Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

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Rechtlerin
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Aug 2017, 18:02
dibedupp hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:49 Den Unterschied zwischen Beihilfe und priv. Krankenversicherung kennst du aber schon?
;) Sie schreibt schneller als sie denkt ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__54.html
Ich glaube wir waren aber hier bei der Rechnung der PBeaKK und nicht bei der Rechnung zur Einreichung bei der Beihilfestelle...das mag ja mal die gleiche Stelle sein, aber hier geht es eindeutig beim Beitrag um folgendes: Beitrag PBeaKK
Es geht demzufolge auch um den Beitrag bei der PBeaKK - also um die Krankenkassenleistungen...nicht um die Beihilfe...oder sehe ich das jetzt falsch ???
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

dibedupp hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:49 Den Unterschied zwischen Beihilfe und priv. Krankenversicherung kennst du aber schon?
Den Unterschied kenne ich - ich glaube aber, dass Du leider den Unterschied nichts kennst...!!!
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Siggi09 »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:41
ehemaliger User hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:29 Die Beihilfe steht nach meinem Eindruck der PBeaKK in nichts nach, was Ignoranz und kryptische Begründungen betrifft. Ich hab mehrmals (und jeweils erfolgreich) gegen den Dienstherrn prozessiert (übrigens ohne Anwalt). ...
Selber mehrfach ohne Anwalt prozessiert...???
Und dann hier Fragen stellen und meinen, dass nach knapp einem Jahr die Rechnungen verjährt sind...bzw. deren Einreichung...
Da haben wir ja einen Rechtsexperten hier, der ohne Anwalt eine Klage formulieren kann...
Also hier ging es doch wohl primär um die Beihilfe und nicht primär um die PBeaKK, meinst Du nicht selber auch?
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 18:14
dibedupp hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:49 Den Unterschied zwischen Beihilfe und priv. Krankenversicherung kennst du aber schon?
Den Unterschied kenne ich - ich glaube aber, dass Du leider den Unterschied nichts kennst...!!!
Für den Schlaumeier dibedupp mal die Info von der Seite der PBeaKK:
Zitat Seite der PBeaKK - hier mal der Link: https://www.pbeakk.de/service/ihre-frag ... 4e343e708e

Für die, die den Link nicht einsehen können:
"Wie sind die Verjährungsfristen bei Beihilfe, Krankenkasse, Zusatzversicherung und privater Pflegepflichtversicherung?
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird. Beihilfe für Pflegeleistungen wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Monats, in dem die Pflege erbracht wurde, beantragt wird. Leistungsansprüche aus der privaten Pflegepflichtversicherung verjähren gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Die Ansprüche auf Leistungen der Krankenkasse und Leistungen aus der Zusatzversicherung verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind."

Es ging ja bekannter Weise nicht um die Beihilfeleistungen - die mögen dann auch schneller verjährt sein...das kann man aber mal recherchieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage das hier geregelt ist.
Alles anderen Leistungen der Krankenkasse, verjähren frühestens nach 3 Jahren (nach Ende des Jahres in dem die Rechnung gestellt wurde) oder sogar nach vier Jahren, wie es auf der Seite der PBeaKK...!!!


Vor der Diskussion steht die Information...und mit nebulösen Fragen wie von didedupp, ob ich den Unterschied zwischen Beihilfe und Krankenkasse kenne, ist wieder mal keinem geholfen - im Gegenteil, es wird eine Kompetenz ins Frage gestellt und dabei weiß derjenige wahrscheinlich außerhalb seines Bereich nichts bis wenig...!
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Aug 2017, 18:25
Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:41
ehemaliger User hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:29
Also hier ging es doch wohl primär um die Beihilfe und nicht primär um die PBeaKK, meinst Du nicht selber auch?

Bitte mal die Überschrift lesen: Beitrag PBeaKK
Also wenn hier jetzt nicht die Krankenkassenleistung gemeint ist, dass weiß ich es nicht...Und wer wollte denn innerhalb der Krankenkasse den Tarif von B nach A wechseln...das hat ja wohl mit der Beihilfe recht herzlich wenig zu tun...
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 18:30
Siggi09 hat geschrieben: 21. Aug 2017, 18:25
Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:41


