Nebentätigkeit eines Beamten beim gleichen Dienstherrn

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BW-Beamter
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Nebentätigkeit eines Beamten beim gleichen Dienstherrn

Beitrag von BW-Beamter »

Einem Kommunalbeamtem soll im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit eine weitere Beschäftigung für die Gemeinde übertragen werden. Diese Nebentätigkeit soll über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis als Minijob vergütet werden.

Seitens der Minijob-Zentrale wurde allerdings mitgeteilt, dass eine Anmeldung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Beamten nicht möglich ist. Hintergrund der Ablehnung sei das Vorliegen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses. D.h. Abwicklung der Tätigkeit über das Beamtenverhältnis!

Wir sind aber der Auffassung, dass so etwas auch als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis möglich sein muss. Als Nachweis haben wir diese Fundstelle angegeben:http://www.zv.uni-augsburg.de/de/abt/ab ... Anlage.pdf
Unter Ziffer 1f an ist unser Fall aufgeführt und so wie wir das lesen, müsste das doch funktionieren!!! D.h. wir schließen einen AV mit unserem Beamten über die VHS-Tätigkeit (4 Stunden/Woche). Danach gilt dann Ziffer 1f!?

Darauf ist die Minijob-Zentrale aber nicht eingegangen und lehnt die Anmeldung weiterhin ab!

Gib es diesbezügliche Erfahrungswerte bzw. Tipps wie die Nebentätigkeit des Beamten ansonsten vergütet werden kann??? Nach dem Landesbeamtenrecht BW können wir dem Beamten ja nicht einfach eine Vergütung über das Beamtenverhältnis ausbezahlen!

Danke für die Anworten :-)
Torquemada
Moderator
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Re: Nebentätigkeit eines Beamten beim gleichen Dienstherrn

Beitrag von Torquemada »

Hier muss man erstmal etwas Grundsätzliches sehen (und die Minijobzentral hat dafür die Spezialisten):

Es ist nicht möglich, für denselben Arbeitgeber zusätzlich neben seiner "normalen" Tätigkeit auch als Minijobber tätig zu sein.

D.h. einfach , dass z.B. der städtische Friedhofsarbeiter zu seiner Vollzeittätigkeit nicht noch einen Minijob bei der Stadt als Museumsaufsicht machen kann.
Selbiges gilt auch für Beamte.

Oder habe ich hier die Fragestellung falsch verstanden?
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