Seitens der Minijob-Zentrale wurde allerdings mitgeteilt, dass eine Anmeldung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Beamten nicht möglich ist. Hintergrund der Ablehnung sei das Vorliegen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses. D.h. Abwicklung der Tätigkeit über das Beamtenverhältnis!
Wir sind aber der Auffassung, dass so etwas auch als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis möglich sein muss. Als Nachweis haben wir diese Fundstelle angegeben:http://www.zv.uni-augsburg.de/de/abt/ab ... Anlage.pdf
Unter Ziffer 1f an ist unser Fall aufgeführt und so wie wir das lesen, müsste das doch funktionieren!!! D.h. wir schließen einen AV mit unserem Beamten über die VHS-Tätigkeit (4 Stunden/Woche). Danach gilt dann Ziffer 1f!?
Darauf ist die Minijob-Zentrale aber nicht eingegangen und lehnt die Anmeldung weiterhin ab!
Gib es diesbezügliche Erfahrungswerte bzw. Tipps wie die Nebentätigkeit des Beamten ansonsten vergütet werden kann??? Nach dem Landesbeamtenrecht BW können wir dem Beamten ja nicht einfach eine Vergütung über das Beamtenverhältnis ausbezahlen!
Danke für die Anworten
