Ruhestand für Beamte ab 2017

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Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Hallo zusammen, da ich seit 3 Monaten auf meine Versorgungsinformation warte, hoffe ich, dass jemand hier im Forum eine Antwort hat. Ich habe am 01.08.1979 als Angestellte im nichttechnischen mittleren Fernmeldedienst eine Ausbildung mit internen Lehrgängen und abschließender Beamtenprüfung begonnen. 1984 wurde ich dann in das Beamtenverhältnis übernommen. Wenn jetzt der Ruhegehaltssatz ermittelt wird, gilt dann die Zeit ab Eintritt also 1979 oder erst ab Übernahme in das Beamtenverhältnis also 1984
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Hallo dibedupp vielen Dank für die schnelle Antwort. Deine Antwort ist sehr beruhigend für mich
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Super, ist ja wichtig 5 Jahre mehr oder weniger macht schon was aus
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

"Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst
Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeiterin/Arbeiter im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, soweit sie unmittelbar vor dem Beamtenverhältnis ausgeübt wurde und zur Ernennung geführt hat "

Daher werden die Zeiten wie Beamtenverhältnis gezählt.
Bei mir genau so, auch 1979 eingstellt und 1984 ernannt.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 18. Nov 2017, 19:01 Ich habe den gleichen Werdegang wie du, und mir vor ein paar Jahren schon mal ne Versorgungsauskunft geben lassen. Daher kann ich es mit Sicherheit bestätigen.
Vor ein „paar Jahren“ wurden die Ausbildungszeiten noch nicht anerkannt! Das EU-Urteil ist von diesem Jahr, wenn, ich nicht irre. Ohne rückwirkende Wirkung.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

So isses.
Ich habe z.B. Kollegen gehabt, die waren Fernmeldehandwerker und sind nach ihrer Ausbildung mangels Übernahmemöglichkeiten in den mittleren nichttechnischen Dienst gewechselt. Viel mehr, neu eingestellt worden, da sie mittleren Bildungsabschluß hatten.
Ich glaube, das sind solche Fälle, denen sind diese Jahre verloren gegangen.
Charles
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Charles »

Genau so isses.
Ich bin selbst auch ein Betroffener.
1981 - 1984 Lehre zum Fernmeldehandwerker und dann nicht übernommen worden. 6 Wochen später im mittleren nichttechnischen Dienst eingestiegen. Für die Pension zählt die Zeit erst ab 1984, die Lehre wird nicht anerkannt.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Telekommi hat geschrieben: 19. Nov 2017, 17:10 So isses.
Ich habe z.B. Kollegen gehabt, die waren Fernmeldehandwerker und sind nach ihrer Ausbildung mangels Übernahmemöglichkeiten in den mittleren nichttechnischen Dienst gewechselt. Viel mehr, neu eingestellt worden, da sie mittleren Bildungsabschluß hatten.
Ich glaube, das sind solche Fälle, denen sind diese Jahre verloren gegangen.
Also weil die 60 Monate auf der Rentenseite nicht zusammen sind? Wenn's keine Laufbahnvorraussetzung ist, wird's auch nicht anerkannt. Wer's nicht hat ausbezahlen lassen, kann mit einem Minjob die 60 Monate füllen. Dann gibt's 4,50 Euro Rente pro Beitragsjahr mehr. Geht allen, die quereingestiegen sind, genauso.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Hab gestern mit einem Schulkameraden aus dem mittleren Dienst bei PTI gesprochen. Denen wurde signalisiert, dass bis 2023 wegen hohem Arbeitsaufkommen keine 55er angedacht ist. Das wären dann ja Viele! Jetzt hat er 2020 seine 71,75% voll, zwei Schlaganfälle in den letzten beiden Jahren hinter sich und wird dann alternativ Richtung DDU getrieben?!? Ich kann in unserem Laden nicht so viel essen, wie ich koxxen könnte... :twisted:
wm-becklem
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von wm-becklem »

