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kgot
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Beitrag von kgot »

Die Reha ist nun hinter mir , weiter DU, evtl Arbeitsplatzumsetzung.

Ja , das letzte Gespräch bei der BAD kommt .( komischerweise ausserhalb der öffnungszeiten vom BAD )
was wird mich dort erwarten ( Gespräch ohne Zeugen ? )
Dort möchte ich eigentlich eine erneute BEM versuchen , ggf anderer Arbeitsplatz im ähnlichen
Anforderungsprofil jedoch ohne zB Verkaufsdruck.

Angst habe ich natürlich auch vor dem finanziellen Folgen einer DDU .
Die DDU rechner weichen teils um bis zu 400€ ab .
ein Rechner gab an: DDU pension 2062€ aber :
Die Mindestversorgung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG beträgt in Ihrem Fall 1.263,35 EUR, kommt aber nicht zur Anwendung.
was heißt das ?
ein anderer Rechner gab 1662 € raus
ich bin ja beamter A9 in der letzten Stufe , Besoldungsdienstalter : 1988, auch habe ich
noch zZt den vollen Familienzuschlag( 3 Kinder).
wird dieser auch gekürzt ?

kennt jemand einen konkreten Rechner der auch Kinder/ Fz zuschlag berücksichtigt?
Irgenwo habe ich gelesen , das der Kinderanteil im FZ nicht gekürzt wird .
AndyO
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Re: DDU

Beitrag von AndyO »

Ich komme auf ~2000 Euro zzgl. des Kinderzuschlages. Zum Besoldungsdienstalter kann noch eine Lehre als Fernmeldhandwerker dazukommen, sofern deine Vita so ist. Fordere über HR eine Versorgungsauskunft an. Dann weißt du, was Sache ist. Und 6300 Euro pro Jahr darfst du ja auch noch pensionsunschädlich per Anno dazuverdienen. Besser als in unserem Laden kaputt zu gehen...
kgot
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Re: DDU

Beitrag von kgot »

hallo,
ja vielen Dank, für deine Antwort ...habe auch bei HR diese Auskunft angefordert -dauert aber wohl noch .
AndyO
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Re: DDU

Beitrag von AndyO »

kgot hat geschrieben: 28. Nov 2017, 10:13 hallo,
ja vielen Dank, für deine Antwort ...habe auch bei HR diese Auskunft angefordert -dauert aber wohl noch .
Ist im Moment viel los wegen 55er. :)
Postler63
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Re: DDU

Beitrag von Postler63 »

Diese genannten 6.300,-€ p.a (525,-€ mtl.) sind grundsätzlich pensionsunschädlich , die tatsächliche sog. Hinzuverdienstgrenze liegt meist noch um einiges darüber, kann man sich gleich mit der Versorgungsauskunft ausrechnen lassen.
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