ein getrennt lebender beamter hat mit noch-ehefrau ein kind, sie bekommt das kindergeld. jetzt hat er mit seiner neuen lebensgefährtin ein kind. sie leben alle drei in einem haushalt, sie ist in elternzeit. für dieses kind bekommt er kindergeld und die verworrene auskunft "Sie erhalten den familienzuschlag der stufe 1 zur häflte voll weiterhin" für kind nummer eins ja verständlich, den teilt er sich mit noch-ehefrau, die auch unterhalt bekommt. was ist denn zur häfte voll???
wer bekommt die zweite hälfte für kind nummer zwei? die kindsmutter nicht, da sie auch kein elterngeld bezieht. müsste bei kindergeldbezug nicht die stufe zwei gezahlt werden?
hilfe und ratschläge werden gerne entgegengenommen, zusätzlich zum telefonat mit der bezügestelle. dies dient nur der vorabinformation..
hoffe das war jetzt genug in der dritten person beschrieben..
