So wird es mir wohl jetzt ergehen.......Torquemada hat geschrieben: ↑20. Sep 2017, 15:19 Ihr dürft die vielen Beamten nicht vergessen, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und vielfach noch 10 bis 15 Jahre bis zur richtigen Altersgrenze haben. Da sind viele dabei, die bei einer Reaktivierungsuntersuchung keine ärztlichen Unterlagen vorlegen können und dann wieder bei der Konzernutter aufschlagen dürften.
Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Ab 3. Quartal 92 gab's keine TFIAw mehr. Das war bei den Auszubildenden auch nicht anders. D.h. die waren spätestens 96 mit ihrer Lehre fertig. Ich kann mich 96 auf Niederlassungsebene nur noch an Einzelfälle erinnern. Und ein paar Dieburger, die Versprechen hatten. Das können keine Stückzahlen sein.Torquemada hat geschrieben: ↑20. Sep 2017, 15:15Nein...die haben mit 16 als FAssAw im B-Dienst angefangen...Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Oh oh. Jetzt hab ich ein paar Fragezeichen. Hat sich da inzwischen von T-Seite aus was verändert? Hat das Unternehmen jetzt wieder Bedarf sodass Leute nun zurück geholt werden? Wird da tatsächlich reaktiviert? Sind Fälle bekannt? Oder bezieht sich das auf Leute die von sich aus reaktiviert werden wollen? Ich dachte, es wird nach wie vor versucht, die Beamten in die Dienstunfähigkeit zu schieben, um sie los zu sein?Fragero hat geschrieben: ↑21. Sep 2017, 00:14So wird es mir wohl jetzt ergehen.......Torquemada hat geschrieben: ↑20. Sep 2017, 15:19 Ihr dürft die vielen Beamten nicht vergessen, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und vielfach noch 10 bis 15 Jahre bis zur richtigen Altersgrenze haben. Da sind viele dabei, die bei einer Reaktivierungsuntersuchung keine ärztlichen Unterlagen vorlegen können und dann wieder bei der Konzernutter aufschlagen dürften.
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Die Telekom ist nicht mehr zuständig. Das läuft jetzt in der Verantwortung der BAPT...
Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Gibt es denn schon Erkenntnisse aus der Praxis, ob diese neue Zuständigkeit was ändert? Ich dachte Reaktivierung geht nur wenn T auch eine Verwendung findet?Torquemada hat geschrieben: ↑21. Sep 2017, 11:10 Die Telekom ist nicht mehr zuständig. Das läuft jetzt in der Verantwortung der BAPT...
Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Kennst du jemanden, bei dem das so gelaufen ist?Torquemada hat geschrieben: ↑20. Sep 2017, 15:19 Ihr dürft die vielen Beamten nicht vergessen, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und vielfach noch 10 bis 15 Jahre bis zur richtigen Altersgrenze haben. Da sind viele dabei, die bei einer Reaktivierungsuntersuchung keine ärztlichen Unterlagen vorlegen können und dann wieder bei der Konzernutter aufschlagen dürften.
Gruß
blink182
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Ja, bei mir wird es wohl in der nächsten Woche (Reaktivierungsuntersuchungstermin) so laufen........blink182 hat geschrieben: ↑25. Sep 2017, 10:45Kennst du jemanden, bei dem das so gelaufen ist?Torquemada hat geschrieben: ↑20. Sep 2017, 15:19 Ihr dürft die vielen Beamten nicht vergessen, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und vielfach noch 10 bis 15 Jahre bis zur richtigen Altersgrenze haben. Da sind viele dabei, die bei einer Reaktivierungsuntersuchung keine ärztlichen Unterlagen vorlegen können und dann wieder bei der Konzernutter aufschlagen dürften.
I'm so afraid
Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Ruhig Blut, Fragero.
Ich arbeite auch über einen Minijob hinaus, wurde bisher zweimal zur Reaktivierungsuntersuchung eingeladen und hab ebenfalls keine ärztlichen Atteste vorgelegt.
Hier wird gerne mal Panik verbreitet, aber es ist offensichtlich niemandem auch nur ein einziger Beamter der DPAG/DTAG bekannt, der gegen seinen Willen reaktiviert wurde.
Post und Telekom haben keinerlei Interesse daran, ihre Beamten zu reaktivieren...und das entsprechende Gesetz ist anscheinend eher Makulatur.
Ich arbeite auch über einen Minijob hinaus, wurde bisher zweimal zur Reaktivierungsuntersuchung eingeladen und hab ebenfalls keine ärztlichen Atteste vorgelegt.
Hier wird gerne mal Panik verbreitet, aber es ist offensichtlich niemandem auch nur ein einziger Beamter der DPAG/DTAG bekannt, der gegen seinen Willen reaktiviert wurde.
Post und Telekom haben keinerlei Interesse daran, ihre Beamten zu reaktivieren...und das entsprechende Gesetz ist anscheinend eher Makulatur.
Gruß
blink182
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Dann warten wir doch mal ab, ob es in diesen drei Fällen auch tatsächlich zur Reaktivierung kommt.
Kennst du die Leute persönlich, dibedupp? Oder sind das User dieses Forums?
