Hallo zusammen,
ich bin 25 Jahre alt, ledig und Beamter auf Lebenszeit beim Land NRW. Da ich beabsichtige, in Psychotherapie (ambulant) zu gehen, stellt sich mir die Frage, wie das mit der Kostenübernahme genau abläuft. Läuft es genauso ab wie bei "normalen" Arztbesuchen, sprich ich bekomme eine Rechnung, zahle diese und hole mir das Geld jeweils hälftig von meiner privaten Versicherung und der Beihilfestelle zurück?
Muss ich vor Antritt der ersten Therapiestunde Rücksprache mit der Versicherung oder der Beihilfestelle halten? Gibt es sonst noch etwas, auf das ich achten müsste?
LG
Sallos
Kostenübernahme einer Psychotherapie (Versicherung, Beihilfe)
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Re: Kostenübernahme einer Psychotherapie (Versicherung, Beihilfe)
schau mal hier rein:
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_sozial ... apien.html
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=14404
Gruß vom Ruheständler
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_sozial ... apien.html
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=14404
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Kostenübernahme einer Psychotherapie (Versicherung, Beihilfe)
Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Links. Dann scheint ein solches Anerkennungsverfahren ja recht kompliziert abzulaufen, aber ich werde mich da wohl zurecht finden.
Wie sieht es auf Seiten der Privatversicherung aus? Gibts es hier auch einige allgemeine Dinge, auf die zu achten ist? Oder ist da jede Versicherung unterschiedlich? Muss ich mich dort vor Beginn der Therapie einmal melden?
Wie sieht es auf Seiten der Privatversicherung aus? Gibts es hier auch einige allgemeine Dinge, auf die zu achten ist? Oder ist da jede Versicherung unterschiedlich? Muss ich mich dort vor Beginn der Therapie einmal melden?
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Re: Kostenübernahme einer Psychotherapie (Versicherung, Beihilfe)
Versicherung und Beihilfe haben Antragsformulare, die du an den Psychiater zwecks Beantragung (Diagnose und Therapievorschlag) gibst.
Wegen dem Vefahren wendest du dich einfach an deine Kasse und die Beihilfe.
Wegen dem Vefahren wendest du dich einfach an deine Kasse und die Beihilfe.