Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Mallorcafan
Beiträge: 1
Registriert: 8. Aug 2015, 13:41
Behörde:

Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von Mallorcafan »

Ein nettes Hallo

Ich brächte mal bei folgendem Problem eure Hilfe.

Ich bin 53 Jahre alt und in der Besoldungsgruppe A 11 als Polizeibeamter seid 35 Jahren (Schichtdienst)im Land Rheinland-Pfalz tätig. Nach mehreren Operationen 3 x Bandscheibenop, 2 mal Karpaltunnel und den nun anstehenden beiden künstlichen Kniegelenken ( durch mehrere Kreuzbandop`s) :oops: steht, wie ihr Euch sicherlich denken könnt ev. eine Frühpensionierung in den Raum. Da die 10,8 Prozent die dann maximal abgezogen einem schon weh tun wollte ich mal nachfragen wie hoch der Grad der Behinderung durch das Gesundheitsamt bestätigt werden muss, um eine Reduzierung des Abzuges zu erreichen. Ist dies überhaupt noch möglich ?
Meine Ärzte meinen bei dem Krankheitsbild sind 50% ohne Probleme zu erreichen.

Nicht das ein falsches Bild entsteht, natürlich versuche ich im Tagesdienst unterzukommen, was aber gar nicht so einfach ist.

Bin für jede Hilfe und Tipps dankbar

Vielen Dank im Voraus
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 861
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von Ruheständler »

Mallorcafan hat geschrieben: Meine Ärzte meinen bei dem Krankheitsbild sind 50% ohne Probleme zu erreichen.
also los und Antrag auf Schwerbehinderung stellen, bei einem anerkannten GDB von 50 kann man ohne Abzüge in den Ruhestand versetzt werden,nur Dein Problem könnte sein das Du noch keine 40 Dienstjahre bei Deinem Alter von 53 Jahren erreicht hast also würde sich die Pension sowieso reduzieren,es sei denn Deine Erkrankungen beruhen auf einen Dienstunfall dann gibt es eine andere bessere Berechnung,zumindest war es bei mir so,ich bin mit 63 Jahren in den Ruhestand versetzt worden mit einem GDB von 50, aber es gibt hier noch einige Spezies die vielleicht noch tiefergreifende Erläuterungen dazu geben könnten.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Ruheständler hat geschrieben:[nur Dein Problem könnte sein das Du noch keine 40 Dienstjahre bei Deinem Alter von 53 Jahren erreicht hast also würde sich die Pension sowieso reduzieren,
Schon mal was von Zurechnungszeiten gehört?
35 Jahre abgeritten....von den 7 Jahren bis 60 werden 2/3 als Zurechnungszeit anerkannt. So kommen wie fast an die 40 Jahre heran. Oder gilt in Rheinland-Pfalz ein anderes Versorgungsrecht?
Seit wann wird denn eigentlich ein Schwerbehinderter ohne Abschläge in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt? Nur in Rheinland-Pfalz???
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 861
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von Ruheständler »

Torquemada hat geschrieben: Seit wann wird denn eigentlich ein Schwerbehinderter ohne Abschläge in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt? Nur in Rheinland-Pfalz???
.... Hallo,mein Fall war natürlich nicht wegen Dienstunfähigkeit sondern rein wegen GDB 50 + 63 Jahre und über 40 Dienstjahre,deswegen ohne Abzüge,das galt dem TE nur als Info wegen dem GDB !!! :)
schönen Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Theaterkritiker
Beiträge: 84
Registriert: 31. Jan 2011, 16:08
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von Theaterkritiker »

Berechnung ganz einfach: 53 Jahre alt, seit dem 18. Lebensjahr verbeamtet, also 35 Dienstjahre zuzüglich der Zurechnungszeit 2/3 bis zum 60. Lebensjahr also 4,6 Jahre, dementsprechend 39,6 Dienstjahre mal 1,79... ergibt einen Ruhegehaltssatz von ca. 70,88 % also fast die maximal erreichbare Ruhegehaltshöhe. ABER davon werden die 10,8 % Kürzung bei vorzeitigem Ruhestand wieder abgezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Schwerbehindert oder nicht. Lediglich bei der Steuerfestsetzung wird bei Schwerbehinderung ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von ca. 1.400,00 € im Jahr angerechnet. Mehr nicht!

Fraglich wäre allerdings auf die Anerkennung eines Dienstunfalles zu beharren, z. B. bei übermäßiger Beanspruchung durch die Vorname von Fußstreifen im Polizeidienst. Das dürfte allerdings sehr sehr schwierig werden und wenn dann nur über einen sehr erfahrenen Beamtenanwalt. Da gibt es in Rheinland-Pfalz nicht sonderlich viele mit gutem Leumund.
cgrzenk
Beiträge: 71
Registriert: 21. Dez 2011, 14:10
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von cgrzenk »

Die 10,8% werden allerdings nicht von den 100% abgezogen sondern von den 70,8.
Das heisst es sind vom vollen Gehalt lediglich um die 7%.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

cgrzenk hat geschrieben:Die 10,8% werden allerdings nicht von den 100% abgezogen sondern von den 70,8.
Das heisst es sind vom vollen Gehalt lediglich um die 7%.
So kann man mathematisch nicht rechnen. Von der eigentlich zustehenden Bruttopension in Geld werden 10,8 Prozent abgezogen.
Dienstunfall_L
Beiträge: 1029
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Torquemada hat geschrieben: So kann man mathematisch nicht rechnen. Von der eigentlich zustehenden Bruttopension in Geld werden 10,8 Prozent abgezogen.
Doch, kann man.
Dein Rechenweg, Torquemada, ist allerdings einfacher und anschaulicher.

Der Mathematik ist der Rechenweg gleich, das Ergebnis identisch.

LG, L.
Antworten