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Gruß
blink182
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Also ich kann aus Erfahrung mit dem BA PT sagen, dass von denen keine Aufforderung zur Reaktivierung kommen wird. Ganz im Gegenteil, es gibt Beamte, die haben eine Reaktivierungsantrag gestellt und der wird erst einmal von den jeweiligen Bearbeitern abgelehnt. Da muss man schon mit einer Klage und dem Hinweis auf Schadensersatz drohen, dann erst kommen die mal in die "Pötte" !
Warum sollte ein "Ableger" der Deutschen Telekom (ich meine das BA PT) denn hier eigentlich diese "faulen" und kranken Beamten wieder reaktivieren - die T will doch das gar nicht und ist froh, dass die Beamten in der DDU sind und aus Steuergeldern bezahlt werden.
Auch wird eine Mini-Job kein Grund sein für eine Reaktivierung, das halte ich für fast ausgeschlossen. Und falls es dann doch noch zur einer Reaktivierungsuntersuchung kommen sollte, kannst Du dem zuständigen Arzt auch mitteilen, dass die Krankheit für den ursprünglichen Grund der DDU noch immer vorhanden ist.
Wenn der User dibedupp schreibt, dass es drei Fälle gibt, dann weiß er ja auch Bescheid und kann einmal schildern, ob es dann bei den Dreien zu einer Reaktivierung gekommen ist.
Warum sollte ein "Ableger" der Deutschen Telekom (ich meine das BA PT) denn hier eigentlich diese "faulen" und kranken Beamten wieder reaktivieren - die T will doch das gar nicht und ist froh, dass die Beamten in der DDU sind und aus Steuergeldern bezahlt werden.
Auch wird eine Mini-Job kein Grund sein für eine Reaktivierung, das halte ich für fast ausgeschlossen. Und falls es dann doch noch zur einer Reaktivierungsuntersuchung kommen sollte, kannst Du dem zuständigen Arzt auch mitteilen, dass die Krankheit für den ursprünglichen Grund der DDU noch immer vorhanden ist.
Wenn der User dibedupp schreibt, dass es drei Fälle gibt, dann weiß er ja auch Bescheid und kann einmal schildern, ob es dann bei den Dreien zu einer Reaktivierung gekommen ist.
Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Fragero,
was ist denn bei deiner Untersuchung rausgekommen...die müsste doch diese Woche stattgefunden haben?
was ist denn bei deiner Untersuchung rausgekommen...die müsste doch diese Woche stattgefunden haben?
Gruß
blink182
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Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Hallo Fragero,
es würde mich auch einmal interessieren, wie deine Reaktivierungsuntersuchung ausgegangen ist bzw. ob Du schon einen Bescheid vom DH hast...
Wer entscheidet eigentlich ob nach dieser Untersuchung, die ja vom BA PT beauftragt wurde, einen Dienst(un)Fähigkeit vorliegt oder ob der Beamte wieder dienstfähig ist - der ehemalige Dienstherr oder das BA PT ?
Hier mal ein paar Fragen an Alle:
- kommt zeitnah wieder ein Zuweisung oder ein Einsatz bei der T ?
- Wie geht es dann bei einer möglichen Dienstfähigkeit weiter - fällt der Beamte zur ehemaligen Org.-Einheit wieder zurück oder zur ehemaligen PBM NL (wie die auch immer heute heißt) ?
- wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis man mit einem Einsatz wieder rechnen muss ?
- wonach richtet sich die dann aktuelle Wochenarbeitszeit wenn man vorher bei der PBM NL war ?
- was ist mit einem nach § 7a EUrlV angesparten Urlaub, der mit der (Zwangspensionierung) ja eigentlich weggefallen ist ?
- was ist mit Elternzeit, die man sich hat "gutschreiben" lassen ?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solchen Dingen und kann diese Erfahrungen hier mitteilen - vielen Dank.
es würde mich auch einmal interessieren, wie deine Reaktivierungsuntersuchung ausgegangen ist bzw. ob Du schon einen Bescheid vom DH hast...
Wer entscheidet eigentlich ob nach dieser Untersuchung, die ja vom BA PT beauftragt wurde, einen Dienst(un)Fähigkeit vorliegt oder ob der Beamte wieder dienstfähig ist - der ehemalige Dienstherr oder das BA PT ?
Hier mal ein paar Fragen an Alle:
- kommt zeitnah wieder ein Zuweisung oder ein Einsatz bei der T ?
- Wie geht es dann bei einer möglichen Dienstfähigkeit weiter - fällt der Beamte zur ehemaligen Org.-Einheit wieder zurück oder zur ehemaligen PBM NL (wie die auch immer heute heißt) ?
- wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis man mit einem Einsatz wieder rechnen muss ?
- wonach richtet sich die dann aktuelle Wochenarbeitszeit wenn man vorher bei der PBM NL war ?
- was ist mit einem nach § 7a EUrlV angesparten Urlaub, der mit der (Zwangspensionierung) ja eigentlich weggefallen ist ?
- was ist mit Elternzeit, die man sich hat "gutschreiben" lassen ?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solchen Dingen und kann diese Erfahrungen hier mitteilen - vielen Dank.
Re: Reaktivierung wegen Ausübung eines Minijobs?
Die richtet sich immer nach dem Betrieb, der einem zugewiesen wurde.BilanzFuzzi hat geschrieben: ↑10. Okt 2017, 14:23 - wonach richtet sich die dann aktuelle Wochenarbeitszeit wenn man vorher bei der PBM NL war ?