Mein Bruder bezieht Mindestversorgung (Ruhegehalt=1320€ - Mindestversorgung ist aber 1704€)
Früher Arbeitstätigkeit = Rente 285€.
Mindestversorgung ausbezahlt 1420€.
Nun entstand folgend Frage: Da seine Frau (Landesbeamtin) deutlich höheres Ruhegehalt bezieht brutto 3100€.
Meinem Bruder geht davon aus, daß im Falle seines ablebens seine Frau keine Ansprüch auf Witwengeld hat.
Wie würde sich es aber im umgekehrten Falle ergeben?
Danke für eine Antwort
Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
Natürlich hat Deine Schwägerin Anspruch auf Witwenrente,wenn auch vielleicht nicht sehr viel.
Und im umgekehrten Fall sowieso....
mein verstorbener Mann bekam zu seinen Lebzeiten eine EU Rente von knapp 800.-Euro und ich hatte auch nicht mit Witwenrente gerechnet da ich selbst eine sehr gute Versorgung habe.
Aber ich bekomme eine Witwenrente von ca.400.-Euro,in diesen 400.-Euro ist auch noch ein Zuschuss der gesetzlichen KK mit drin.
Und im umgekehrten Fall sowieso....
mein verstorbener Mann bekam zu seinen Lebzeiten eine EU Rente von knapp 800.-Euro und ich hatte auch nicht mit Witwenrente gerechnet da ich selbst eine sehr gute Versorgung habe.
Aber ich bekomme eine Witwenrente von ca.400.-Euro,in diesen 400.-Euro ist auch noch ein Zuschuss der gesetzlichen KK mit drin.
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
Habe ich es richtig verstanden?
Wenn mein Bruder als erster stürbe würde seine Frau eine Witwenrente von seiner Minirente ausgehend, von seinem Ruhegehalt hingegen nichts?
Umgekehrt wenn er Witwer werden würde behält er weiterhin sein Ruhegehalt plus Minirente behalten und auch Witwengeld in Höhe ca. 60% des Ruhegehalts seiner Frau?
Steuer und oder Sozialabgaben nicht beachtet.
Wenn mein Bruder als erster stürbe würde seine Frau eine Witwenrente von seiner Minirente ausgehend, von seinem Ruhegehalt hingegen nichts?
Umgekehrt wenn er Witwer werden würde behält er weiterhin sein Ruhegehalt plus Minirente behalten und auch Witwengeld in Höhe ca. 60% des Ruhegehalts seiner Frau?
Steuer und oder Sozialabgaben nicht beachtet.
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
Hi,tarstarkas hat geschrieben: ↑26.05.2017 19:10
Habe ich es richtig verstanden?
Wenn mein Bruder als erster stürbe würde seine Frau eine Witwenrente von seiner Minirente ausgehend, von seinem Ruhegehalt hingegen nichts?
Umgekehrt wenn er Witwer werden würde behält er weiterhin sein Ruhegehalt plus Minirente behalten und auch Witwengeld in Höhe ca. 60% des Ruhegehalts seiner Frau?
Steuer und oder Sozialabgaben nicht beachtet.
ob sie von seiner Pension eine Witwenpension erhalten würde weiss ich nicht,aber ich denke schon,warum denn nicht?
Mein verstorbener Mann war ja kein Beamter sondern Arbeiter...
Wenn Dein Bruder nun Witwer werden würde behält er natürlich seine eigene Pension plus Minirente und sicherlich auch Witwerpension,60%
warum sollte es zwischen Beamten/Beamten anders sein wie zwischen Beamten/Arbeiter?
also ich kann mir das nicht vorstellen,das wäre ja ungerecht...
darf ich fragen warum Dich das so interessiert?
LG
Posttussi
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
Habe einen Link gefunden der Dir vielleicht weiterhelfen kann:
(PDF) Versorgung von Beamtenehepaaren – doppelt privilegiert oder ...
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
Sorry, aber das ist kein Link!
Aber Du meinst wohl diesen: http://www.zbr-online.de/click_buy/2011/veltmann.pdf
Aber Du meinst wohl diesen: http://www.zbr-online.de/click_buy/2011/veltmann.pdf
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
ja genau...Hauseltr hat geschrieben: ↑26.05.2017 22:35 Sorry, aber das ist kein Link!
Aber Du meinst wohl diesen: http://www.zbr-online.de/click_buy/2011/veltmann.pdf
danke....
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
Danke für den Link und hoffe, daß die beiden ein langes und gesundes Leben vor sich haben.
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Re: Mindestversorgung+Rente+Witwergeld
Du kannst das ganz einfach klären. Er soll beim BEV die Anfrage nach einer Versorgungsauskunft stellen. Die rechnen es ihm aus.
Das gleiche kann die Frau deines Bruders tun, für sie wird es ja beim Land auch eine Versorgungskasse geben.
Beim BEV reicht ein formloses Schreiben von ihm, alles nötige holen die sich dann.
Das gleiche kann die Frau deines Bruders tun, für sie wird es ja beim Land auch eine Versorgungskasse geben.
Beim BEV reicht ein formloses Schreiben von ihm, alles nötige holen die sich dann.