Reaktivierung Länderbeamte

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ost81547

Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von ost81547 »

Ich wurde vor 10 Jahren vorzeitig pensioniert. In diesem Jahr habe ich mich einem Reaktivierungstestverfahren unterzogen (gem. Art. 65 Abs.1 BayBG). Dieses Testverfahren habe ich erfolgreich absolviert. Ich werde wieder reaktiviert, allerdings ist noch nicht klar, ob ich als Beamter reaktiviert werde oder ob ich als Verwaltungsangestellter eingestellt werde. Leider habe ich bislang immer widersprüchliche Aussagen gehört, ob eine Einstellung als Verwaltungsangestellter nach einem erfolgreichen Reaktivierungstest zulässig ist. Meine Präferenz liegt in der Umwandlung meines derzeitigen Pensionsstatus zurück in einen aktiven Beamtenstatus. Für weiterführende Informationen zu diesem Themenkomplex bin ich dankbar...
sdh1807
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von sdh1807 »

Wenn sie reaktiviert werden, dann doch aus dem Ruhestand als Beamter zum aktiven Beamten.
Alles andere geht doch gar nicht. Eine Beschäftigung als Angestellter macht 0 Sinn
Wub
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von Wub »

sdh1807 hat geschrieben:Wenn sie reaktiviert werden, dann doch aus dem Ruhestand als Beamter zum aktiven Beamten.
Alles andere geht doch gar nicht. Eine Beschäftigung als Angestellter macht 0 Sinn
Genau so ist die Rechtslage!
Torquemada
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von Torquemada »

ost81547 hat geschrieben: Ich werde wieder reaktiviert, allerdings ist noch nicht klar, ob ich als Beamter reaktiviert werde oder ob ich als Verwaltungsangestellter eingestellt werde. Leider habe ich bislang immer widersprüchliche Aussagen gehört, ob eine Einstellung als Verwaltungsangestellter nach einem erfolgreichen Reaktivierungstest zulässig ist.
Eine Reaktivierung ist logischerweise natürlich nur als Beamter möglich. Ist mir unklar, woher du diese "widersprüchlichen Aussagen" nimmst.
Hier ein Merkblatt für dich, damit du die Materie verstehst.

http://www.gew-bayern.de/fileadmin/uplo ... igkeit.pdf

Vom Grundsatz her hilft dir die schöne Aussage unseres damaligen Professors für Beamtenrecht weiter:

"Ein Beamter muss bezüglich seines Beamtenverhältnisses außer Empfangsbescheinigungen GAR NICHTS unterschreiben."

Warum solltest du einen Arbeitsvertrag mit deinem Dienstherren unterschreiben?

Du bist da irgendwelchen Stammtischschwaflern aufgesessen. Wenn Reaktivierung dann als Beamter.
sdh1807
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von sdh1807 »

Arbeitsvertrag geht ja.
Nur ändert das nichts am Status als Ruhestandsbeamter.
Es wird unter Umständen das Entgelt angerechnet.

An sich doch keine schlechte Idee, Arbeitsvertrag über gemütlich 20 Stunden die Woche unterschreiben.
Entgelt und Pension zusammen kassieren.
ost81547

Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von ost81547 »

wow, vielen Dank für das schnelle Feedback. Die bisherigen Antworten decken sich mit meinen Recherchen...
ost81547

Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von ost81547 »

Okay, Beamtenrecht war nicht mein Lieblingsfach in meinem Studium. Ja, ich verstehe die Materie. Meine Reaktivierung als Angestellter wurde aber von meiner Personalabteilung ins Spiel gebracht. Darum habe ich zu meiner Absicherung Infos von den beamtentalk-usern geholt.
Torquemada
Moderator
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von Torquemada »

ost81547 hat geschrieben:. Meine Reaktivierung als Angestellter wurde aber von meiner Personalabteilung ins Spiel gebracht.
Dann ist der von der Personalabteilung eher komisch. Die Idee einer Reaktivierung mittels Arbeitsvertrag kann nicht von einem geschulten Mitarbeiter kommen.
Dienstunfall_L
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo ost,

wenn du im www suchst nach Reaktivierung und deinem Land, dann wirst du sicher fündig.

