Wir (beide mD, A7 und A8) kommen aus Bayern und hätten eine Frage zur Beförderung während der Elternzeit.
Meine Frau ist in Elternzeit und erhält demnächst ihre turnusmässige Beurteilung. Dadurch dürfte eine Beförderung anstehen soweit ich das sehe aufgrund der Punkte an meiner eigenen Behörde (gleiches Ressort). Das ist ja ansich erfreulich, nur ist das "Problem", dass sie noch fast 2 Jahre in Elternzeit sein wird und da vom Landesamt für Finanzen ja nicht unerhebliche Teile der PKV erstattet werden, ist nun die Frage, was mit dieser Erstattung passiert. Sie wird nämlich von A8 in A9 kommen und genau da ist ein Schnitt in der Erstattung drin.
Im § 15 Abs. 2 Urlaubsverordnung heisst es dazu:
Das verstehe ich so, dass sie als A8 Summe XX (beim 1. Baby waren das ca. 135€ im Monat) erstattet kriegt und mit A9 das auf 80€ gedeckelt wird§ 15 Krankheitsfürsorge während der Elternzeit
(1) Während der Elternzeit haben Beamte Anspruch auf Beihilfe nach Maßgabe des Art. 88 Abs. 1 BayBG .
(2) Den Beamten werden für die Dauer der Elternzeit die Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung bis zu monatlich 30,- Euro erstattet, wenn ihre Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung) vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben oder hätten. Bei Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11 erhöht sich der Betrag nach Satz 1 auf 80 Euro. Die verbleibenden Beiträge einer beihilfekonformen Kranken- und Pflegeversicherung, einschließlich etwaiger darin enthaltener Altersrückstellungen, werden Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 auf Antrag erstattet, wenn keine oder eine höchstens im Umfang bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligte Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. [...]
Das würde jetzt - hoch gerechnet auf die beinahe 2 Jahre - durchaus ein kleines nettes Sümmchen ergeben dass wir eigentlich lieber für Windeln ausgeben würden, weil sie ja von der Beförderung "nichts hat", da sie ja ohnehin in Elternzeit ist. Und A9 ist ja im mD bekanntlich das Endamt, also bringen die 2 Jahre mehr an A9-Zeit auch nichts mehr für eine weitere Beförderung, zumal ja mit dem neuen Beurteilungssystem ja nur noch das Leistungsprinzip zählt und keinerlei Wartezeiten mehr reinspielen. Mit einer signifikanten Leistungssenkung nach der Elternzeit rechne ich jetzt auch nicht unbedingt so dass ggf. A9 mit AZ trotzdem nicht ausgeschlossen ist.
Daher war angedacht die mutmassliche Beförderung "aufschieben zu lassen". Geht sowas überhaupt? Ich will hier an meiner eigenen Behörde wegen sowas erstmal keine schlafenden Hunde wecken, da hab ich schon genügend andere Sachen bzgl. Beurteilungen und Zurückstellung wegen EZ gefragt, aber 55€ mehr im Monat sind für eine junge Familie die mit einem neugebauten Haus von Papa´s A7 leben muss auch ein paar Packungen Wurst und Käse. Zumal das bei ca. 20 Restmonaten schnell mal in den Bereich von 1000€ haben oder nicht haben kommt.
Wie seht Ihr das? Geht das überhaupt? Oder fällt das unter "Sei froh Du undankbarer Sack dass Deine Frau befördert wird"?
Danke jetzt schon für hilfreiche Antworten!
