Studium neben dem Beruf

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Lau91
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Studium neben dem Beruf

Beitrag von Lau91 »

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem Finanzamt in NRW und spiele mit dem Gedanken nebenbei zu studieren.
Was man so hört, würde ich für ein Studium keine Teilzeit bekommen. Der Studiengang für den ich mich interesierre wird nur Vollzeit angeboten.
Mal abgesehen davon, ob sowas zeitlich überhaupt zu stemmen ist:

Dürfte ich Vollzeit als Beamter arbeiten und mich als Vollzeitstudent eintragen lassen?
Stellt das Studium eine meldepflichtige Nebentätigkeit dar? Eigentl. ist es ja unentgeltlich und eher hobbymäßig?!
Typische Studentenvergünstigungen wie das NRW-Ticket dürfte ich dann vermutlich nicht in Anspruch nehmen?!

Vielleicht hat ja jemand das gleiche vor und sich schon ein wenig mehr informiert,
würde mich über Antworten sehr freuen :)
Torquemada
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Torquemada »

Der erste Schritt wäre, dass du prüfst, ob Arbeitnehmer bzw. Beamte, die über 20 Stunden im Monat arbeiten, sich in deinem Bundesland überhaupt immatrikulieren dürfen. Das ist nämlich in manchen Bundesländern nicht möglich.

Wenn das geht, bist du auf der nächsten Ebene angekommen. Ein ernsthaftes Studium lässt sich logischerweise nicht mit einer Vollzeittätigkeit unter einen Hut bringen.
Silencium
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Silencium »

Welcher Studiengang wird denn angestrebt?
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Lau91
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Lau91 »

Dass mit den 20 Stunden habe ich schon mal gelesen, jedoch im Internet leider nichts dazu gefunden.
Selbstverständlich gelten dann die studentischen Privilegien wie Krankenversicherung etc. nicht, aber spricht tatsächlich etwas dagegen?
Habe bei Gesprächen mit den Studiensekretariat etc. immer angegeben, dass ich auch arbeite (wegen Anwesenheitspflicht). Dass dann eine Einschreibung nicht möglich ist, hat dort niemand erwähnt.
Aber vielleicht weißt du ja etwas genaueres?

Ich würde gerne den Master in BWL machen. Zwar gibts da auch viele Teilzeit- und Fernstudiengänge. Jedoch wird dort entweder mein erster Abschluss nicht anerkannt, sodass ich noch mal im Bachelor anfangen müsste (z.B. in Hagen) oder meine Noten waren zu schlecht oder es ist mir einfach zu teuer^^
Ich möchte es einfach ganz gerne mal ein Semester ausprobieren, habe ja nichts zu verlieren
Mr. Pingel
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Mr. Pingel »

Ein Vollzeitstudium und Vollzeit-Amt in einem?
Ich frage mich, wie man das machen möchte?! Studium ist doch alles auch kein Zuckerschlecken und die Arbeit in der Dienststelle muss auch weiterlaufen. Vorlesungen sind i.d.R. tagsüber...so wie der Dienst auch, selbst wenn es zeitlich ginge, könnte man diesen auch nicht unbegrenzt in den Abend schieben, es gibt ja auch Dienstzeitverordnungen! Vor- und Nachbereitung nehmen auch eine Gewisse Zeit in Anspruch und schlafen muss man auch...!!!

Als Dienstherr würde ich das nicht befürworten, denn man kann davon ausgehen, dass bei einem Vollzeitstudium trotz Vollzeitdienst die Leistungen in der Dienststelle von so einer hohen Doppelbelastung negativ beeinflusst werden. Und wenn schon gesagt wird, dass Vor-Noten teilweise zu schlecht für einige Hochschulen etc. waren, kann man auch daraus schlussfolgern, dass hier nicht unbedingt der Lernstoff zugeflogen kommt, sondern sich dafür richtig hingesetzt werden muss.

Studium ist ne gute Sache, aber wenn man es machen möchte, dann sich lieber voll darauf konzentrieren. Dann muss man eben in den sauren Apfel beißen und kann nicht volle Bezüge mitnehmen und trotzdem voll studieren, sondern muss evtl. unbezahlten Uralub nehmen oder um Entlassung bitten und dann Bafög beantragen o.ä.

