Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
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Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Hallo,
wird man nachdem man einen Platz als Anwärter für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ergattert, das Studium erfolgreich absolviert und die Zeit als Beamter auf Probe gut überstanden hat, "einfach so" ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen, ober gehen der Veränderung des Beamtenstatusses noch irgendwelche Untersuchungen o. Ä. voraus?
wird man nachdem man einen Platz als Anwärter für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ergattert, das Studium erfolgreich absolviert und die Zeit als Beamter auf Probe gut überstanden hat, "einfach so" ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen, ober gehen der Veränderung des Beamtenstatusses noch irgendwelche Untersuchungen o. Ä. voraus?
- Baumschubser
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Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Das kommt drauf an, was auf dem Gesundheitszeugnis bei Einstellung auf Probe stand.
Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
okay, könntest du das bitte etwas präzisieren?
Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Zuerst bist du Anwärter, das ist schon mal klar.
Dann kommt auf Probe und dann erst auf Widerruf und erst dann kommt die Lebenszeit.
Erst vor der Lebenszeit, kann eventuell noch mal eine Untersuchung anstehen, wenn irgendwo Zweifel bestehen sollten.
Dann kommt auf Probe und dann erst auf Widerruf und erst dann kommt die Lebenszeit.
Erst vor der Lebenszeit, kann eventuell noch mal eine Untersuchung anstehen, wenn irgendwo Zweifel bestehen sollten.
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- Moderator
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Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Offensichtlich ein Hitzeopfer......lexmark hat geschrieben:Zuerst bist du Anwärter, das ist schon mal klar.
Dann kommt auf Probe und dann erst auf Widerruf und erst dann kommt die Lebenszeit.
Erst vor der Lebenszeit, kann eventuell noch mal eine Untersuchung anstehen, wenn irgendwo Zweifel bestehen sollten.

Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Zum Beamten auf Probe kann es eine erneute Untersuchung geben, wenn es Auffälligkeiten bei der Verbeamtung auf Widerruf gab.
Zur Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es nochmals eine amtsärztliche Untersuchung.
Zur Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es nochmals eine amtsärztliche Untersuchung.
Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Torquemada hat geschrieben:Offensichtlich ein Hitzeopfer......lexmark hat geschrieben:Zuerst bist du Anwärter, das ist schon mal klar.
Dann kommt auf Probe und dann erst auf Widerruf und erst dann kommt die Lebenszeit.
Erst vor der Lebenszeit, kann eventuell noch mal eine Untersuchung anstehen, wenn irgendwo Zweifel bestehen sollten.
Hallo du Spaßvogel, gut die Reihenfolge war nicht ganz korrekt.
Habe gerade mal meine 3 Urkunden rausgesucht.
Zuerst kommt -Widerruf-Probe-Lebenszeit.
Aber vor der Lebenszeit Urkunde, waren einige noch mal beim Amtsarzt in meine Truppe zwecks Nachuntersuchung.
Es soll nämlich noch Beamte geben müssen, die körperlich die Note 1 benötigen, bevor die Lebenszeit ausgehändigt wird.
Klar, bei einem Beamten in der Schreibbude spielt das keine Rolle, ob der Bauchumpfang 80cm, oder 140cm anzeigt.......

Und genau die haben auch die Zeit, sich wg. nichts kaputt zu lachen. Wünsche Dir weiterhin viel Freude, in deinem witzigen Beamtenleben!

- Baumschubser
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Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Zitat:CloudNine hat geschrieben:okay, könntest du das bitte etwas präzisieren?
"Nach seinem gegenwärtigen Gesundheitszustand ist er für die Einstellung in den ........ unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf/Probe/Lebenszeit geeignet. Mit einem vorzeitigen Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit ist nicht zu rechen."
Ergo immer versuchen, gleich bei der ersten Untersuchung "Lebenszeit" da eingetragen zu bekommen. Ansonsten muss man einweiteres Mal antanzen.
- Bananen-Willi
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Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Keine Ahnung über die Reihenfolge der Beamtenstati? Notenvergabe bei einer körperlichen Untersuchung? Beamte in einer "Schreibbude" dürfen also so ungesund sein, wie sie wollen, damit sie dann mit 45 frühpensioniert werden können? Darüberhinaus spricht dein Duktus Bände. Irgendwie fällt schießt mir jetzt da so ein Begriff durch den Kopf...ja genau...Forentroll war der. Keine Ahnung, wie ich da jetzt drauf komme.lexmark hat geschrieben: Es soll nämlich noch Beamte geben müssen, die körperlich die Note 1 benötigen, bevor die Lebenszeit ausgehändigt wird.
Klar, bei einem Beamten in der Schreibbude spielt das keine Rolle, ob der Bauchumpfang 80cm, oder 140cm anzeigt.......![]()
Und genau die haben auch die Zeit, sich wg. nichts kaputt zu lachen. Wünsche Dir weiterhin viel Freude, in deinem witzigen Beamtenleben!
Re: Übergang vom Anwärter ins Beamtenverhältnis?
Hallo Banane....
scheinbar habe ich bei IHNEN den Nagel auf den Kopf getroffen, gut so. Kann man an der Reaktion genau erkennen.
Was kühles trinken, "könnte" vielleicht Erleichterung bringen.
Und ob Ihnen mein Duktus passt oder nicht, geht mir am .........vorbei.
scheinbar habe ich bei IHNEN den Nagel auf den Kopf getroffen, gut so. Kann man an der Reaktion genau erkennen.

Was kühles trinken, "könnte" vielleicht Erleichterung bringen.
Und ob Ihnen mein Duktus passt oder nicht, geht mir am .........vorbei.