ich bin momentan im Angestelltenverhältnis beschäftigt, werde aber aller Voraussicht zu Beginn des neuen Jahres als Feuerwehrmann verbeamtet.
Im Bayerischen Besoldungsgesetz sind im Art. 31 die berücksichtigungsfähigen Zeiten aufgeührt, welche zu eine fiktiven Vorverlegung des Diensteintritts führen können.
Hierzu würde mich interessieren:
- Muss ich vorab beim Staatsministerium des Inneren einen Antrag hierzu stellen (oberste Dienstbehörde), oder läuft dies in der Regel über meine Dienststelle?
- Werden abgeleistete Zivildienstzeiten (damals bestand noch Wehrpflicht) immer berücksichtigt?
- Werden Zeiten im öffentlichen Dienst vor der Verbeamtung anerkannt, bzw. werden alle Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis anerkannt welche außer den Mindestanforderungen für die entsprechende Laufbahn abgeleistet wurden, oder nur "berufsähnliche"?
Ich weiß, etwas verzwickt meine Frage, aber evtl. hat ja der ein oder andere schon mal Erfahrungen gemacht, bzw kennt sich damit aus!
Ganz herzlichen Dank!
Art. 31
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Für die Stufenfestlegung nach Art. 30 Abs. 1 Sätze 2 und 6 ist der Diensteintritt um folgende berücksichtigungsfähige Zeiten fiktiv vorzuverlegen:
1.
Zeiten einer in den Laufbahnvorschriften für die Zulassung zur Fachlaufbahn in der entsprechenden Qualifikationsebene zusätzlich zu den Mindestanforderungen nach Art. 7 und 8 LlbG vorgeschriebenen hauptberuflichen Beschäftigung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis,
2.
a)
Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, eines Entwicklungshelferdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres, soweit dadurch die Pflicht, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten, erloschen ist, wenn der Ausgleich zur Vermeidung beruflicher Verzögerungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Entwicklungshelfer-Gesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz erfolgt; ist eine Berücksichtigung der Zeiten gemäß der Regelungen nach Buchst. b im größeren Umfang möglich, findet diese Anwendung,