folgende Frage habe ich :
Wie lange darf die "zusammenhänge Wochenarbeitszeit" sein.
Um mein Beispiel nachvollziehbar darzustellen folgendes Szenario :Montag :frei, Dienstag :frei Mittwoch


Das ist ein Auszug aus einem bestehenden festgelegten Arbeitszeitblock von 2Wochen der in 6Wochen Rhythmus wiederkehrend ist.
Da die Arbeitszeitverordnung zusammenhängende Wochenarbeitszeit von max :54stunden (in Ausnahmefällen bis zu 60stunden - wobei eine Ausnahmen ja hier nicht zutreffen würde, weil ja der Dienstplan sich ständig wiederholt und man ja so die Ausnahme zur Regel macht) vorsieht, würde ich jetzt sagen, dass man durch den Begriff "zusammenhängend" ja nun mal die Wochenarbeitszeit überschritten hat, nun sagte mir ein Vorgesetzter, dass aber die "Dienstwoche" ja von Montag (0:00Uhr) bis Sonntag (23:59Uhr) gerechnet wird und somit die Arbeitazeitverordnung eingehalten würde (auch wenn ich dadurch "zusammenhängend" wesentlich mehr arbeiten muss. Nun meine Frage, wo ist denn geregelt, dass die die Wochenarbeitszeit von Montag 00:00uhr bis Sonntag 23:59 Uhr berechnet wird und somit vorhergehne/nachfolgende Dienstage keine Berücksichtigung fingen (Landesbeamter 40std /Woche)