Dienstherrnwechsel auf Antrag - Ausgleichszulage?

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tf91
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Dienstherrnwechsel auf Antrag - Ausgleichszulage?

Beitrag von tf91 »

Hallo Forengemeinde,

bei mir steht im laufe dieses Jahres voraussichtlich (wenn dann alles in trockenen Tüchern ist) ein Dienstherrnwechsel an.
Und zwar möchte ich aus persönlichen Gründen auf meinen Antrag hin von Thüringen zum Land Berlin wechseln.

Nun ist mir bei Recherchen mehr oder wengier aus Zufall der § 19b Abs. 1 S. 1 BBesG ins Auge gefallen:
"Verringert sich auf Grund einer Versetzung, die auf Antrag erfolgt, die Summe aus dem Grundgehalt, den grundgehaltsergänzenden Zulagen und der auf diese Beträge entfallenden Sonderzahlung, ist eine Ausgleichszulage zu gewähren."

DIeser müsste über § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG Berlin ja auch für die Berliner Landesbeamten gelten.

Nun wäre diese Regelung für mich durchaus interessant, weil das Gehalt in Berlin niedriger als in TH ist.

Hat jemand mit dieser Zulage Erfahrungen? Wird die generell gewährt?
Rein vom Wortlaut her erscheint sie mir zwar unmissverständlich, aber so wirklich sicher bin ich mir irgendwie nicht.
Kann mir jemand mehr dazu sagen?
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