Habe nach zwei Wochen bereits meine Pensionsberechnung erhalten. Will zum 31.03.18 gehen. Mit angerechnet wurde meine Zeit als W15, danach Lehre zum Fernmeldehandwerker, danach ca acht Jahre als Fernmeldehandwerker gearbeitet. Erst dann Beamter. Ab Ende 1999 beurlaubt ohne Bezüge zu Unitymedia. Von dort zurück seit 6.2017. Ergibt 39 Jahre 11 Monate. Ein nicht beendetes Studium vor W15 zählt nicht mit.
Alles ohne Unterbrechungen, außer einem Monat zwischen W15 und Beginn der Lehre.
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

wm-becklem hat geschrieben: 22. Nov 2017, 08:55 Habe nach zwei Wochen bereits meine Pensionsberechnung erhalten. Will zum 31.03.18 gehen. Mit angerechnet wurde meine Zeit als W15, danach Lehre zum Fernmeldehandwerker, danach ca acht Jahre als Fernmeldehandwerker gearbeitet. Erst dann Beamter. Ab Ende 1999 beurlaubt ohne Bezüge zu Unitymedia. Von dort zurück seit 6.2017. Ergibt 39 Jahre 11 Monate. Ein nicht beendetes Studium vor W15 zählt nicht mit.
Alles ohne Unterbrechungen, außer einem Monat zwischen W15 und Beginn der Lehre.
W15 = Wehrdienst 15 Monate? Was ist mit deinem Rentenanspruch und der möglichen Aufstockung nach §14a passiert?
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

dibedupp hat geschrieben: 22. Nov 2017, 11:36
Was hat die Versorgungsauskunft mit dem Rentenanspruch zu tun? Nichts.
Ich selber war 5 Jahre AN im öffentlichen Dienst. Diese Zeit wird mir als Dienstzeit beim Ruhegehalt angerechnet. Gleichzeitig habe ich aber später auch einen Rentenanspruch auf diese 5 Jahre.
Beim Erreichen der Altergrenze werden dann natürlich Ruhestandbezüge und Tentenbezüge ggf. gegengerechnet.
Die Antwort ist wohl keinesfalls so trivial, wie du das hier darstellst. Wird der Wehrdienst bei denjenigen, die zu dieser Zeit in die Rentenkasse einzahlten und einen Rentenanspruch erworben haben, und/oder bei Rente/Pension anerkannt. Dass ist die Frage, die hier u.a. bzgl. §14a zu beantworten ist.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Ohje, kann mal jemand in drei Sätzen übersetzen was in dem Gesetz steht? Das Gesetz versteht ja kein Mensch (§14a).
Wird auch nur auf Antrag gewährt, also besser pauschal beantragen wenn man unter 66,97% Ruhegehaltssatz liegt ...
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Bruddler hat geschrieben: 22. Nov 2017, 19:10 §14a BeamtVG gilt zwar grundsätzlich für Beamte und es geht hier um Erhöhung der Versorgung - nicht um Rentenansprüche (!), aber m. E. gilt das nicht für den ER, da hier Ruhestand auf Antrag und weder DDU noch besondere Altergrenze (Feuerwehr, Polizei, ...).
Auch Halbwissende können oder sollten sich gerne hier informieren:
http://www.lmdfdg.com/?q=BeamtVG+%C2%A7 ... tersgrenze
Ich kenne 55er Kollegen, die Rentenversicherungszeiten nach §14a anerkannt bekommen haben. Da steht explizit unserer besonderen Altersgrenze. Das Gesetz wurde auch umformuliert:

"b) wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist und das sechzigste Lebensjahr vollendet hat,"

http://www.beamten-informationen.de/bea ... ragraf_14a

versus

"b) wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist,"

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html

Die 55er ist eine besondere Altersgrenze zumindest im versorgungsrechtlichen Sinn. Und dennoch bleibt die Frage bzgl. evtl. Doppelversorgung durch Wehrdienst. Bei mir würde die Anerkennung des Wehrdienstes auf der Pensionsseite mehr ausmachen, als mein 62monatiger Rentenanspruch. Und der Wehrdienst soll mich ja nicht benachteiligen, was er indirekt ohnehin tut.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Das Ganze bedeutet dann für mich, ich bekomme jetzt die Angestelltenjahre bei T (5Jahre) komplett anerkannt als ruhegehaltsfähig, aber die kompletten 7 Jahre, d.h. 5 Jahre bei T, die jetzt als Beamtenjahre gezählt werden und 2 Jahre vorher, da ich dort Azubi in einem Industriebetrieb war und eine Kaufmannlehre absolvierte, werden, wenn ich die reguläre Altersgrenze erreiche, auf mein Beamtenruhegehalt angerechnet?
Sind im Moment für die 7 Jahre rd. 140 Euronen. Dieser werden dann vermutlich gezahlt, aber gleichzeitig an meinen Ruhebezügen gekürzt, oder? Oder zuminest der Teil von den 5 Jahren bei der T. Würde dann bestimmt für die anderen 2 Jahre noch so 2Euro mehr bekommen :)
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