Oder eben Studium neben dem Beruf, Abend- oder Fernstudium.
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
Monty
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Monty »

Unabhängig vom Sinn der ganzen Aktion sind meiner Meinung nach zumindest bei Bundesbeamten nur entgeltlichen Nebentätigkeit genehmigungspflichtig (§99 Absatz 1 BBG).
Nach §100 Absatz 1 Nr. 2 BBG werden zusätzlich wissenschaftliche Tätigkeiten von der Genehmigungspflicht noch einmal explizit ausgenommen (da könnte man es vielleicht reininterpretieren).
Torquemada
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Torquemada »

Dem Dienstherrn muss die Aufnahme eines Studiums mitgetielt werden. Stichwort Fürsorgepflicht und diesntliches Interesse. Der Beamte ist nämlich auch 2015 noch zur "vollen Hingabe" verpflichtet. Und das beisst sich eben mit der Aufnahme eines Vollzeitstudiums.
asdler
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von asdler »

Hallo,
ich absolviere momentan einen Maschinenbau-Master Vollzeit neben einer Vollzeit Beamtentätigkeit. Mich haben vor allem die Preise für berufsbegleitende Studiengänge abgeschreckt, aber das Vollzeitstudium bietet auch tolle Möglichkeiten in der Stadt Anschluss zu finden (noch einmal Studentenleben :>).

Meiner Meinung nach gibt es folgende Voraussetzungen:

-Einweihen des Vorgesetzten in die eigenen Pläne mit der Zielsetzung, eine flexible Kernarbeitszeit zu erreichen (z.B. Ausstempeln um 13:00Uhr um wichtige Vorlesung zu besuchen, nachholen der Stunden an einem Freitag). Maßgabe: Dienstliche Interessen generell vor Studium! So musst du nicht jedes mal einen ganzen Tag Urlaub nehmen, wenn du eine Vorlesung besuchst die von 14:00-18:00 Uhr geht.
-Die Hochschule sollte in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz sein, um nicht all zu viel Arbeitszeit zu verlieren
-Bereitschaft, den Jahresurlaub zu investieren
-keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesungen
-die angesprochene 20 Stunden Regelung: In BaWü musste meine Freundin unterschreiben, dass sie nicht länger als 20 Stunden arbeitet, um immatrikuliert zu werden. Bei mir gab es eine solche Regelung nicht.
-von der gesetzlichen Krankenversicherung musst du dich befreien lassen. Dazu einfach mit einem Nachweis deiner PKV zu AOK und sich dort den Wisch holen.

Du wirst trotz Überstundenabbau und Urlaub nur einen kleinen Teil der Vorlesungen regelmäßig besuchen können. Mein Tipp ist, sich die ersten beiden Wochen des Studiums komplett frei zu nehmen, um jede Vorlesung einmal zu besuchen (welche MUSS ich besuchen, welche sind weniger wichtig...) und das Studium so einschätzen zu können. Am wichtigsten aber ist das Kontakte knüpfen. Du wirst Kommilitonen brauchen, die dich auf dem laufenden halten, dich beispielsweise bei prüfungsrelevanten Referaten in ihre Gruppe aufnehmen, Mitschriften weitergeben, Lerngruppen usw. usw. Du solltest dich regelmäßig blicken lassen und auch deinen Teil beitragen (In der Prüfungsphase Vorlesungen zusammenfassen usw.), denn was die Mithilfe deiner Mitstudenten angeht: niemand lässt sich gerne ausnutzen!
Außerdem: Was du in den Vorlesungen verpasst, wirst du dir daheim selber aneignen müssen. In der Regel kommt man über das Hochschul-Moodle an die Skripte, es soll aber auf Profs geben, welche den gesamten Stoff an die Tafel kritzeln ;).

Generell werden es zwei anstrengende Jahre, aber wenn du dir den richtigen Studiengang (Anerkennung vom Arbeitgeber!!) aussuchst, kann es sich lohnen. Eine Garantie gibt es natürlich nicht.

