Scheidung Versorgungsausgleich nach 7 Jahren Ehe ?

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Oberbayer53
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Scheidung Versorgungsausgleich nach 7 Jahren Ehe ?

Beitrag von Oberbayer53 »

Hallo,

nach rund 7 Jahren Ehe reicht meine Frau die Scheidung ein :roll:

Da die Berechnung des Versorgungsausgleiches wohl noch einige Wochen in Anspruch nehmen wird, sitze ich auf heißen Kohlen. Als Beamter der Besoldungsstufe A7 bleibt mir nach Abzug der Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder nur noch der Selbstbehalt von 1080 Euro monatlich :?

Ich hatte in den vergangenen 7 Jahren ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen von grob geschätzt 32.000 Euro (kann`s nicht genau sagen, müsste ich nachsehen). Meine Frau hat als Angestellte im öffentlichen Dienst immer 50 Prozent Teilzeit gearbeitet - ich schätze die letzten 7 Jahre den durchschnittlichen Bruttojahresverdienst auf ca. 13000 Euro. Wir haben keine privaten Rentenversicherungen oder andere Altersvorsorgeprodukte abgeschlossen.

Daher hätte ich zwei Fragen - vielleicht hat ja von Euch jemand bereits ähnliches durchlebt :( :

- Wann werden die Zahlungen zum Rentenausgleich in bar fällig ? Muss ich hier schon in den nächsten Monaten damit rechnen, dass mir Geld von meinen Bezügen einbehalten wird ? Angesichts der Tatsache, dass ich künftig ohnehin mit dem Selbstbehalt von 1080 Euro monatlich meinen Lebensunterhalt bestreiten muss, wäre das für mich eine extreme Belastung. Meine Frau wird zwei Jahre nach meiner Pensionierung (habe noch rund 25 Jahre vor mir, meine Frau noch 27 Jahre) in Rente gehen.

- Wie hoch - ganz grob geschätzt (!) - könnte sich das auswirken (mit welcher Summe kann man bei der Einkommensdifferenz rechnen) ?

- Habe ich als Beamter dem nach Unterhaltszahlungen nur der Selbstbehalt von 1080 Euro bleibt, einen Anspruch auf Wohngeld (meine zukünftige Wohnung wird mich 550 Euro kosten :? )
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zeerookah
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich nach 7 Jahren Ehe ?

Beitrag von zeerookah »

Der Versorgungsausgleich findet bei dir erst statt wenn du in Pension gehst. Erst dann wird dir Geld abgezogen. Vorher hast du aber die Möglichkeit deine Ansprüche zurück zu kaufen. War jedenfalls bei mir vor 20 Jahren so. Jetzt findet nur die Berechnung statt was deine Exfrau bekommt. Vielleicht landest du irgendwo zwischen 50€ - 100€ was du nach heutigen Stand bezahlen müsstet.
Viel gravierender ist doch das man dir nur den Selbstgehalt von 1080€ jetzt im Monat läßt. Wie ist das denn zustande gekommen? Ich habe damals bei 3 Unterhaltspflichtigen Kindern und auch A7 noch mehr Geld gehabt.
Torquemada
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich nach 7 Jahren Ehe ?

Beitrag von Torquemada »

Oberbayer53 hat geschrieben:
- Habe ich als Beamter dem nach Unterhaltszahlungen nur der Selbstbehalt von 1080 Euro bleibt, einen Anspruch auf Wohngeld (meine zukünftige Wohnung wird mich 550 Euro kosten :? )
Da du Freibeträge auf dein dir verbleibendes Einkommen angerechnet bekommst UND auch PKV berücksicht wird (und alle Unterhaltszahlungen) kannst du erstmal aufstockende Leistungen nach SGB II (also HartzIV) beantragen. Solltest du mit Wohngeld deine Hilfebedürftigkeit vermeiden können, wird dies von Amts wegen ermittelt UND das Antragsdatum des SGB-II-Antrages gilt dann auch als Datum des Wohngeldantrages.
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