BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 16:54
Hallo Angelika,
da ich nicht weiß, wie alt Du bist, versuche ich es einmal pauschal zu klären - dabei gehe ich mal davon aus, dass du noch keine 61 oder 62 Jahre bist. Aber auch wenn Du 64 Jahre wärst, kannst Du dem Grunde nach diese neue Regelung durchführen - ob es Sinn mach oder nicht, liegt im Sinne des Betrachters.
Da Du im Konjunktiv geschrieben hat, würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist
Hallo Metro,
für Dich mal zum Mitschreiben. Ich habe jetzt zur Sicherheit mal meine o. a. Zitierung aufgeführt und möchte mal gerne von Dir jetzt wissen, was an meiner Annahme, dass Angelika keine 61 oder 62 Jahre ist, denn falsch ist. Auch habe ich geschrieben, dass ich annehme, dass Angelika noch nicht mal 61 Jahre ist - das lese ich aus dem Kontext. Am 11.10.17 um 07:30 Uhr hatte Angelika ja auch selber ihr Alter mitgeteilt mit folgendem Zitat:
"Da ich im nächsten Jahr schon 61 werde..."
Ich könnte jetzt kleinlich sein und sagen, Angelika kann ja auch erst 59 Jahre sein, wenn Sie im nächsten Jahr 61 wird. Denn wenn sie jetzt noch in diesem Jahr Ihren 60 Geburtstag erst feiert, dann ist sie zu diesem Zeitpunkt auch erst 59. Also mal den Ball flach halten, denn keiner außer Angelika weiß, ob sie heute und jetzt 59 oder 60 Jahre ist. Das mal nur am Rande, obwohl es ja eigentlich uninteressant ist aber es zeigt mal wieder, dass hier mit Halbwahrheiten und anscheinendem Wissen viel Schindluder getrieben wird. Nach dem Motto, trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.
Ich halte mich an Fakten und arbeite mit Fakten. Wenn ich die Fakten nicht kenne, schreibe ich im Konjunktiv - das ist aber hier auch ein Fehler, denn dann kommt der Aufschrei, wie man denn darauf jetzt kommt und ob es Beweise dafür gibt. Dazu kann ich nur sagen, ob und was der DH in drei Jahren nach dem Ruhestand in der 55er-Regelung an Nachweisen verlangt und ob er diese anerkennt, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn ich aber z. B. eine Bestätigung vom Dienstherr bekomme die verpflichtend ist, brauche ich mir keine Sorgen zu machen, ob eine Nachweis der 1000 Sozialstunden jetzt von einem Verein ausreicht und ob dieser Verein auch gemeinnützig ist...
Ich glaube auch, dass ich (im Gegensatz zu Dir und auch einigen anderen Usern) hier objektiv an ein Problem herangehe und das Problem auch objektiv analysiere. Dazu muss man auch mal ein Gesetz "lesen" können. Und mit lesen meine ich nicht vorlesen oder durchlesen, sondern lesen und dann auch verstehen was darin steht und z. B. den Unterschied zwischen einer Muss-, Kann- und Sollvorschrift nachvollziehen und verstehen. Dazu müssen dann auch manchmal wie in diesem Fall verschiedene Gesetze wie das BBG oder das SGB nachvollzogen werden bzw. muss man wenigstens wissen wo etwas steht bzw. stehen könnte. Und was viele hier mache, dass sie eben nicht mit einem Gesetzestext umgehen können (ist ja auch nicht schlimm), aber immer wieder nur fragen, was hat denn die DDU mit der 55er-Regelung zu tun - nach dem Motto, wer ist denn hier der P(K)lapperstorch !!!