Grüße
Monty
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Monty »

Dem Dienstherrn muss die Aufnahme eines Studiums mitgetielt werden. Stichwort Fürsorgepflicht und diesntliches Interesse. Der Beamte ist nämlich auch 2015 noch zur "vollen Hingabe" verpflichtet. Und das beisst sich eben mit der Aufnahme eines Vollzeitstudiums.
Deinen Einwand kann ich sehr gut nachvollziehen! Allerdings glaube ich eine Rechtfertigung mit der Verfassung könnte in diesem Fall sehr schwierig werden.
Die volle Hingabe an den Beruf (die Dienstleistungspflicht ist durch ständige Dienstbereitschaft geprägt).
Also ob die Dienstbereitschaft im Studium nicht gegeben ist sehe ich als fraglich an. Besonders im Zeitalter eines Handys und wenn die Uni zusätzlich noch näher als das Eigenheim ist sehe ich keine Einschränkung der Dienstbereitschaft.
Sollte sich nachher herausstellen, dass das Studium zu Auffälligkeiten im Dienst führt (Ermüdung, Aggression, etc.) könnte ich mir Versagungsgründe vorstellen.

Eine Genehmigungspflicht vorab müsste, meiner Meinung nach, in den §99 und 100 BBG (oder der entsprechenden Landesregelung) geregelt sein. Wofür konkretisiert sonst jemand diese Gesetze? Ein Urteil zu einem solchen Anliegen konnte ich allerdings bisher nicht finden.

Am besten ist du sprichst es einfach ab, sonst gibt's nachher nur Ärger! Bei mir war ein Studium während des Beamtenlebens kein Problem und bedurfte (zumindest bei uns) auch keiner Genehmigung (es war allerdings berufsbegleitend).
Mr. Pingel
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Mr. Pingel »

@asdler: Also, da hast Du meinen vollen Respekt und ich beneide Dich auch um eine solch tolerante Dienststelle.
Ich habe das Ganze mit einem Studium auch schon überlegt, aber ich bekomme das zeitlich überhaupt nicht hin, ich habe 35 Km einfache Fahrt zw. Arbeitsplatz & zu Haus, zwei Kinder, ein Haus, und einen Dienstherrn, der von Toleranz noch nie etwas gehört hat, hier würde so etwas nicht erlaubt werden!

Kurz, ich weiß nicht, wie ich das hinbekommen sollte, ich habe bereits von 2005 bis 2007 Abendschule neben meinem Hauptberuf (damals noch Werkstattleiter eines Radsportladens, 60 h/Woche) gemacht, damals war meine Frau schwanger, meine Tochter hatte dann Krebs mit einem Jahr und mein Sohn kam dann auch noch. Trotz dieser Belastung habe ich damals einen Schulabschluss im 1er Bereich geschafft. Aber wie gesagt, wie ich das heute mit einem Vollzeitstudium hinbekommen soll, das weiß ich nicht!!!
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asdler
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von asdler »

@Mr. Pingel:

In Ihrem Fall würde ich (soweit das Studiengangsangebot für Sie in Frage kommt) zu einem Studium an der Fernuni Hagen raten. Die Kosten unterscheiden sich hierbei nicht besonders von denen eines normalen Studiums (1400-1800€ für den Bachelor). Durch Ihre Werkstatttätigkeit gehe ich allerdings davon aus, dass Ihre Interessen eher im technischen liegen, hier bietet die Bundeswehr (BAAINBw) duale Studiengänge mit anschließender Verbeamtung im gehobenen Dienst an (Maschinenbau in Mannheim, Schiffsmaschinenbau in Hamburg, Luft-& Raumfahrt und ITE in München).
Einen Vollzeit Bachelor halte ich neben dem Beruf nicht für möglich.
Mr. Pingel
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Mr. Pingel »

asdler hat geschrieben:@Mr. Pingel:

