Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Moderator: Moderatoren
Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Folgende Situation:
1.) Dienstunfähigkeit seit 07/2009
2.) Ruhegehaltsatz 68,53 %
3.) Kürzung gemäß 14.3 um 10,8 %
4.) Rentenansprüche DRV 184,58 EUR
5.) 57 Jahre alt
a.) meine geschiedene Ehefrau, ebenfalls 57 Jahre alt, hat Ansprüche auf Versorgungsausgleich von 368,68 EUR und hat nun Anfang des Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher aller Wahrscheinlichkeit nach positiv beschieden wird
b.) im Oktober letzten Jahres wurde ich durch einen Postarzt untersucht, welcher weiterhin dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt hat
Frage: Wenn ich nun ebenfalls einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV Stelle, und dieser positiv beschieden werden sollte, und ich die 184,58 EUR erhalten sollte, würden dieser Betrag, in meiner obigen Konstellation einbehalten, bzw. meine Pension entsprechend gekürzt ?
Wohl ein sehr schwieriger Fall, aber vielleicht kennt sich hier da jemand in der Materie aus ?
Ganz, ganz herzlichen Dank für Eure Rückantworten.
Liebe Grüße
Fragero
vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Folgende Situation:
1.) Dienstunfähigkeit seit 07/2009
2.) Ruhegehaltsatz 68,53 %
3.) Kürzung gemäß 14.3 um 10,8 %
4.) Rentenansprüche DRV 184,58 EUR
5.) 57 Jahre alt
a.) meine geschiedene Ehefrau, ebenfalls 57 Jahre alt, hat Ansprüche auf Versorgungsausgleich von 368,68 EUR und hat nun Anfang des Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher aller Wahrscheinlichkeit nach positiv beschieden wird
b.) im Oktober letzten Jahres wurde ich durch einen Postarzt untersucht, welcher weiterhin dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt hat
Frage: Wenn ich nun ebenfalls einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV Stelle, und dieser positiv beschieden werden sollte, und ich die 184,58 EUR erhalten sollte, würden dieser Betrag, in meiner obigen Konstellation einbehalten, bzw. meine Pension entsprechend gekürzt ?
Wohl ein sehr schwieriger Fall, aber vielleicht kennt sich hier da jemand in der Materie aus ?
Ganz, ganz herzlichen Dank für Eure Rückantworten.
Liebe Grüße
Fragero
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
@ dibedupp
Ganz herzlichen Dank für die schnelle Rückantwort; oder muss ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen ?
Ganz herzlichen Dank für die schnelle Rückantwort; oder muss ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen ?
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Ach ja, habe eine unbefristete Schwerbehinderung mit GdB 70 %
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
@ dibedupp
Würde denn bei Erreichen der Regelaltersgrenze meine Pension, in meiner obigen Konstellation entsprechend um die Rentenansprüche gekürzt ?
Würde denn bei Erreichen der Regelaltersgrenze meine Pension, in meiner obigen Konstellation entsprechend um die Rentenansprüche gekürzt ?
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Wude nur die letzten 6 Jahre Beiträge an die DRV aufgrund Mini Job 450,00 EUR entrichtet
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Gerade nachgelesen: Seit 2013 unterliegen auch Mini Jobs 450,00 EUR der gesetzlichen Rentenpflicht; also hätte ich doch die Voraussetzungen der 36 Pflichtbeiträge in jedem Fall erfüllt
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Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Richtig.Ich frage mich, ob du nicht schon die ganze Zeit den Erhöhungsbetrag gem. § 14a BeamtVG bekommst.
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
@ Torquemada
Was ist 14a BeamtVG ?; gerade auf der letzten Bezügemitteilung nachgesehen, bekomme keinen Erhöhungsbetrag, nur die 10,8 Abschlag
Was ist 14a BeamtVG ?; gerade auf der letzten Bezügemitteilung nachgesehen, bekomme keinen Erhöhungsbetrag, nur die 10,8 Abschlag
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Du müßtest eine Renteninformation bekommen haben, da stehen drei Beträge drauf. Der Betrag für EU-Rente müsste höher sein, als der der normalen Rente ab 67. Wie sich jedoch die gesamte Gemengelage verhält, solltest Du tatsächlich mit den Behörden regeln.
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Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Bitte einfach im Gesetz nachlesen. Das ist der Erhöhungsbetrag für Pensionäre in DDU, die auch einen Anspruch auf eine Altersrente aus der RV haben. Aber du überschreitest die 66,97 Prozent offenbar. Hatte ich aus dem Eingangspost falsch in Erinnerung.
Hinweis zur Deutschen Rentenversicherung:
Beim Regionalzentrum der DRV einfach einen Antrag stellen.
