Berücksichtigung von Vordienstzeiten
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Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Hallo. Ich bin als Bundesbeamter aufgrund von Paragraph 44 BBG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Bei der Einstellung als Beamter wurden mir Vordienstzeiten schriftlich anerkannt. Jetzt habe ich den Eindruck, dass bei der Berechnung des Ruhegehaltes diese Vordienstzeiten nicht eingerechnet wurden. Meine Frage ist, müssen diese auch bei Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit bei der Berechnung des Ruhegehaltes berücksichtigt werden?
Die Dienststelle hat mir die Berechnung des Ruhegehaltes nicht mitgeteilt. Müssen die mir auf Anforderung diese Berechnung zu kommen lassen?
Danke schon mal für Eure Antworten
Die Dienststelle hat mir die Berechnung des Ruhegehaltes nicht mitgeteilt. Müssen die mir auf Anforderung diese Berechnung zu kommen lassen?
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Das gibt es nicht. Du musst einen Bescheid über die Höhe und Berechnung deiner Pension erhalten.
Ab wann bist du denn in Pension? Könnte sein, dass du das noch bekommst.
Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Ich bindet dem 01.09.17 in Pension. Kann sein, dass es noch kommt. Berechnet muss es ja schon sein, da das Ruhegehalt ja schon eingegangen ist. Die eigentliche Frage ist auch eher, ob diese Vordienstzeiten auch bei vorzeitiger Pension durch Dienstunfähigkeit bei der Berechnung Berücksichtigung finden müssen.
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Hallo. Auch bei DDU werden Ruhegehaltsfähige Zeiten vor der Berufung als Beamter anerkannt. Es gibt da viele Arten von Zeiten. Da Du aber nicht schreibst was es für Zeiten sind mußt Du selber schauen. Im BeamtVG der ganze Abschnitt II. Bei den Vorherzeiten heißt es oft immer kann oder soll.
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Den Antrag auf erhöhte Bezüge nach § 14a BeamtVG kannst du formlos bei deiner Pensionsfestsetzungsstelle stellen. Ich wurde damals nicht darauf hingewiesen und obwohl ALLE Unterlagen zu meiner Berufstätigkeit vor der Verbeamtung bei der Einstellung vorgelegt wurden (und auch in den Personalakten vorhanden waren) wurden die Zeiten nicht mit einberechnet. Habe zufällig 5 Jahre später davon erfahren und dann den Antrag gestellt. Aber die erhöhten Bezüge gab es erst mit der Antragstellung. Du musst mind. 60 Kalendermonate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und dein Ruhegehaltssatz darf 66,97% nicht erreicht haben.
Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
An dem $14a war ich ja auch schon dran. Was ist mit deinen Wehrdienstzeiten passiert?
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Ich bin nicht beim Bund gewesen.
es werden die Zeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres genommen bis du ins Beamtenverhältnis eingetreten bist.
Aber einfach beantragen (sofern es in der Berechnung nicht drin ist - und die Berechnung musst du eigentlich bekommen) und dann werden sie dir was zuschicken. Bei mir hat sich das Ruhegehalt um 5,34% erhöht
es werden die Zeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres genommen bis du ins Beamtenverhältnis eingetreten bist.
Aber einfach beantragen (sofern es in der Berechnung nicht drin ist - und die Berechnung musst du eigentlich bekommen) und dann werden sie dir was zuschicken. Bei mir hat sich das Ruhegehalt um 5,34% erhöht
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Nein Gertrud, leider nicht. Bei mir ist es unterblieben obwohl alle Unterlagen vorlagen. Und wenn wir nicht einige Jahre später zufällig auf den Paragrafen aufmerksam gemacht worden wären - dann wüßte ich immer noch nichts davon. Sie können sich zwar nicht erklären warum es damals nicht berücksichtigt wurde - die Bearbeiterin ist auch schon in Pension - aber rückwirkend gibt es auch nixGertrud1927 hat geschrieben: ↑1. Okt 2017, 19:25 Hallo. Auch bei DDU werden Ruhegehaltsfähige Zeiten vor der Berufung als Beamter anerkannt. Es gibt da viele Arten von Zeiten. Da Du aber nicht schreibst was es für Zeiten sind mußt Du selber schauen. Im BeamtVG der ganze Abschnitt II. Bei den Vorherzeiten heißt es oft immer kann oder soll.
Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Wo kommt diese Zahl her? Das ist mir bisher noch nicht begegnet...fotoknipser hat geschrieben: ↑11. Okt 2017, 22:24
und dein Ruhegehaltssatz darf 66,97% nicht erreicht haben.
Danke im Voraus
Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Schau mal in § 14a BeamtVG nach, da stehts drin. Danach werden aber auch nur Zeiten vorübergehend berücksichtigt bis zum Rentenbeginn, die nicht bereits als ruhegehaltfähig berücksichtigt wurden.
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Hallo. Ich denke es ging dem Fragesteller nur um die dauerhafte Einbeziehung der Zeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit die vor Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgelegt wurden.
In 14a werden bei DDU nur vorübergehend Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Renteneintritt berücksichtigt wenn auch noch andere Voraussetzungen vorliegen.
In 14a werden bei DDU nur vorübergehend Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Renteneintritt berücksichtigt wenn auch noch andere Voraussetzungen vorliegen.
Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Wo steht NUR DDU ?!? Wer kann diesbezüglich über die Anerkennung seiner Wehrdienstzeiten berichten?Gertrud1927 hat geschrieben: ↑17. Okt 2017, 21:20 In 14a werden bei DDU nur vorübergehend Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Renteneintritt berücksichtigt wenn auch noch andere Voraussetzungen vorliegen.
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Hallo. NUR DDU hat niemand geschrieben.
Sondern: In 14a werden bei DDU --- nur vorübergehend ---Zeiten berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei nicht um Zeiten die in die ruhegehaltsfähige Dienstzeit einbezogen werden.
Sondern: In 14a werden bei DDU --- nur vorübergehend ---Zeiten berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei nicht um Zeiten die in die ruhegehaltsfähige Dienstzeit einbezogen werden.
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Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Ich habe das aus meiner Mitteilung zur Berechnung abgeschrieben - unabhängig davon steht dies auch im §14a BeamtVG Abs. 1 Punkt 3 mit drin.verdi-man hat geschrieben: ↑17. Okt 2017, 12:27Wo kommt diese Zahl her? Das ist mir bisher noch nicht begegnet...fotoknipser hat geschrieben: ↑11. Okt 2017, 22:24
und dein Ruhegehaltssatz darf 66,97% nicht erreicht haben.
Danke im Voraus
Re: Berücksichtigung von Vordienstzeiten
Das Thema ist sowohl für DDU als auch für besondere Altersgrenzen relevant, die die Rente nicht kennt.Gertrud1927 hat geschrieben: ↑18. Okt 2017, 10:49 Hallo. NUR DDU hat niemand geschrieben.
Sondern: In 14a werden bei DDU --- nur vorübergehend ---Zeiten berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei nicht um Zeiten die in die ruhegehaltsfähige Dienstzeit einbezogen werden.