Hier als zweites Beispiel, oben hast du eine GEW-Info aus BY erhalten, eine Dienstanweisung aus einem der norddt. Bundesländer, worin der Ablauf einer Reaktivierung dargestellt ist.
Darin heißt es u..a:

(Zitat)
5.Aufforderung der nach § 9 Abs. 1 und 2 BremBG für die Ernennung zuständigen Behörde an die Beamtin/den Beamten, sich erneut in das Beamtenverhältnis berufen zu lassen und die Ernennungsurkunde entgegenzunehmen. Die Aufforderung muss die Art des Beamtenverhältnisses, das übertragene Amt und den Ort der Ernennung ...
(Zitatende)

Quelle: https://bremen.beck.de/default.aspx?vpa ... 4.ANL5.htm
Stand: 10/2014

Von Angestelltenverhältnis ist bei Reaktivierung nie die Rede. Gehe den im Link genannten §§ nach, dann wird dir das klar.

Sei trotzdem "wachsam" und suche dir die entsprechenden §§ heraus.
Hast du keine Rechtsberatung?
Soweit ich dich verstanden habe, soll die Reaktivierung auf deinen Wunsch und Antrag hin stattfinden und ärztlicherseits gab es bereits "Grünes Licht"?

LG, L.
sdh1807
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von sdh1807 »

Mir schießt im dem Zusammenhang eine Frage durch den Kopf
(vielleicht weil es Freitag ist oder weil mir der Wind die letzten guten grauen Zellen weggeblasen hat)

Eine Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt. Wenn der Beamte bei der Ernennung (Reaktivierung) die Annahme der Urkunde verweigert, hat doch keine wirksame Ernennung statt gefunden.

Und dann?
ost81547

Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von ost81547 »

Dienstunfall_L hat geschrieben:Hallo ost,

wenn du im www suchst nach Reaktivierung und deinem Land, dann wirst du sicher fündig.

Hier als zweites Beispiel, oben hast du eine GEW-Info aus BY erhalten, eine Dienstanweisung aus einem der norddt. Bundesländer, worin der Ablauf einer Reaktivierung dargestellt ist.
Darin heißt es u..a:

(Zitat)
5.Aufforderung der nach § 9 Abs. 1 und 2 BremBG für die Ernennung zuständigen Behörde an die Beamtin/den Beamten, sich erneut in das Beamtenverhältnis berufen zu lassen und die Ernennungsurkunde entgegenzunehmen. Die Aufforderung muss die Art des Beamtenverhältnisses, das übertragene Amt und den Ort der Ernennung ...
(Zitatende)

Quelle: https://bremen.beck.de/default.aspx?vpa ... 4.ANL5.htm
Stand: 10/2014

Von Angestelltenverhältnis ist bei Reaktivierung nie die Rede. Gehe den im Link genannten §§ nach, dann wird dir das klar.

Sei trotzdem "wachsam" und suche dir die entsprechenden §§ heraus.
Hast du keine Rechtsberatung?
Soweit ich dich verstanden habe, soll die Reaktivierung auf deinen Wunsch und Antrag hin stattfinden und ärztlicherseits gab es bereits "Grünes Licht"?

LG, L.
Genau, ich habe einen sog. Reaktivierungstest beantragt. Diesen habe ich absolviert und bestanden. Lt. Gutachten soll ich wieder stufenweise reaktiviert werden.
ost81547

Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von ost81547 »

