Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
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Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
hallo,
ich habe hier ein kleines Problem. Mein Mann, ehemaliger Polizeibeamter, wurde vor ein paar Monaten durch einen Sturz zum Pflegefall. Nun erhalte ich aber nur 50% des Pflegegeldes von der Pflegekasse mit dem Hinweis, die anderen 50% von der Beihilfestelle zu bekommen. Leider hatte mein Mann aber genau dies vor ein paar Jahren gekündigt. Jetzt meine Frage, kann man die Beihilfeberechtigung einfach wieder beantragen? Danke für die Antworten.
ich habe hier ein kleines Problem. Mein Mann, ehemaliger Polizeibeamter, wurde vor ein paar Monaten durch einen Sturz zum Pflegefall. Nun erhalte ich aber nur 50% des Pflegegeldes von der Pflegekasse mit dem Hinweis, die anderen 50% von der Beihilfestelle zu bekommen. Leider hatte mein Mann aber genau dies vor ein paar Jahren gekündigt. Jetzt meine Frage, kann man die Beihilfeberechtigung einfach wieder beantragen? Danke für die Antworten.
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Re: Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
Eine Ruhestandsbeamter erhält doch immer Beihilfe, wenn er nicht freiwillig gesetzlich versichert ist.
Ich verstehe die Frage nicht.
Was sagt die Beihilfestelle dazu?
Ich verstehe die Frage nicht.
Was sagt die Beihilfestelle dazu?
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Re: Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
...verwirrende Ausgangslage

meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
wir sind freiwillig versichert
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Re: Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
ich glaube das waren damals ca 20 Euro im MonAT - uns er hat Beamtenstatus
Re: Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
Man kann doch auf den Beihilfeanspruch nicht verzichten, das ist doch ein rechtlicher Anspruch.
Es sei denn in Thüringen ist das anders, aber ich hab mal die Beihilfeverordnung von Thüringen überflogen, da steht nichts mit Verzicht.
In einigen Ländern kann ein Polizeibeamter wohl auf seinen Anspruch auf freie Heilfürsorge verzichten, dann hat er aber Anspruch auf 50 % Beihilfe.
Jetzt ist die Frage wie ist er versichert
1.
freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Maßgabe das er den vollen Beitrag (AG- und AN-Anteil) selbst zahlt (ohne Zuschuss des AG)?
das ändert aber nichts am Anspruch auf Beihilfe, der besteht immer noch für beihilfefähige Leistungen die die Krankenkasse nicht zahlt
2.
privat versichert zu 50%? dann besteht sowieso Anspruch auf 50% Beihilfe
Um welche Krankenkasse handelt es sich?
Es sei denn in Thüringen ist das anders, aber ich hab mal die Beihilfeverordnung von Thüringen überflogen, da steht nichts mit Verzicht.
In einigen Ländern kann ein Polizeibeamter wohl auf seinen Anspruch auf freie Heilfürsorge verzichten, dann hat er aber Anspruch auf 50 % Beihilfe.
Jetzt ist die Frage wie ist er versichert
1.
freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Maßgabe das er den vollen Beitrag (AG- und AN-Anteil) selbst zahlt (ohne Zuschuss des AG)?
das ändert aber nichts am Anspruch auf Beihilfe, der besteht immer noch für beihilfefähige Leistungen die die Krankenkasse nicht zahlt
2.
privat versichert zu 50%? dann besteht sowieso Anspruch auf 50% Beihilfe
Um welche Krankenkasse handelt es sich?
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Re: Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
Inzw. wurde bereits richtig geschrieben, dass auch freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Beihilfe haben.Torquemada hat geschrieben:Eine Ruhestandsbeamter erhält doch immer Beihilfe, wenn er nicht freiwillig gesetzlich versichert ist.
(Kürzlich las ich, dass bei freiw. gesetzl. Versicherten im Ruhestand 100% Beihilfe gezahlt werde, habe das aber noch nicht überprüft, man hat ja selten etwas, was man einreichen kann.)
LG
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Re: Wiederaufnahme der Beihilfeberechtigung
Ich hatte ich missverständlich ausgedrückt. Ein Beamter, der sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, erhält zwar theoretisch die Beihilfe weiter, aber real nur in den Fällen, in denen die gesetzliche Krankenkasse aufgrund ihres Leistungskataloges NICHTS zahlt (Klassisches Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung).Dienstunfall_L hat geschrieben:Inzw. wurde bereits richtig geschrieben, dass auch freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Beihilfe haben.Torquemada hat geschrieben:Eine Ruhestandsbeamter erhält doch immer Beihilfe, wenn er nicht freiwillig gesetzlich versichert ist.
(Kürzlich las ich, dass bei freiw. gesetzl. Versicherten im Ruhestand 100% Beihilfe gezahlt werde, habe das aber noch nicht überprüft, man hat ja selten etwas, was man einreichen kann.)
LG
Hier wäre jetzt zu prüfen, wie die Rechtslage ist. Das wird die Beihilfestelle schon qualifiziert erklären können.