Hallo ich hätte da mal eine Frage:
Ich wurde mit 62 wegen Dienstunfähigkeit mit Abschlag pensioniert und habe dann im vergangenen Jahr eine Totalrevision meines Versorgungsausgleiches gestellt da meine Ex seit 1.7. 2014 für unsere Kinder zusätzliche Erziehungszeiten rentenrechtlich anerkannt bekam und somit 2 Punkte bei der DRV gutgeschrieben wurden.
Da bei uns - Beamten -der Pensionssatz von 75 auf 71,75 % und die Streichung des Weihnachtsgeldes bzw. 13. Gehaltes und sich dadurch die Pension nach unten bewegt hat, wollte ich auch meinen Anteil an der "Mütterrente"... Hab ihn auch bekommen ABER.....
In meinen jungen Jahren war ich 4 Jahre in der freien Wirtschaft inkl. Ausbildung tätig, von da bekomme ich ab 01.01.2018 rd. 70 € von der DRV, die mir ja wieder abgezogen werden da ich beim Höchstsatz liege.
Nun wurden mir per Gerichtsurteil Rentenpunkte beim DRV gutgeschrieben die ich aber noch nicht bekomme sondern erst ab 2018.
Meine Frage:
Wer zahlt mir in diesen 2 Jahren nun den Diff-Betrag der mir entsteht, denn bei der Pension wird der Betrag für meine Ex schön Monat für Monat abgezogen, aber von der Gegenseite kommt nix ??????
Oder habe ich da für 2 Jahre die "Arschkarte" gezogen ???
Was ich nicht verstehe, warum hat man das nicht bei der DRV direkt verrechnet ????
Vorruhestand und Versorgungsausgleich Baden-Württemberg
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