A6 Amtszulage im einfachen technischen Dienst möglich?

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RudiRatlos
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A6 Amtszulage im einfachen technischen Dienst möglich?

Beitrag von RudiRatlos »

Hallo,

ich bin Beamter im einfachen technischen Dienst (technischer Sekretär A6).
Fachlaufbahn: Naturwissenschaft und Technik

Ist es möglich eine Amtszulage (Fußnote 3) - 50 v.H. des Unterschiedsbetrags zwischen dem Endgrundgehalt
der Besoldungsgruppe A6 und dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A7 laut Anlage 4 zu bekommen.

Dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) kann ich hierzu leider nichts entnehmen.
Monty
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Re: A6 Amtszulage im einfachen technischen Dienst möglich?

Beitrag von Monty »

A6 ist mittlerer Dienst

Und warum soll dir einer diese Zulage zahlen? Bzw. befindest du dich in einer herausragenden Funktion gegenüber anderer in deiner Besoldungsgruppe?
RudiRatlos
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Re: A6 Amtszulage im einfachen technischen Dienst möglich?

Beitrag von RudiRatlos »

Weil bei unseren Wachtmeistern solche Stellen da sind.

Ich will nur wissen ob es generell die Möglichkeit gibt diese Zulage
im Technischen Dienst zu bekommen.
Monty
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Re: A6 Amtszulage im einfachen technischen Dienst möglich?

Beitrag von Monty »

Beim Bund müsstest du nach Anlage 1 II Bundesbesoldungsgesetz meiner Einschätzung nach unter einer der folgenden Berufsgruppen fallen, um eine Stellenzulage zu bekommen:

3a. Zulage für „Direktor und Professor“ in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3
4. Zulage für Soldaten in der militärischen Führung oder der Ausbildung im Außendienst
4a. Zulage für Soldaten als Kompaniefeldwebel
5. Zulage für flugzeugtechnisches Personal, flugsicherungstechnisches Personal der militärischen Flugsicherung und technisches Personal des Einsatzführungsdienstes
5a. Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr
4. als Betriebspersonal des Einsatzführungsdienstes a)
mit erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang Radarleitung/Einsatzführungsoffizier aa)...
5. in Stabs-, Fach- und Truppenführerfunktionen, nicht jedoch bei einer obersten Bundesbehörde, sowie als Ausbildungspersonal der militärischen Flugsicherung oder des Einsatzführungsdienstes,
6. im Flugwetterberatungsdienst oder im Wetterbeobachtungsdienst auf Flugplätzen mit Flugbetrieb der Bundeswehr oder in den zentralen Geoinformationsberatungsstellen.
6. Zulage für Soldaten und Beamte in fliegerischer Verwendung
6a. Zulage für Beamte und Soldaten als Nachprüfer von Luftfahrtgerät
7. Zulage für Beamte und Soldaten bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
8. Zulage für Beamte und Soldaten bei Sicherheitsdiensten
8a. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
8b. Zulage für Beamte bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
9. Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
9a. Zulage im Marinebereich
10. Zulage für Beamte der Feuerwehr
11. Zulage für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte
12. Zulage für Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker
13. Zulage für Beamte der Steuerverwaltung und der Zollverwaltung
14. Zulage für Flugsicherungslotsen

Der Wachmeister fällt vermutlich unter 9! Es hängt aber nicht von deiner Laufbahn ab, sondern von deiner Tätigkeit!
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Hauseltr
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Re: A6 Amtszulage im einfachen technischen Dienst möglich?

Beitrag von Hauseltr »

A6 (früher mal A5 Z) ist die Endstufe im einfachen Dienst ohne Amtszulage! Also 38,64 € weniger als im mittleren Dienst.
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Hauseltr
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Re: A6 Amtszulage im einfachen technischen Dienst möglich?

Beitrag von Hauseltr »

ich bin Beamter im einfachen technischen Dienst (technischer Sekretär A6).

Oberamtsmeister u.a. einfacher Dienst A5 und A6
Assistent ist mittlerer Dienst A5 (mit Amtszulage)
Sekretär ist mittlerer technischer Dienst A6 (mit Amtszulage)
Obersektretär ist A7 usw.

2016: Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die grundsätzlich für alle Bundesbeamte gelten:

Vereinheitlichung des Familienzuschlags der Stufe 1 (sogen. Verheiratetenzuschlag) und Stufe 2 (1 Kind) zugunsten der Besoldungsgruppen bis A 8, die bisher einen etwas geringeren Monatsbetrag erhalten (d.h. für alle Besoldungsgruppen 133,04 € in der Stufe 1 und 246,78 € in der Stufe 2),
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