Gem. Art. 65 Abs. 4 BayBG ist einem Antrag auf Reaktivierung zu entsprechen, wenn fünf Jahre seit Eintritt in den Ruhestand noch nicht vergangen sind und zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Nach Überschreitung der genannten zeitlichen Grenze hat man somit keinen Rechtsanspruch auf Reaktivierung, eine Reaktivierung ist jedoch auch nicht ausgeschlossen. Eine Reaktivierung setzt zwingend die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit voraus. Hinsichtlich der Feststellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG), ggf. auch alternativ der Erwerbsfähigkeit, bedarf es einer amtsärztlichen Begutachtung. Diese Begutachtung gem. Art. 65 Abs. 1 BayBG) sowie der absolvierte Reaktivierungstest waren in meinem Fall positiv. Aber der Dienstherr hat nach zehnjähriger Pensionszeit auch die Möglichkeit mich, neben meinem Beamtenstatus, als Angestellten einzustellen.
egyptwoman
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von egyptwoman »

."Aber der Dienstherr hat nach zehnjähriger Pensionszeit auch die Möglichkeit mich, neben meinem Beamtenstatus, als Angestellten einzustellen."

Bin verwirrt, neben dem Beamtenstatus als Angestellter? Wie soll das denn gehen, würde ja heißen du kriegst deine Pension weiter und gehst dann als Angestellter arbeiten und erhältst da deinen Lohn. Ne, das wäre mir wirklich neu und wo soll das bitte stehen? Entweder man ist Beamter oder Angestellter, beides zusammen geht nicht, schon allein wegen der rechtlichen Lage nicht. Die Rechte und Pflichten eines Beamten unterscheiden sich doch massgeblich von denen eines Angestellten.
Wenn du wieder reaktiviert wirst dann als Beamter, ansonsten würde man dich aus dem Beamtenstatus entlassen und dich als Angestellten einstellen, das würd ich aber nicht machen, du warst 10 Jahre nicht im aktiven Dienst als Beamter, wie lange glaubst du würde man dich als Angestellten behalten wenn du keinen Beamtenstatus mehr hast. Das ganze klingt mehr als seltsam und kommt mir so vor als wenn man dich nicht wiederhaben möchte, deiner Reaktivierung aber nicht widersprechen kann vor allem wenn du grünes Licht vom Arzt hast und man dich dann versucht auf die Art und Weise engültig loszuwerden, denn nen Angestellten kriegt man wohl leichter weg als nen Beamten.
Mach dich mal bei nem Fachanwalt für Beamtenrecht schlau, das ganze kommt mir nicht koscher vor. Man kann doch nicht beim gleichen Arbeitgeber/Dienstherrn zwei verschiedene Stellen besetzen einmal als Beamter und gleichzeitig als Angestellter.
Torquemada
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Re: Reaktivierung Länderbeamte

Beitrag von Torquemada »

egyptwoman hat geschrieben:."Aber der Dienstherr hat nach zehnjähriger Pensionszeit auch die Möglichkeit mich, neben meinem Beamtenstatus, als Angestellten einzustellen."

Bin verwirrt, neben dem Beamtenstatus als Angestellter? Wie soll das denn gehen, würde ja heißen du kriegst deine Pension weiter und gehst dann als Angestellter arbeiten und erhältst da deinen Lohn. Ne, das wäre mir wirklich neu und wo soll das bitte stehen? Entweder man ist Beamter oder Angestellter, beides zusammen geht nicht, schon allein wegen der rechtlichen Lage nicht.
Hier geht einiges DRUNTER und DRÜBER. Da der betroffene Beamte offensichtlich uninformiert ist und ihm von uns nunmehr mehrfach der vernünftige Rat gegeben wurde, einen Fachanwalt aufzusuchen, könnte man nun diesen Thread schließen.
Dieses "Ping-Pong" bringt nicht weiter. Stur wird weiterhin auf dieser Reaktivierung als Angestellter beharrt. Erinnter mich an "Osterhasi.....Nikolausi"

https://www.youtube.com/watch?v=3eX38aKmX_4

Es steht einem kommunalen Arbeitgeber natürlich frei, einen wegen Dienstunfähigkeit pensionierten Beamten des gehobenen Dienstes auf dessen Wunsch als Arbeiter auf dem Friedhof zu beschäftigen und einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen. Mit einer Reaktivierung hat das allerdings nichts zu tun.
In diesem Sinne:

FINITO
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