Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen bis wann man diesen Antrag einreichen muss? Geht das auch noch im Januar für das vergangene Jahr? Oder ist Stichtag der 31.12. jeden Jahres?
Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO
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Re: Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO
...bei mir als Versorgungsempfänger des Bundes ist es wie folgt geregelt ,die Landesvorschriften müssten diesbezüglich was den Zeitraum angeht gleich sein.
Gruß vom Ruheständler
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Antrag auf Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte nach § 50 Abs. 1 LBhVO
Okay dann versuchen wir es mal noch für 2017