Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

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Teddy 123
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Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von Teddy 123 »

Hallo, ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe!

Ich bin seit 23 Jahren Beamtin (mD A8) bei einer Gemeinde (80.000 Einwohner) in NRW. Ich war im Sozialamt, Jugendamt (auf einer gD Stelle) und bin nun nach Erziehungsurlaub im Ordnungsamt -Gewerbe-gelandet. Ich war gestern und heute auf einem Seminar diesbezüglich und der Kursleiter (selbst FBL im Ordnungamt) hat die Hände über den Kopf zusammengeschlagen über unserer Situation:

Gewerbestelle: Ein Ganztagskollege (E6) und ich als Halbtagskraft (mD A8). Die Stelle ist auch mit A8 bewertet. Im Nebenbüro sitzen zwei Ganztagskolleginnen (gD A10) Diese machen Gaststätten. Sind nicht unsere Vorgesetzten und uns nicht Weisungsbefugt, spielen sich aber immer auf als wären sie das. So nun sind diese zwei Sachgebiete derart ineffektiv und demotivierend verwoben, dass wir (als Gewerbestelle) nur die "Drecksarbeit" machen dürfen:

-Gewerbemeldungen, machen wir. Ggfs notwendige Zuverlässigkeitsprüfungen durch die zwei gDler
-Reisegewerbe, wir beraten, legen Akte an und machen die Anschreiben , Zuverlässigkeitsprüfung durch gDler, RGK erstellen wir, unterschreiben die
-Ordnungswidrigkeit bei z.B. verspäteter Gewerbemeldung , wir beraten, endgültig machen tun das die zwei gDler
-12er Gestattung nach "Freigabe" von gDlern komplett von uns
-Gaststätte: Beratung, gDler, Akte anlegen, Anschreiben fertigen wir, Entscheidung durch gDler, vorl Erlaubnis, Bescheid müssen wir tippen, unterschreiben di
-Spielhalle, wie Gaststätte

Also alles in allem machen wir quasi alles, die gDler dürfen entscheiden. Der Seminarleiter heute fragte, ob unsere Verwaltung noch im Mittelalter stecken würde und ob wir denen auch noch den Kaffee umrühren müssen. Also ich persönlich kann und will das so auf Dauer nicht. Ich möchte die Kompetenzen die mir bei A8 zustehen und will auch keine Zu-arbeiten machen.

Gespräche mit dem Chef bringen nix (eine gD Kollegin ist Cousine vom Chef).
Deshalb meine FRage, was kann ich tun? Habe ich Anspruch auf Abänderung der Stellenbeschreibung (12er stehen nicht drin), habe ich Anspruch auf Befugnissübertragung gem. meiner Einstufung?
Was kann ich tun????
Dienstunfall_L
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Re: Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

mir fiel beim Lesen deiner beiden ersten Absätze auf, dass ich kürzlich las:
Nach einem Erziehungsurlaub hat man Anspruch auf die alte! Stelle - selbstredend bei alten Bezügen.

Ob es da Einschränkungen und Besonderheiten hins. der Dauer des Erzieh.urlaubs gibt, müsstest du ggf. mal bei Beratungsstellen (Personalvertretung, Gewerkschaft, Frauenbeauftragte, RA, ...) erfragen.
Oder hast du dem Wechsel auf einen anderen Platz und den geringeren Bezügen im Vorfeld schriftlich zugestimmt?

Zum Weiteren deines Beitrags habe ich leider keine Infos.

LG, L.
Teddy 123
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Registriert: 18. Aug 2015, 17:23
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Re: Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von Teddy 123 »

ICh habe Anspruch auf die alte Stelle? Das ist mir neu?...
jedenfalls bin ich im erziehungsurlaub gefragt worden ob ich die Stelle im ordnunsamt haben möchte, und ich habe in Unwissenheit der dort herrschenden Umstände zugesagt. Ich hatte vorher auch A8, ist also dieselbe Bezahlung. Allerdings möchte ich auch entsprechende Befugnisse und möchte keine "mittelalterlichen" Zu-Arbeiten machen messen. ...
Dienstunfall_L
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Re: Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Klär das mal mit dem Anspruch ... im www suchen und ich würde die Frauenbeauftragte etc, s.o. ansprechen.

