Hallo,
hier mal ein Fall zum Diskutieren. Also gehen wir davon aus das folgendes passiert:
Ein Beamter auf Lebenszeit wird wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Wegen chronischer Schmerzen greift er zu Cannabis als Selbsttherapie. Dies ist den behandelnden Ärzten bekannt. So geht der Konsum von Cannabis aus den medizinischen Unterlagen hervor. Der Beamte soll nun durch die Zentral medizinische Untersuchungsstelle auf eine mögliche Reaktivierung untersucht werden.
Was hat der Beamte nun zu befürchten?
Der Konsum von Cannabis geht ja aus den Unterlagen die dem Amtsarzt vorzulegen sind hervor. Kann der Amtsarzt den Konsum dem Dienstherrn mitteilen?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten zur Thematik.
Beste Grüße
DogAnonym
Cannabis Konsum als Pensionär
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- Mikesch
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Re: Cannabis Konsum als Pensionär
Ich denke ja, das dies mitgeteilt wird, da es dienstlich von Belang ist.
Auch sollte der Beamte den Konsum von sich aus mitteilen. Ist der Konsum ärztlich befürwortet, schließt der Konsum eigentlich eine Dienstfähigkeit aus.
Auch sollte der Beamte den Konsum von sich aus mitteilen. Ist der Konsum ärztlich befürwortet, schließt der Konsum eigentlich eine Dienstfähigkeit aus.
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Re: Cannabis Konsum als Pensionär
Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland ja nicht strafbar, sondern ausschließlich der Besitz.
Zu befürchten hast du also eigentlich nichts. Höchstens, dass du als dienstunfähig eingestuft wirst/bleibst.
Ich denke ebenfalls, dass es für deine Tätigkeit von Relevanz sein könnte und damit übermittelt werden dürfte! Da stecke ich allerdings nicht so tief in der rechtlichen Materie!
Zu befürchten hast du also eigentlich nichts. Höchstens, dass du als dienstunfähig eingestuft wirst/bleibst.
Ich denke ebenfalls, dass es für deine Tätigkeit von Relevanz sein könnte und damit übermittelt werden dürfte! Da stecke ich allerdings nicht so tief in der rechtlichen Materie!