nur mal eine einfache Frage - die aber offenbar selbst Google an seine Grenzen bringt

Ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde bleibt Freitags zuhause, weil er sich nich gut fühlt. Da er sich am Wochenende noch nicht besser fühlt, bleibt er den Montag auch noch zuhause.
Es gibt ja diese Regelung, dass man erst eine Krankmeldung braucht, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Sind damit jetzt Werktage oder Kalendertage gemeint - sprich: wäre der Montag dann der 2. Tag (und damit noch kein Arztbesuch nötig) oder wäre Montag schon der 4. Tag (und somit ein Arztbesuch nötig)?
Irgendwie ist das so ein verwaschene Regelung, wo auch in den Gesetzen nix zu zu finden ist.
Vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung Licht ins Dunkel bringen. Oder kann da jede Bundesbehörde auch wieder eigene Regelungen treffen?