Bitte mal die Überschrift lesen: Beitrag PBeaKK
Also wenn hier jetzt nicht die Krankenkassenleistung gemeint ist, dass weiß ich es nicht...Und wer wollte denn innerhalb der Krankenkasse den Tarif von B nach A wechseln...das hat ja wohl mit der Beihilfe recht herzlich wenig zu tun...
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Siggi09 hat geschrieben: 21. Aug 2017, 17:36 @ehemaliger User: Wie sieht das denn mit mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart aus, wenn man dazu mehrere hundert Kilometer anreisen müsste, neben dem Zeit und Kostenaufwand? Der Gerichtsstand für die Beihilfe (also für die andere Hälfte der Rechnung) ist dann ggf. auch noch ein anderer.
Gegen die kranke Kasse habe ich keine Prozesserfahrung. Das lohnt sich bei mir nicht, weil die Beihilfe den größeren Anteil ausmacht. Deswegen bin ich gegen den Dienstherrn vor Gericht gezogen, und das war sehr wohnortnah. Der Vertreter des Dienstherrn dagegen... hatte eine sehr weite Reise und hat, wenn ich mich recht entsinne, sogar übernachtet, um nicht am gleichen Tag auch noch wieder zurück zu müssen. Die Reisekosten waren sicher um ein Vielfaches teurer als die Höhe des Streitwertes...

Dass ich mal bös über die einjährige Verjährungsfrist der Beihilfe gestolpert bin, haben sicher (fast?) alle verstanden. Aber ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich für diesen Nebenschauplatz versäumt habe, einen eigenen Thread aufzumachen. (Das passiert mir bestimmt noch öfter... Aber zum Glück wird man ja freundlich drauf hingewiesen...)
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

dibedupp hat geschrieben: 21. Aug 2017, 18:43 Anstatt nur der Überschrift solltest du vielleicht auch mal alle Beiträge lesen. Dann würdest du auch feststellen, dass es in den letzten Beiträgen um die Beihilfe ging.

Dann mal wieder eine Nachhilfestunde eben für dibedupp !
Bevor Du den Satz: "Den Unterschied zwischen Beihilfe und priv. Krankenversicherung kennst du aber schon?" geschrieben hast, ist in Bezug auf die Problematik "Beihilfe" der Begriff genau zweimal gefallen...
Der Begriff "PBeaKK" in den Texten aber um ein vielfaches mehr...

Und das eigentliche Problem bei dem Fragesteller ehemaliger User geht es hier ja bei der jetzigen Diskussion nicht mehr - ich kann aber nochmals die Eingangsfrage aufblenden:
Hat jemand Erfahrung, wie der Beitrag zur PBeaKK sich bei DDU mit Mindestversorgung gestaltet? Es gibt zwar auf der Homepage der Kasse extra eine Seite zu dem Thema, aber ich bin zu blöd, die Erklärung zu verstehen - sorry... :cry:
Unter welchen Voraussetzungen ist eigentlich ein Wechsel vom B- zum A-Mitglied möglich? Kann jemand was zu Vor-/Nachteilen sagen?

Punkt 1:
Also erstens ging es nicht um die Beihilfeleistungen des Dienstherrn sondern eindeutig um die Mitgliedschaft bei der PBeaKK - das innerhalb einer DDU mit Mindestversorgung.
Es ging eindeutig nicht um die Behilfe - Ende des Punktes 1

Punkt 2:
Zweitens ging um die den Wechsel der Mitgliedschaft bzw. einen möglichen Wechsel von B- zu A-Mitglied.
Das muss jeder für sich entscheiden, denn hier gibt es auch kein Besser oder schlechter auf alle Mitglieder. Da entscheidet der individuelle Fall und auch sogenannte weiche Faktoren für A-Mitgliedschaft wie, ich brauche keinen Antrag für die Erstattung zu erstellen oder für B-Mitgliedschaft wie, ich bin Privatpatient und bekomme schneller einen Termin...

Wenn ich hier dann noch weiter das Gelabere höre, wie ich bekomme nicht mal 100,- € im Jahr zusammen und habe Angst, dass die Rechnungen bzw. deren möglich Erstattung verjährt sind, geht gerade das am Thema vorbei und hat nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun !!!
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 19:08 und habe Angst, dass die Rechnungen bzw. deren möglich Erstattung verjährt sind, geht gerade das am Thema vorbei und hat nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun !!!
Da Du großen Wert darauf legst, dass alles korrekt abläuft: Bitte belege, wer das wann und wo hier in diesem Thread so geschrieben hat.

Falls Du das nicht belegen kannst, gehe ich davon aus, dass Dein Beitrag nicht nur nichts mit der Fragestellung zu tun hat, sondern sich, viel schlimmer noch, in Verdrehung von Tatsachen bzw. in Unterstellungen versteigt (was auch immer es ist, wovon Du da gerade so verzweifelt abzulenken versuchst)...
Siggi09
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Siggi09 »

dibedupp hat geschrieben: 21. Aug 2017, 19:13 Schon gut. Ich weiß ja, das dein Username von "ich muss immer Recht haben" abgeleitet ist.
Bevor du hier mal wieder aufgetaucht bist, gab es recht konstruktive Disskusionen. Kaum bist du da, geht das Gezoffe los. Denk mal drüber nach.
Like [++]
Rechtlerin
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Rechtlerin »

ehemaliger User hat geschrieben: 21. Aug 2017, 15:15 Stimmt, danke für den Hinweis - es sind sogar 200€. Es sei denn, ein Jahr ist fast rum und der Betrag ist nicht beisammen - dann muss man sich sputen, sonst definieren die das glatt als verjährt...
Hallo rumpeklops,
also den o. a. Hinweis auf die mögliche Verjährung hast Du heute um 15:15 Uhr geschrieben...Du warst derjenige der sich Sorgen um die Verjährung gemacht hat...

