Teamplayer hat geschrieben: ↑11. Jun 2018, 10:32
Am besten lässt man sich vor dem ER eine Versorgungsberechnung
erstellen - sollte dann zeitnah gemacht werden.
Vielleicht mit dem Hinweis von zwei Berechnungen, einmal mit dem
Antrag auf ER und einmal, wenn zum gleichen Zeitpunkt eine DDU
eintreten würde...
Als ob man sich frei zwischen Beidem entscheiden könnte. DDU setzt
doch irgendwie krank sein voraus, oder nicht?
Ich weiß jetzt aber nicht, ob das vom Pers.-Bereich auch so gemacht
wird - da kennt sich dibedupp ja besser aus und kann mal schreiben,
ob beide Rechnungen erstellt werden bzw. erstellet werden können.
Theoretisch berechnen lässt sich das natürlich (kann man auch selbst machen,
wenn man seine ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kennt), aber ob es sich so
"planen" lässt?
Fakt ist, dass man mit ER in jedem Fall besser steht als mit DDU. Hier
ist wären ca. 6 % der Unterschied - ich lasse jetzt mal eine unterschiedliche
Lohnsteuer außen vor, da diese Summen nicht ins Gewicht fallen.
Mit ER ist es meist wohl etwas besser, dafür muss man die Bedingungen
aber auch erfüllen und hat das Risiko, dass man das evt. nicht kann. Dann
nämlich ist ER lebenslang! deutlich schlechter. Wenn man krank ist, hat man auch
vor der Zurruhesetzung wegen DU entsprechend lange Ausfallzeiten (und
damit schon früher "frei"). Jedenfalls ist der Unterschied zwischen DDU und ER
durch die Hinzurechnung bei DDU (fast) vernachlässigbar, wenn es nicht auf die
letzten ~50 EUR / Monat ankommt. 6% (die 3,33 Jahre der Hinzurechnung von
55 - 60) mehr Ruhegehalt (65% statt 59%) auf z.B. 3000 EUR = 1950 EUR. Minus
10,8% = ~1740 EUR. Beim ER 59% Ruhegehalt von 3000 EUR = 1770 EUR ohne Abzug.
Der ER ist in diesem Beispiel 30 EUR/Monat besser. Verliert man die 10,8% liegt
man bei 1579 EUR.
Und wenn einer die Voraussetzungen für den ER nicht erfüllt, hat er
drei Jahre lang keinen Abzug bekommen ...
Die drei Jahre spielen kaum eine Rolle, wenn man danach womöglich über 30 Jahre
die 10,8% verliert.
Bei DDU bleibt das "Risiko" der Reaktivierung und wenn mich nicht alles täuscht, gibt
es auch unterschiedliche Möglichkeiten des Hinzuverdienstes. Dürfte bei DDU
geringer ausfallen, schließlich ist man ja nicht ohne Grund in DDU.