Hallo,
mein erster Beitrag bei euch .
Bin bei der Telekom und da wird nun für unsere Teams im Callcenter Schicht eingeführt.
Die Schicht ist für alle gleich, egal ob Angestellte oder Beamte.
Es muss auch an Sonn und Feiertagen gearbeitet werden.
Die Frage ist nun können Bundesbeamte überhaupt dazu gezwungen werden an Feiertagen zu arbeiten?
Gruß Oscar
an Feiertagen arbeiten ohne Zuschläge ?
Moderator: Moderatoren
an Feiertagen arbeiten ohne Zuschläge ?
Zuletzt geändert von Oscar am 28. Aug 2008, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
Titel:
@ Oscar
Bis jetzt wurden immer Zuschläge für Samstag und Sonntags Dienste gezahlt...auch Dienst zu ungünstigen Zeiten, also ab 20.00Uhr auch an den Wochentagen alles andere wäre Betrug!
Ich hatte nur einmal vor Zeiten das Pech im Osten gedient zu haben da gab es nur die Prozentuale Auszahlung...da wir erst beigetreten waren...Seitdem 1.1.2008 gibt es die vollen 100% in Ost und West...Starke Leistung nach knapp19 JAhren Deutschland einig Vaterland.
Hinzu kammen ja noch die Verbalen Verrenkungen weshalb ein Ost-Beamter nur Anteilige Prozent erhielt, gerechnet am Bezug eines Beamten der Alten Länder....
Also es lohnt sich zu streiten!
Bis jetzt wurden immer Zuschläge für Samstag und Sonntags Dienste gezahlt...auch Dienst zu ungünstigen Zeiten, also ab 20.00Uhr auch an den Wochentagen alles andere wäre Betrug!
Ich hatte nur einmal vor Zeiten das Pech im Osten gedient zu haben da gab es nur die Prozentuale Auszahlung...da wir erst beigetreten waren...Seitdem 1.1.2008 gibt es die vollen 100% in Ost und West...Starke Leistung nach knapp19 JAhren Deutschland einig Vaterland.
Hinzu kammen ja noch die Verbalen Verrenkungen weshalb ein Ost-Beamter nur Anteilige Prozent erhielt, gerechnet am Bezug eines Beamten der Alten Länder....
Also es lohnt sich zu streiten!
- leonsucher
- Beiträge: 489
- Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
- Behörde:
Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern eine lose Sammlung von Gesetzestexten ohne Geltungssanspruch:
Als Einstieg vielleicht § 1 Bundesbeamtengesetz:
" Dieses Gesetz gilt für die Bundesbeamten, soweit es im einzelnen nichts anderes bestimmt."
§ 72 Bundesbeamtengesetz ist möglicherweise die Weiterleitung in die Rechtsverordnungen Arbeitszeitverordnung ( Bund ) und Erschwerniszulagenverordnung:
" Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere zu ihrer Dauer, zu Möglichkeiten ihrer flexiblen Ausgestaltung und zur Kontrolle ihrer Einhaltung, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. ......."
§ 6 Arbeitszeitverordnung Bund:
" Sonnabend, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich
dienstfrei. Soweit dienstliche Gründe es erfordern,
kann an diesen Tagen und an Sonntagen und gesetzlich
anerkannten Feiertagen Dienst angeordnet werden."
§ 8 Arbeitszeitverordnung Bund:
" Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige
tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten
überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten."
§ 3 Erschwerniszulagenverordnung:
" (1) Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden.
(2) Dienst zu ungünstigen Zeiten ist der Dienst
1. an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen,
2. an Samstagen nach 13.00 Uhr,
3. an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr; dies gilt auch für den 24. und 31. Dezember jeden Jahres, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen,
4. an den übrigen Tagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr."
Als Einstieg vielleicht § 1 Bundesbeamtengesetz:
" Dieses Gesetz gilt für die Bundesbeamten, soweit es im einzelnen nichts anderes bestimmt."
§ 72 Bundesbeamtengesetz ist möglicherweise die Weiterleitung in die Rechtsverordnungen Arbeitszeitverordnung ( Bund ) und Erschwerniszulagenverordnung:
" Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere zu ihrer Dauer, zu Möglichkeiten ihrer flexiblen Ausgestaltung und zur Kontrolle ihrer Einhaltung, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. ......."
§ 6 Arbeitszeitverordnung Bund:
" Sonnabend, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich
dienstfrei. Soweit dienstliche Gründe es erfordern,
kann an diesen Tagen und an Sonntagen und gesetzlich
anerkannten Feiertagen Dienst angeordnet werden."
§ 8 Arbeitszeitverordnung Bund:
" Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige
tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten
überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten."
§ 3 Erschwerniszulagenverordnung:
" (1) Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden.
(2) Dienst zu ungünstigen Zeiten ist der Dienst
1. an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen,
2. an Samstagen nach 13.00 Uhr,
3. an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr; dies gilt auch für den 24. und 31. Dezember jeden Jahres, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen,
4. an den übrigen Tagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr."
Beanspruche den Leonsucher nicht so. Schliesslich hat er gerade zur Zeit seinen wohlverdienten Jahresurlaub, um sich vom vielen Stress des Jahres wirklich zu erholen, um dann mit neuen vereinten Kräften wieder seinen Dienst anzutreten..... 8)Oscar hat geschrieben:Hi,
vielen Dank.
Gibt es da einen Link zu § 1 Bundesbeamtengesetz so wie er in deiner Antwort steht ?