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Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Hallo Fragero,
natürlich kannst Du einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der RV stellen - wer schreibt, dass das nicht geht, hat keine Ahnung. Nur ist die Aussicht im Vergleich zur Auszahlung der Pension geringer bzw. die Hürden sind sehr hoch bei einer Beantragung und Prüfung einer Erwerbsminderungsrente ei/durch die RV. Das geht nicht so einfach wie als Beamter und schon mal überhaupt nicht so einfach wie als Beamter bei der Deutschen Telekom !
Du musst mindestens 60 Monate eingezahlt haben und davon die letzten drei Jahre vor Eintritt in die Rente bzw. vor Beantragung - wenn Du Dich im Minijob hast bei der Rente versichern lassen, dann zählen diese Zeiten als Pflichtversicherung dazu. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du die erforderlichen 60 Monate hast - die drei Jahre vor Eintritt musst Du prüfen und ggf. so lange warten, bist Du diese Zeiten erfüllt hast. Dazu kommt dann aber eine wesentlich intensivere Prüfung - bei der RV geht das nicht so einfach...
Hier die Seite von der Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... erung.html
Was mich ein wenig irritiert, ist dass Du keine Abzüge für den Versorgungsausgleich von deiner Frau bekommen hast. Es ist nämlich uninteressant, ob deine Frau in Rente ist oder nicht. Wenn Du eine Pension bekommst, wird automatisch der Versorgungsausgleich abgezogen...denn dieser Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung dem Dienstherrn mitgeteilt und hätte in deinem Falle mit der Pensionierung direkt mit abgezogen werden müssen...
Bekommst Du denn für den Versorgungsausgleich von deiner Frau wirklich nichts abgezogen ???
Falls Du tatsächlich die Rente bekommen solltest, wäre die unschädlich, da Dein Hinzuverdienst bzw. die Grenze für den Hinzuverdienst erheblich höher ist. In deiner Konstellation kannst Du nach einer vorsichtigen Schätzung von mir mindestens 1000,- € dazuverdienen - inkl. Rente - ggf. sogar wegen dem Abzug der 10,8 % sogar noch viel mehr. Das kannst Du dir aber auch von deinem Dienstherrn ausrechnen lassen, dann hast Du es auch schwarz auf weiß !
Der Erhöhungssatz wird bei Dir nicht in Frage kommen - aber hier kannst Du die BAnst PT gerne einmal anschreiben und um Klärung bitten - dann solltest Du zeitnah eine Antwort bekommen.
natürlich kannst Du einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der RV stellen - wer schreibt, dass das nicht geht, hat keine Ahnung. Nur ist die Aussicht im Vergleich zur Auszahlung der Pension geringer bzw. die Hürden sind sehr hoch bei einer Beantragung und Prüfung einer Erwerbsminderungsrente ei/durch die RV. Das geht nicht so einfach wie als Beamter und schon mal überhaupt nicht so einfach wie als Beamter bei der Deutschen Telekom !
Du musst mindestens 60 Monate eingezahlt haben und davon die letzten drei Jahre vor Eintritt in die Rente bzw. vor Beantragung - wenn Du Dich im Minijob hast bei der Rente versichern lassen, dann zählen diese Zeiten als Pflichtversicherung dazu. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du die erforderlichen 60 Monate hast - die drei Jahre vor Eintritt musst Du prüfen und ggf. so lange warten, bist Du diese Zeiten erfüllt hast. Dazu kommt dann aber eine wesentlich intensivere Prüfung - bei der RV geht das nicht so einfach...
Hier die Seite von der Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... erung.html
Was mich ein wenig irritiert, ist dass Du keine Abzüge für den Versorgungsausgleich von deiner Frau bekommen hast. Es ist nämlich uninteressant, ob deine Frau in Rente ist oder nicht. Wenn Du eine Pension bekommst, wird automatisch der Versorgungsausgleich abgezogen...denn dieser Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung dem Dienstherrn mitgeteilt und hätte in deinem Falle mit der Pensionierung direkt mit abgezogen werden müssen...
Bekommst Du denn für den Versorgungsausgleich von deiner Frau wirklich nichts abgezogen ???
Falls Du tatsächlich die Rente bekommen solltest, wäre die unschädlich, da Dein Hinzuverdienst bzw. die Grenze für den Hinzuverdienst erheblich höher ist. In deiner Konstellation kannst Du nach einer vorsichtigen Schätzung von mir mindestens 1000,- € dazuverdienen - inkl. Rente - ggf. sogar wegen dem Abzug der 10,8 % sogar noch viel mehr. Das kannst Du dir aber auch von deinem Dienstherrn ausrechnen lassen, dann hast Du es auch schwarz auf weiß !
