Hallo zusammen,
arbeite im gehobenen Dienst auf dem Finanzamt und überlege ab wann ich meine Pensionsansprüche auf die Rente anrechnen lassen kann. Welchen Verlust müsste ich einplanen?
Ausbildung 2008 - 2011
2011 - 31.12.2013 Beamter auf Probe
seit 1.1.2014 Beamter auf Lebenszeit
Könnt ihr mir hierbei weiterhelfen und bitte noch einen Ansprechpartner nennen, gibt es so etwas wie eine Pensionskasse (RLP) wo man so etwas nachfragen kann?
Vielen Dank.
Pensionsansprüche bei Ausstieg aus Beamtenlaufbahn
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Re: Pensionsansprüche bei Ausstieg aus Beamtenlaufbahn
Meines Wissens wirst du in der Rentenversicherung nachversichert, wenn du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest oder verwechsele ich da jetzt was?
Gruß
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Re: Pensionsansprüche bei Ausstieg aus Beamtenlaufbahn
Meines Wissens ist in Rheinland-Pfalz das sogenannte "Altersgeld" noch nicht eingeführt. Altersgeld gibt es für Bundesbeamte und Beamter verschiedener Bundeländer. Hier erfolgt keine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
In deinem Fall würdest du nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der Rentenversicherung nachversichert (eine ungünstige Lösung).
Ansprechpartner wäre für dich die Personalverwaltung deiner Behörde bzw. die zuständige Fachabteilung im Ministerium.
In deinem Fall würdest du nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in der Rentenversicherung nachversichert (eine ungünstige Lösung).
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Re: Pensionsansprüche bei Ausstieg aus Beamtenlaufbahn
Vor ein zwei Jahren wurde meines Wissens beschlossen das bereits nach einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren die Pensionsansprüche bestehen bleiben und diese bei Ausstieg nicht in die Rentenkasse übertragen würden. Dadurch würden zwar immer noch Verluste entstehen (glaube 15%) aber auf jeden Fall weniger als vorher. Aber offensichtlich wurde dies ja dann in RLP noch nicht eingeführt. Hat noch jemand weitere Infos hierzu?
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Re: Pensionsansprüche bei Ausstieg aus Beamtenlaufbahn
Bitte !!!! Wo wurde das beschlossen? Im Bund auf jeden Fall. Für die Verhältnisse in Rheinland-Pfalz kannst du dich jederzeit bei deiner Personalstelle oder eine Station darüber informieren. Das muss du schon können wollen.Stephan82 hat geschrieben:Vor ein zwei Jahren wurde meines Wissens beschlossen das bereits nach einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren die Pensionsansprüche bestehen bleiben und diese bei Ausstieg nicht in die Rentenkasse übertragen würden. Dadurch würden zwar immer noch Verluste entstehen (glaube 15%) aber auf jeden Fall weniger als vorher. Aber offensichtlich wurde dies ja dann in RLP noch nicht eingeführt. Hat noch jemand weitere Infos hierzu?
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Re: Pensionsansprüche bei Ausstieg aus Beamtenlaufbahn
Ich meine, das trifft nur bei unehrenhafter Entlassung zu. Also wenn du goldene Löffel geklaut hast.Speedito hat geschrieben:Meines Wissens wirst du in der Rentenversicherung nachversichert, wenn du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest oder verwechsele ich da jetzt was?
Gruß
Da in so einem Fall nur die "Arbeitnehmeranteile", nicht aber die "Arbeitgeberanteile" in die Rentenkasse nachgezahlt werden, führt das zu erheblichen Einbussen bei der Rente!
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Re: Pensionsansprüche bei Ausstieg aus Beamtenlaufbahn
Was soll denn diese falsche und groteske Auskunft?Hauseltr hat geschrieben:Ich meine, das trifft nur bei unehrenhafter Entlassung zu. Also wenn du goldene Löffel geklaut hast.Speedito hat geschrieben:Meines Wissens wirst du in der Rentenversicherung nachversichert, wenn du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest oder verwechsele ich da jetzt was?
Gruß