Thema Mitwirkungspflicht: Mein Anwalt meinte, dass es für einen Beamten keine Bewerbungspflicht gibt sich auf auf Dienstposten oder andere Stellen zu bewerben. Auch nicht bei der Bahn, egal ob es eine interne Vereinbarung oder Vertag gibt. Ich kann solche Aufforderungen als Gegenstandslos ansehen. Na dann glaube ich dem Anwalt mal.