Der Erhöhungssatz wird bei Dir nicht in Frage kommen - aber hier kannst Du die BAnst PT gerne einmal anschreiben und um Klärung bitten - dann solltest Du zeitnah eine Antwort bekommen.
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Das ist richtig!Telekommiker hat geschrieben: ↑14. Mär 2018, 18:32 Dazu kommt dann aber eine wesentlich intensivere Prüfung - bei der RV geht das nicht so einfach...
Es werden Befundberichte der behandelnden Ärzte verlangt und man wird zu einer ärztlichen Begutachtung geschickt. Da DDU bereits vorliegt, sollte das eigentlich kein Problem sein.
Es empfiehlt sich ggf. einem Sozialverband beizutreten und zu einem Rentenberater zu gehen und mit diesem den Antrag durchzugehen.
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Ich bin noch nach altem Recht geschieden worden ! (Pensionärsprivileg) bis September 2009 gültigTelekommiker hat geschrieben: ↑14. Mär 2018, 18:32
Was mich ein wenig irritiert, ist dass Du keine Abzüge für den Versorgungsausgleich von deiner Frau bekommen hast. Es ist nämlich uninteressant, ob deine Frau in Rente ist oder nicht. Wenn Du eine Pension bekommst, wird automatisch der Versorgungsausgleich abgezogen...denn dieser Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung dem Dienstherrn mitgeteilt und hätte in deinem Falle mit der Pensionierung direkt mit abgezogen werden müssen...
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- Registriert: 29. Jan 2018, 14:14
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Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Hallo,
darf ich mal fragen, wann die Scheidung denn war ?
Zu deinen Fragen:
Du musst vor einem erfolgreicher Erwerbsunfähigkeit bei der RV die 60 Monate der Beitragszahlung erfüllt haben - davon gehe ich mal aus. Und (nicht oder) die letzten drei Jahre Beiträge gezahlt haben...das könnte mit dem 450 €-Job erfüllt sein - bzw. das kannst Du damit erfüllen. Beides kannst Du bei der RV erfragen...
Einem Sozialverband brauchst Du meiner Meinung nicht beizutreten eine Beratung der RV wird örtlich in jedem Landkreis bzw. Kreis angeboten - einfach mal nachfragen.
Bei DH kannst Du nachfragen, wie viel Du dazu verdienen kannst. Das sind ja immer 6300 € pro Jahr (450 € x 14 Monate) - die Hinzuverdienstgrenze ist aber in der Regel bei Beamten in deinem Fall wesentlich höher - hier eine verbindliche Anfrage stellen. Wenn Du Telekom-Beamter bist, kannst Du das bei der BAnst PT - Ansprechpartner hast Du auf der Bezügemitteilung.
Die BAnst PT kannst Du auch in diesem Zusammenhang wegen dem Erhöhungssatz fragen - einfach eine E-Mail schreiben und die Punkte aufführen mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung...
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente dann bei der RV stellen - am Besten mal vorher sich informieren im Netz oder bei dem Link - oder auch dann bei dem Rentenberater nachfragen...
Viel Erfolg - Du kannst ja mal berichten, ob und wie erfolgreich Du warst !
darf ich mal fragen, wann die Scheidung denn war ?
Zu deinen Fragen:
Du musst vor einem erfolgreicher Erwerbsunfähigkeit bei der RV die 60 Monate der Beitragszahlung erfüllt haben - davon gehe ich mal aus. Und (nicht oder) die letzten drei Jahre Beiträge gezahlt haben...das könnte mit dem 450 €-Job erfüllt sein - bzw. das kannst Du damit erfüllen. Beides kannst Du bei der RV erfragen...
Einem Sozialverband brauchst Du meiner Meinung nicht beizutreten eine Beratung der RV wird örtlich in jedem Landkreis bzw. Kreis angeboten - einfach mal nachfragen.
Bei DH kannst Du nachfragen, wie viel Du dazu verdienen kannst. Das sind ja immer 6300 € pro Jahr (450 € x 14 Monate) - die Hinzuverdienstgrenze ist aber in der Regel bei Beamten in deinem Fall wesentlich höher - hier eine verbindliche Anfrage stellen. Wenn Du Telekom-Beamter bist, kannst Du das bei der BAnst PT - Ansprechpartner hast Du auf der Bezügemitteilung.
Die BAnst PT kannst Du auch in diesem Zusammenhang wegen dem Erhöhungssatz fragen - einfach eine E-Mail schreiben und die Punkte aufführen mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung...
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente dann bei der RV stellen - am Besten mal vorher sich informieren im Netz oder bei dem Link - oder auch dann bei dem Rentenberater nachfragen...
Viel Erfolg - Du kannst ja mal berichten, ob und wie erfolgreich Du warst !