LG, L.
Teddy 123
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Re: Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von Teddy 123 »

Hmh ja, mit dem Anspruch ist ja schön und gut. Mir würde aber ja auch meine jetzige Stelle gefallen, wenn nicht diese bescheuerte Aufteilung wäre, ich Entscheidungsbefugnisse im Rahmen meiner Einstufung hätte und ich nicht "die Privatsekretärin" von den Gaststätten gDlern wäre ... ...

Meine Frage ist also:
-Kann ich irgendwo beantragen, dass die Stellenbeschreibung und Organisation abgeändert wird?
-Habe ich Anspruch auf Befugnisse (Unterschrift, Ermessen etc) gem. meiner Einstufung (Stelle ist ja wie ich mit A8 bewertet) ??
-an wen kann ich mich wenden? (Chefs wollen nix ändern-die gDler dürfen alles -ständig krank, während Az zum Arzt etc...)

Danke!!!!
Blue Ice Ultra
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Re: Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Dienstunfall_L hat geschrieben:Hallo,

mir fiel beim Lesen deiner beiden ersten Absätze auf, dass ich kürzlich las:
Nach einem Erziehungsurlaub hat man Anspruch auf die alte! Stelle - selbstredend bei alten Bezügen.

Ob es da Einschränkungen und Besonderheiten hins. der Dauer des Erzieh.urlaubs gibt, müsstest du ggf. mal bei Beratungsstellen (Personalvertretung, Gewerkschaft, Frauenbeauftragte, RA, ...) erfragen.
Oder hast du dem Wechsel auf einen anderen Platz und den geringeren Bezügen im Vorfeld schriftlich zugestimmt?

Zum Weiteren deines Beitrags habe ich leider keine Infos.

LG, L.
Diese Information ist nicht zutreffend. Es besteht lediglich ein Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz aber nicht auf den gleichen Arbeitsplatz wie vor dem MuSchu bzw. ETZ. Es gibt bisweilen innerbetriebliche Regelungen die das weitergehend ausgestalten (u.a. in Abhängigkeit der Dauer der ETZ). Der Dienstherr hat im Rahmen des Direktionsrechts durchaus die Möglichkeit der Umsetung oder Versetzung, auch ohne Zustimmung des Betroffenen.
Dienstunfall_L
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Re: Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Dann haben wir widersprüchliche Informationen, von denen vermutl nur eine korrekt ist (ich behaupte nicht, dass meine stimmt, kann die Stelle, wo ich es gelesen habe, nicht mehr finden) und der Betroffenen ist zu raten, dies mit der Frauenbeauftragten oder der Personalvertretung, der gewerkschaftl. Vertretung zu klären - sofern daran ein Interesse besteht, was ich so nicht verstanden habe.

LG
andhe
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Re: Anspruch auf Änderung der Stellenbeschreibung

Beitrag von andhe »

Ich mache es kurz und schmerzlos: Du hast keine Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Es ist die Aufgabe deines Chefs die Arbeit und auch die Befugnisse auf seine MItarbeiter zu deligieren. Sollte er der Ansicht sein, dass die Entscheidungen nur durch den g.D. getroffen werden, dann kann er das so regeln.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob Personalvertretungen hier der richtige Weg sind um weiter zu kommen. Weißt du, warum er die Entscheidungen dem g.D. vorbehält? Einem EG6 Zuverlässigkeitsprüfungen oder Ordnungswidrigkeiten alleinverantwortlich zu übertragen halte ich für nicht eingruppierungsgerecht. Oder willst du die Befugnisse nur für dich, nicht für den Ganztagskollegen? Hattest du schon ausreichend Zeit, deinem Vorgesetzten zu beweisen, was du kannst? Ggf. muss er erstmal Vertrauen in dich gewinnen? Alle diese Punkte gilt es zu bedenken!
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