Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Bei uns hängt ein Aushang mit den Informationen aus. Zudem werden die möglichen Kollegen angesprochen und informiert. Hast du Zugang zum Intranet (mynet)?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Auf Nachfrage bei meiner Abteilungsleiterin kam nur die Antwort: "Die zwei Kollegen aus dem Überhang wurden informiert".CPostler hat geschrieben: ↑3. Jan 2018, 19:10@ Possi
Bei uns in der Niederlassung ist von dem Angebot nichts bekannt.
Kannst Du etwas genauer werden?
Welcher Personenkreis kann den ER Ruhestand bei der Deutschen Post AG in Anspruch nehmen?
Gibt es Ausschlusskriterien, wie Alter, Laufbahn, fester Dienstposten, Niederlassung?
Werden alle Beamten über 55, wie beim letzten Mal, informiert? Oder darf die Niederlassungsleitung gezielt auswählen?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Einen Antrag kann man ja trotzdem stellen, die Antragsformulare sind im Intranet vorhanden.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo zusammen,
kann mir jemand das Antragsformular zukommen lassen. Ich werde auch bei meiner NL im Überhang geführt und bin zurzeit DU. Ich wurde von meiner NL noch nicht informiert. Habe leider keinen Zugang zum Intranet.
kann mir jemand das Antragsformular zukommen lassen. Ich werde auch bei meiner NL im Überhang geführt und bin zurzeit DU. Ich wurde von meiner NL noch nicht informiert. Habe leider keinen Zugang zum Intranet.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo zusammen,
Ist das Budget für den Engagierten Vorruhestand für 2018 schon abgesegnet worden?
Ist das Budget für den Engagierten Vorruhestand für 2018 schon abgesegnet worden?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Telekom Ja, auch wenn gebremst wird.Ich bin neu hier hat geschrieben: ↑11. Jan 2018, 14:07 Hallo zusammen,
Ist das Budget für den Engagierten Vorruhestand für 2018 schon abgesegnet worden?
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Guten Morgen,
Was heißt "gebremst" für die, die Antrag gestellt haben?
Was heißt "gebremst" für die, die Antrag gestellt haben?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Mir fällt da als Erstes die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ein, aber ob die tatsächlich in diesem Fall eine Option wäre, weiß ich nicht - da fehlt mir das Fachwissen. Die 3 Monate ab Antragstellung, die dort als Orientierung angegeben sind, wären ja längst um, wenn du den Antrag Anfang August gestellt hast...
Bei mir dauerte die Versorgungsauskunft von Antragstellung (per Mail) bis zum Bescheid übrigens genau drei Wochen (!) (das war in der 1. Hälfte des Jahres 2017).
Vielleicht bringt Dich eine Beschwerde beim Leiter der BAnstPT weiter, verbunden mit einer Fristsetzung (max. 2 Wochen) sowie Klageandrohung (evtl. Untätigkeit und Schadensersatz, falls Du wegen der fehlenden Berechnung den Ausstieg verpasst)? Manchmal hilft leider nur so eine Keule, um die „Gegenseite“ auf Trab zu bringen…
Ich drück die Daumen, dass andere hier bessere Ideen haben, wie du möglichst bald ans Ziel kommst…
Soweit ich das in Erinnerung habe, ist der Antrag selbst tatsächlich nicht rechtsverbindlich in dem Sinne, dass du unter allen Umständen zum von dir beantragten Ausstieg gezwungen wärst. Dein "Ausstieg vom Ausstieg" wäre m.E. möglich, solange die entsprechende Urkunde für den Ruhestand nicht vorliegt.
Bei mir dauerte die Versorgungsauskunft von Antragstellung (per Mail) bis zum Bescheid übrigens genau drei Wochen (!) (das war in der 1. Hälfte des Jahres 2017).
Vielleicht bringt Dich eine Beschwerde beim Leiter der BAnstPT weiter, verbunden mit einer Fristsetzung (max. 2 Wochen) sowie Klageandrohung (evtl. Untätigkeit und Schadensersatz, falls Du wegen der fehlenden Berechnung den Ausstieg verpasst)? Manchmal hilft leider nur so eine Keule, um die „Gegenseite“ auf Trab zu bringen…
Ich drück die Daumen, dass andere hier bessere Ideen haben, wie du möglichst bald ans Ziel kommst…
Soweit ich das in Erinnerung habe, ist der Antrag selbst tatsächlich nicht rechtsverbindlich in dem Sinne, dass du unter allen Umständen zum von dir beantragten Ausstieg gezwungen wärst. Dein "Ausstieg vom Ausstieg" wäre m.E. möglich, solange die entsprechende Urkunde für den Ruhestand nicht vorliegt.
Re: Versorgungsinformation Bearbeitungsdauer
Meines Wissens ist das genau richtig. Du kannst den Antrag m.E. bis zum Zurruhesetzungsbescheid jederzeit zurück ziehen. Niemand kann gezwungen werden die Katze im Sack zu kaufen. Aber: Du kannst Dir doch die zu erwartende Pension selbst ausrechnen und am Ende wird eine Abweichung von ein paar Euro kaum dazu führen, dass Du alles auf den Kopf stellst - oder?Andy63HH hat geschrieben: ↑14. Jan 2018, 13:27 Es wurde der Vorschlag gemacht, bei nicht fristgerechter Zusendung der VersorgungsInfo bis 2. März den Antrag auf ER trotzdem zu stellen. Wenn dann die Berechnung vorliegt,
könne ich dann entscheiden, ob ich den Antrag zurückziehen möchte oder in den ER gehen möchte.
Meiner Meinung nach ist der Antrag auf ER doch rechtsverbindlich und kann nicht einfach widerrufen werden. Und was ist, wenn bis 30. Juni 2018 die Info immer noch nicht vorliegt ?
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich hatte meine Versorgungsauskunft im August beantragt. Mehrfach reklamiert und mich dann im November entschieden, den Antrag auf EV zu stellen. Und ca 14 Tage später war die lang ersehnte Versorgungsinformation da. Ob es einen Zusammenhang gibt, weiß ich nicht. Aber ich denke auch, dass man den Antrag zurückziehen kann, wenn die wichtigste Entscheidungsgrundlage fehlt.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich stelle mir jetzt nur die Frage, wann man endgültig weiß, ob man gehen kann oder nicht. Wie sind da die Fristen. Die Hängepartie ist nicht so schön
Antrag auf ER
Ich habe einen Antrag auf Engagierten Ruhestand zum 31.03.2018 gestellt und noch keine Rückmeldung erhalten. Vorsorglich habe ich mit Ablauf des 12.01.2018 hilfsweise einen Antrag zum 30.04.2018 gestellt. Nun kommt die Rückmeldung, dass man nur einen Antrag stellen darf. Ist das korrekt?
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Mir wurde heute per E-Mail mitgeteilt, dass ich zum 28.02.18 zurruhegesetzt werde.
Hatte meinen Antrag am 27.10.17 gestellt und dies war die erste schriftliche Info dazu.
Hatte meinen Antrag am 27.10.17 gestellt und dies war die erste schriftliche Info dazu.