In Ihrem Fall würde ich (soweit das Studiengangsangebot für Sie in Frage kommt) zu einem Studium an der Fernuni Hagen raten. Die Kosten unterscheiden sich hierbei nicht besonders von denen eines normalen Studiums (1400-1800€ für den Bachelor). Durch Ihre Werkstatttätigkeit gehe ich allerdings davon aus, dass Ihre Interessen eher im technischen liegen, hier bietet die Bundeswehr (BAAINBw) duale Studiengänge mit anschließender Verbeamtung im gehobenen Dienst an (Maschinenbau in Mannheim, Schiffsmaschinenbau in Hamburg, Luft-& Raumfahrt und ITE in München).
Einen Vollzeit Bachelor halte ich neben dem Beruf nicht für möglich.
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, ein technisches Studium wäre wirklich ideal, ursprünglich wollte ich auch zu Airbus wechseln, aber damals kam die Zusage von der Stadt Hamburg und ich habe mich seinerzeit für die Sicherheit entschieden und nun bin ich eben Beamter in der Verwaltung. Nicht mein Traumjob zugegeben. Um meinen Status nicht aufzugeben, kommt also wahrscheinlich nur ein Fernstudium in Betracht, das geht aber erst in ein paar Jahren! Ob es die technische Schiene wird, wage ich zu bezweifeln, ich müsste ja wenigstens jetzt auf meinen Status irgendwie aufbauen können, da geht es dann wohl mehr in den Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschafts-Bereich...leider!
Neben meinem jetzigen Beruf halte ich das auch für nahezu unmöglich und selbst, wenn man, wie Lau91 es meint, das irgendwie hinbekommt, irgendetwas bleibt auf der Strecke.
Da finde ich, geht der Fragesteller zu naiv ran und möchte ja (der Nick impliziert das auch) für möglichst wenig Einbußen und auf lau ein Studium absolvieren, egal, was mit seinem normalen Dienst passiert!
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
Dipl_Finanzwirt
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Dipl_Finanzwirt »

Möchte Mr. Pignel unterstreichen - und bei asdler fragen, wie er das hinbekommen hat... Die Vorstellung gleichzeitig in Vollzeit Beamter zu sein und Vollzeitstudent halte ich für naiv - und wird zwangsläufig dazu führen, dass es am Ende an beiden Stellen Probleme gibt.

Die akkreditierten Studiengänge weisen ETCS-Creditpoints aus. Einer dieser Punkte soll 30 Stunden "workload" entsprechen. D.h. wenn im Semester 30 ETCS-Punkte erworben werden bedeutet das 1.800 Stunden Arbeit im Jahr. Wenn ich jetzt mal von dem Einsatz des gesamten Jahresurlaubs nur für Studienzwecke ausgehe und von sagenhaften 10 Stunden Produktiver Leistung dann erreiche ich damit gerade mal 1/6tel (300 h)- und woher soll die restliche Zeit kommen? Jeden Arbeit nach dem Dienst (Ansatz: 200 Arbeitstage * 2 Stunden = 400 Stunden), durch Wochenenden (52 * 2 * 10h = 1040 h). D.h. für die gesamte Studienzeit, keinen Tag frei und jeden Tag nach der Arbeit 2 Stunden arbeiten... Ich kenne Leute, die haben bei einem speziellen berufsbegleitenden Studium gesundheitlich die Grätsche gemacht...
Florek
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von Florek »

Problem ist auch, daß einem im Beamtenbereich diese ganzen schönen berufsbegleitenden Studiengänge im Normalfall gar nichts bringen! Jedenfalls nicht, wenn man im mD ist und in den gD möchte, da einem dann immer noch der Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung fehlt und den kriegt man normalerweise nur im Paket mit dem Studium an der FHöVR, die Berechtigung dazu wiederum gibts nur mit den raren Aufstiegsvermerken, ansonsten könnte er noch durch entsprechende Berufspraxis im gD ersetzt werden, allerdings müßte die dann im Angestelltenverhältnis erworben werden, weil der Beamte des mD ja offiziell keine Tätigkeiten des gD ausführen kann und die Berufspraxis im mD nichts wert ist, was wiederum bedeutet, dass man erstmal eine passende Stelle im Angestelltenverhältnis finden müßte, sich aus dem bestehenden Beamtenverhältnis entlassen lassen müßte und alles mit der ungewissen Perspektive, evtl. später wieder neu verbeamtet zu werden, passiert das aber nicht, Pech! Im Endeffekt beißt sich da immer die Katze in den Schwanz und man hat den ganzen Aufwand mehr oder weniger umsonst betrieben...
mimimania
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Re: Studium neben dem Beruf

Beitrag von mimimania »

Torquemada hat geschrieben:Dem Dienstherrn muss die Aufnahme eines Studiums mitgetielt werden. Stichwort Fürsorgepflicht und diesntliches Interesse. Der Beamte ist nämlich auch 2015 noch zur "vollen Hingabe" verpflichtet. Und das beisst sich eben mit der Aufnahme eines Vollzeitstudiums.
Bei mir hies es sogar es müsse genehmigt sein, das Abitur damals und das Studium. Was offizielles von Seiten der Oberbehörde kam jedoch nie, aber zumindest ist der Antrag in der Akte abgeheftet.