Hallo,
ich hätte eine dringende Frage:
Da bei mir die Scheidung ansteht, wird in diesen Tagen der Unterhalt berechnet, der meiner Frau und unseren beiden Kindern zusteht. Ich bin seit Beginn meiner Verbeamtung freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und muss den kompletten Beitrag (rund 500 Euro) selbst übernehmen. Es gibt bei dieser Variante keinen Arbeitgeberanteil.
Gibt es irgendeine schriftliche Niederlegung oder ein Urteil, wie in diesem Fall bei der Unterhaltsberechnung seitens der Anwälte vorzugehen ist ? Im Grunde müsste der monatliche Krankenkassenbeitrag doch noch vom Überweisungsbetrag (Nettogehalt auf der Bezügemitteilung) abgezogen werden, oder liege ich hier falsch. Mir steht ja definitiv nicht das Nettogehalt auf den Bezügemitteilungen zur Verfügung, sondern nur das was mir nach Überweisung des Mitgliedsbeitrages zur gesetzlichen Krankenkasse übrigbleibt. Und das ist wesentlich geringer.
Herzlichen Dank
Scheidung - Unterhalt - gesetzliche Krankenversicherung
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Re: Scheidung - Unterhalt - gesetzliche Krankenversicherung
Hallo Oberbayer,
meiner Meinung nach muss der KK-Beitrag berücksichtigt werden und nur das bereinigte Einkommen angerechnet werden.
Ist der gegnerische Anwalt darüber nicht informiert?
was sagt Dein Anwalt dazu?
Gruss PT
meiner Meinung nach muss der KK-Beitrag berücksichtigt werden und nur das bereinigte Einkommen angerechnet werden.
Ist der gegnerische Anwalt darüber nicht informiert?
was sagt Dein Anwalt dazu?
Gruss PT
Re: Scheidung - Unterhalt - gesetzliche Krankenversicherung
Nachgewiesene Kosten sind abzuziehen.
Das muss auch für die Krankenversicherung gelten.
Eine verbindliche Auskunft gibt nur ein Rechtsanwalt, den sollten Sie sich sowieso suchen.
Das muss auch für die Krankenversicherung gelten.
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Re: Scheidung - Unterhalt - gesetzliche Krankenversicherung
Ich warte derzeit noch ab, was der Anwalt meiner Frau berechnet und ausarbeitet. Sobald mir die Berechnung vorliegt, will ich diese einer weiteren Anwaltskanzlei zur Prüfung vorlegen- außer es ist für mich plausibel und tragbar, dann wäre theoretisch zur Kostenvermeidung eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt möglich. Bei zwei Anwälten hätten wir doppelte Kosten.
So wie es jedoch derzeit aussieht, lande ich aufgrund der zukünftigen schlechteren Steuerklasse und abzüglich des Krankenkassenbeitrages weit unter 2000 Euro netto. Wenn davon noch die Unterhaltsansprüche für Exfrau und Kinder abgezogen werden, sehe ich mich nahe am Selbstbehalt
So wie es jedoch derzeit aussieht, lande ich aufgrund der zukünftigen schlechteren Steuerklasse und abzüglich des Krankenkassenbeitrages weit unter 2000 Euro netto. Wenn davon noch die Unterhaltsansprüche für Exfrau und Kinder abgezogen werden, sehe ich mich nahe am Selbstbehalt

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Re: Scheidung - Unterhalt - gesetzliche Krankenversicherung
Dann doch lieber privat versichern?
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Re: Scheidung - Unterhalt - gesetzliche Krankenversicherung
Ich hab mich ja damals ganz bewusst freiwillig für die gesetzliche KK entschieden. Sonst hätte ich beide Kinder automatisch bei mir privat versichern müssen. Mit den Beiträgen für die Kinder wäre es dann noch eine Differenz zur gesetzlichen KK von rund 100 Euro gewesen. Dafür erkauft man sich einen altersabhängigen Versicherungsbeitrag, über den viele verbeamtete Kollegen und Kolleginnen bereits heute jammern. Die Private interessiert später nur das Alter - nicht das Einkommen.
Da ich jedoch nie vorhatte bis 67 Vollzeit zu arbeiten, habe ich mich gegen die Private entschieden, da ich z.B. bei Teilzeit 75% in der gesetzlichen KK sofort auch nur noch 75% Beitrag bezahle. Zudem bestünde bei der privaten KV immer das Risiko, wenn die Ehefrau aus irgendwelchen Gründen arbeitsunfähig würde, dass ich diese dann auch noch privat versichern müsste - und genau solche Unwägbarkeiten haben schon vielen Beamtenfamilien finanziell das Genick gebrochen.
So wie`s aussieht, kann ich jetzt jedoch buckeln, bis ich die Grätsche mache
Da ich jedoch nie vorhatte bis 67 Vollzeit zu arbeiten, habe ich mich gegen die Private entschieden, da ich z.B. bei Teilzeit 75% in der gesetzlichen KK sofort auch nur noch 75% Beitrag bezahle. Zudem bestünde bei der privaten KV immer das Risiko, wenn die Ehefrau aus irgendwelchen Gründen arbeitsunfähig würde, dass ich diese dann auch noch privat versichern müsste - und genau solche Unwägbarkeiten haben schon vielen Beamtenfamilien finanziell das Genick gebrochen.
So wie`s aussieht, kann ich jetzt jedoch buckeln, bis ich die Grätsche mache
