Ruhestand für Beamte ab 2017

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EuroistUntergang
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von EuroistUntergang »

Frage Vorruhestand ab 55 bzw 56
Wird hier der Versorgungsausgleich sofort abgezogen oder erst ab dem Alter, wann man regulär in Pension gehen würde?

Wie verhält es sich bei Altersteilzeit?

Wie verhält es sich bei DDU?

Wie verhält es sich bei Pensionierung mit 63 wegen Behinderung?
EuroistUntergang
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von EuroistUntergang »

Es geht mir nur um den Versorgungsausgleich, wann der abgezogen wird


Hier meint man er würde sofort beim Vorruhestand abgezogen.


http://www.vdfp.de/vdfpnachrichten/vdfp ... stand-2016
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

EuroistUntergang hat geschrieben:Es geht mir nur um den Versorgungsausgleich, wann der abgezogen wird


Hier meint man er würde sofort beim Vorruhestand abgezogen.
Stimmt. Ich bin selber Betroffener. Du solltest normal wissen wie hoch dein Versorgungsausgleich ist.
Wird von der Bruttopension abgezogen.
rakamean
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von rakamean »

Nicht vergessen - Der Versorgungausgleich ändert sich mit jeder Gehalts/Pensionserhöhung.
EuroistUntergang
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von EuroistUntergang »

@zeerookah also Du bist im Vorruhestand, nicht im vorzeitigem Ruhestand.
Hatte das auch mal von Dir in einem früheren Beitrag so gelesen. Viele RAe unterscheiden da nicht.
Habe auch eine Berechnung vom Versorgungsservice, ist aber schon acht bis zehn Jahre alt.
Danke auch an dibedupp

Vielleicht kann mir Jemand die anderen Fälle, die ich oben erwähnte lösen.
EuroistUntergang
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von EuroistUntergang »

Interessengemeinschaft gegen Versorgungsausgleich in der derzeitigen Form
Sehr informative Seite.

viewtopic.php?f=6&t=6937&p=51704#p51704
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

EuroistUntergang hat geschrieben:@zeerookah also Du bist im Vorruhestand, nicht im vorzeitigem Ruhestand.
Hatte das auch mal von Dir in einem früheren Beitrag so gelesen. Viele RAe unterscheiden da nicht.
Habe auch eine Berechnung vom Versorgungsservice, ist aber schon acht bis zehn Jahre alt.
Danke auch an dibedupp

Vielleicht kann mir Jemand die anderen Fälle, die ich oben erwähnte lösen.
Was ist denn der Unterschied zwischen Vorruhestand und vorzeitigen Ruhestand?

Wenn du eine Berechnung vom Versorgungsservice hast, brauchst du doch bloß die Besoldungserhöhungen der letzten 10Jahre (%) auf deinen Versorgungsausgleich für jedes Jahr draufrechnen. Und du weißt was dir abgezogen wird.

(Wie verhält es sich bei Altersteilzeit?) Keine Auswirkung du da Aktiv bist

(Wie verhält es sich bei DDU?) Versorgungsausgleich wird sofort abgezogen

(Wie verhält es sich bei Pensionierung mit 63 wegen Behinderung?) Versorgungsausgleich wird sofort abgezogen
EuroistUntergang
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von EuroistUntergang »

Danke, zeerookah

Vorzeitiger Ruhestand ist m.M. nach eine vorzeitige Zurruhesetzung wg besonderem Alter z.B. 63 mit Behinderung bzw. bei der Bundeswehr mit 45 bzw 50 Jahren bei bestimmten Einheiten.

Vorruhestand: bei Telekom mit 55 Jahren
AndyO
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von AndyO »

Wir reden hier von den Geburtsjahrgängen bis 1965. Im gehobenen Dienst gab es die letzten Regelverbeamtungen im zweiten Quartal 1992. Danach war Heusenstamm dicht und es kamen nur noch ein paar Nachzügler, die den Aufstieg gemacht haben und vorher schon verbeamtet waren. Ansonsten sind das Fachhochschüler (Betriebswirtschaftler/Ingenieure) wie ich, die zwischen 25 und 27, je nach Bildungsweg und persönlicher Effizienz, in den gehobenen Dienst bei der DTAG eingestiegen sind. Regelpensionseintritt der 65er wäre mit 67/65 bei 50% GdB. Wenn der 65er Jahrgang abgewickelt ist, ist die große Masse durch. Und ich leb nur einmal. Ein auf sinnentfremdete Versetzung und Bossing ausgelegtes Arbeitsumfeld brauch ich in dem Leben nicht/nicht mehr.
frank63
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von frank63 »

Na dann hoffe Ich mal auf ein Gelingen in der ersten Lesung. Bin massiv von Kollegen des Jahrgang 62 und 63 umgeben die alle mithoffen.
Allen anderen : haltet noch etwas durch
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Ich bin Jahrgang 59 und hoffe auch das Beste, wollte eigentlich dieses Jahr gehen.
Aber für mich noch viele Ungereimtheiten in dem Entwurf.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Dann sind wir mal gespannt auf die heutige Kabinettssitzung.
Hoffentlich wägt man hier gut ab und bringt auch eine Alterskomponente mit rein. Ich persönlich habe schon drei Jahre länger gearbeitet und denke mal, damit wäre es auch gut, da ich drei Jahre Arbeit jenseits der 55 nachweisen kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. ein 61jähriger Beamter, der in den Vorruhestand gehen will sich noch eine Bufdi-Stelle suchen muss, sofern er die überhaupt findet.
Und man auch mal überlegt, was passiert, wenn man in der Zeit krankheitsbedingt länger ausfällt und daher die gesetzten Vorgaben nicht erfüllen kann.
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Telekommi hat geschrieben: 25. Jan 2017, 12:24 Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. ein 61jähriger Beamter, der in den Vorruhestand gehen will sich noch eine Bufdi-Stelle suchen muss, sofern er die überhaupt findet.
Und man auch mal überlegt, was passiert, wenn man in der Zeit krankheitsbedingt länger ausfällt und daher die gesetzten Vorgaben nicht erfüllen kann.
Ich vermute mal als Hintergedanken dir im Nachhinein dann noch 10,8% abzuziehen. Wie bei DDU um einfach Pensionslasten zu sparen.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Und es wird weiter Gas gegeben:
Am 25.01.2017 berät die Bundesregierung den Entwurf.
Quelle: streng geheim.

Hallo,
leider aber nicht in der Kabinettssitzung behandelt worden.
Habe mir im Internet die Inhalten der gestrigen Kabinettssitzung angesehen.
Nicht dabei gewesen.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

zeerookah hat geschrieben: 25. Jan 2017, 14:20 Ich vermute mal als Hintergedanken dir im Nachhinein dann noch 10,8% abzuziehen. Wie bei DDU um einfach Pensionslasten zu sparen.
tja, wenns den mal 10,8 sind. Gem. Gesetz ist dies nur bei Ausscheiden in DDU 10,8%, ansonsten bis zu 14,4%.
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