Vielleicht solltest Du mal deine Beiträge nachhalten...
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Rechtlerin hat geschrieben: 21. Aug 2017, 19:29 also den o. a. Hinweis auf die mögliche Verjährung hast Du heute um 15:15 Uhr geschrieben... Du warst derjenige der sich Sorgen um die Verjährung gemacht hat...

Vielleicht solltest Du mal deine Beiträge nachhalten...
Wo habe ich denn bitte geschrieben, dass ich mir Sorgen mache? Vielleicht solltest Du mal die Beiträge anderer lesen? Und zwar das, was da wirklich steht. Und nicht das, was Du gern hinein-interpretieren möchtest (warum auch immer Du das überhaupt so angestrengt versuchst). Dabei hast Du, Deinen Worten zufolge, doch bereits ganz klar erkannt, dass das Ganze als Hinweis gemeint war. Als Hinweis an andere, von jemandem, der bereits die Erfahrung machen durfte.

Was soll eigentlich dieses sinnfreie Theater?
Schwapau
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von Schwapau »

ehemaliger User hat geschrieben: 21. Aug 2017, 15:15 Stimmt, danke für den Hinweis - es sind sogar 200€. Es sei denn, ein Jahr ist fast rum und der Betrag ist nicht beisammen - dann muss man sich sputen, sonst definieren die das glatt als verjährt...
Hallo ehemaliger User,
willst du jetzt damit sagen, dass Du Dir keine Sorgen um die Verjährung gemacht hast. Wenn das jetzt heißt, dass Du dir keine Sorgen
gemacht hast, warum schreibst Du denn hier sowas herein ?

Natürlich hast Du dir Sorgen um die Verjährung gemacht - alles andere ist auch unglaubwürdig und hört endlich auf hier wieder Nebelkerzen
zu zünden, wenn Euch eine Antwort nicht gefällt.
Wenn Du vor einem Gericht klagst und Du hast ja schon laut deinen eigenen Angaben gg. den Dienstherr wegen der Beihilfe geklagt und
auch die Prozesse mehrfach gewonnen, dann aber noch nicht mal in der Lage bist, eine Verjährungsfrist zu kennen und (angeblich) wegen
diesem Versäumnis einen Prozess verlierst, dann tust Du mir leid.
Und wenn Du dich dann noch rühmst, dass der Vertreter der Gegenseite eine Übernachtung hatte und viel mehr an Zeitwand, dann hast
Du meiner Meinung nach den Schuss nicht gehört. Denn solche Vertreter wie Du, die meinen klagen zu können oder zu wollen, und dann
noch nicht einmal das Mindeste an Grundwissen haben, fehlt uns bei den Diskussionen hier gerade noch.

Ich bezweifle auch schwer deine Kompetenz, denn wer von sich aus behauptet sich damit brüstet, mehrfache Klagen gewonnen zu haben,
und dann hier oftmals und sich mit den grundlegenden Dingen nicht auskennt, der sollte sich lieber ein anderes Forum aussuchen und da
seine Zeit verbringen. Von Dir lieber ehemaliger User habe ich nämlich hier heute in den beiden Beiträgen noch keinen einzigen brauchbaren
Kommentar lesen können.
ehemaliger User

Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von ehemaliger User »

Und der nächste, der massenhaft verschwurbelte Sätze absondert, nichts zum Thema beiträgt, andere beschuldigt und (bereits von Rechtlerin verdrehte) Tatsachen noch weiter verdreht - und das trotz mehrfacher Klarstellung. Merkwürdig, wie ähnlich sich die Beiträge von Rechtlerin und Schwapau stilistisch doch sind...
connigra
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Re: Beitrag PBeaKK bei DDU (mit Mindestversorgung)

Beitrag von connigra »

Guten Abend - Kollegen
Yeah, ich finde euch herrlich. Mein neu verschraubte Wirbelsäule zwickt und zwackt - aber nachdem ich eure Posts gelesen habe geht es mir gleich wieder besser.! Nachsicht und Humor macht das Leben leichter ! Mein Exmann hat mal auf einem Polizeimüslilehrgang gelernt apuh zu machen und alles easy zu nehmen.
Denkt an euren Blutdruck - wir wollen unsere Wahnsinnspension doch noch möglichst lange sinnlos verprassen. :lol:
Ciao
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