Steuerberaterprüfung nach Studium

Forum für Beamte und Angestellte der Finanzämter.

Moderator: Moderatoren

Somnia
Beiträge: 4
Registriert: 02.05.2015 09:40
Behörde:

Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Somnia »

Hallo!

Ich werde dieses Jahr das Studium im gehobenen Dienst beenden.
Da ich mir aber nicht sicher bin, ob ich mein Leben lang im Finanzamt bleiben möchte, hatte ich überlegt zusätzlich noch, nach dem Studium die Steuerberaterprüfung abzulegen, um mir gewisse Möglichkeiten offen zu halten.
Dazu 2 Fragen:

Wie lange müsste ich warten, um nach dem Studium die Prüfung abzulegen? Ich bin der Meinung mal gehört zu haben, dass es da eine bestimmte Dauer gibt. Aber ich halte es für sinnvoll, das sobald wie möglich an das Studium anzuschließen.

Ich bin mir bewusst, dass man nicht als Steuerberater praktizieren kann, währenddessen man im Finanzamt arbeitet. Aber kann man, während man im Finanzamt tätig ist, grundsätzlich die Prüfung ablegen (man kann es ja schließlich auch nicht schaffen)? Wenn dies möglich ist, muss ich den Dienstherrn darüber informieren?

Danke im Voraus =)
Somnia
El Pocho
Beiträge: 233
Registriert: 23.03.2010 19:10
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von El Pocho »

Als bald Diplom Finanzwirt kann man doch Gesetze lesen und verstehen. :wink:
Guck dir mal §36 StBerG an.

Zur zweiten Frage: Ich glaube nicht, dass man es dem Dienstherrn mitteilen muss.
Somnia
Beiträge: 4
Registriert: 02.05.2015 09:40
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Somnia »

Hallo El Pocho,
Erstmal Danke für die Antwort. Ja die gesetzliche Grundlage dafür habe ich schonmal gehört :_D
Dort steht ja, nachdem man 7 Jahre praktisch tätig war. Ich bin nur der Meinung, dass viele die Prüfung schon viel früher machen :o
Oli-B
Beiträge: 6
Registriert: 21.03.2015 21:47
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Oli-B »

Hey,
Dazu hab ich mich auch schon schlau gelesen,
Die erste Frage ist wo du den Abschluss machst, (Bachelor/Abschluss FH/Stakad)
Dann brauchst du 3 jähre Berufserfahrung bei mindestens 16 Stunden die Woche bei einer Tätigkeit eines Feststellers oder mindestens gleichgestellter Tätigkeit.
Ich hoffe ich konnte helfen,
LG Oli
Benutzeravatar
Nette73
Beiträge: 15
Registriert: 01.12.2010 11:44
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Nette73 »

Nee du musst die 7 Jahre vorweisen ansonsten müsstest du wohl ein neues Studium machen. Von der Prüfung kannst du dich befreien lassen, wenn du 15 Jahre nachweisen kannst, aber in der Zeit darfst du nicht fehlen sprich Krankheit, Beurlaubung über das gewöhnliche Mass hinaus sowie Mutterschutz.

Beschäftige mich selbst gerade mit diesem Thema
Somnia
Beiträge: 4
Registriert: 02.05.2015 09:40
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Somnia »

Nette73 hat geschrieben:Nee du musst die 7 Jahre vorweisen ansonsten müsstest du wohl ein neues Studium machen.
Das ist jetzt die große Frage. Auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern steht nämlich eindeutig:

Wer ein juristisches oder wirtschaftswissenschaftlich Hochschulstudium von weniger als 8 Semestern absolviert hat benötigt 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der inländischen Steuern.
Fraglich ist ja jetzt inwieweit das Studium an der FH als "juristisches" Hochschulstudium gilt, denn steuerlich besser gebildet als Diplom-FW (FH) sind Volljuristen ja nicht unbedingt.
Benutzeravatar
Nette73
Beiträge: 15
Registriert: 01.12.2010 11:44
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Nette73 »

würde sagen nein und deswegen die 7 Jahre. Ist ja bei der Befreiung von der Prüfung ebenso. Höherer Dienst braucht nur 10 Jahre und gehobener Dienst 15 Jahre.
Somnia
Beiträge: 4
Registriert: 02.05.2015 09:40
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Somnia »

Wie gesagt, ich weiß es ja nicht.
Aber wie es nicht anders sein sollte... Solange man mir da keine gesetzliche Grundlage liefert, weiß ich nicht was ich glauben soll. Denn das StBerG spricht keinen Fall mit 7 Jahren Wartezeit an.

An der Befreiung hatte ich jetzt kein Interesse... Aber diese Fälle findet man wenigstens im StBerG.
Carrington
Beiträge: 288
Registriert: 05.04.2013 00:42
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Carrington »

Nette73 hat geschrieben:Nee du musst die 7 Jahre vorweisen ansonsten müsstest du wohl ein neues Studium machen.
Das stimmt nicht. Durch das Studium im gehobenen Dienst benötigt man 3 Jahre. Wenn man noch berufsbegleitend einen Master macht sind es 2 Jahre. Die 7 Jahre gelten für Aufsteiger aus dem mittleren Dienst ohne Hochschulabschluss. Sowas gibt es meines Wissens gar nicht mehr. Auch ein FH-Studium ist ein Hochschulstudium.
Benutzeravatar
Nette73
Beiträge: 15
Registriert: 01.12.2010 11:44
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Nette73 »

Carrington, dann lies mal hier: http://www.steuerberaterkammer-muenchen ... ng-68.html, da stehen 7 Jahre für Beamte im gehobenen Dienst und die haben ja auch ihre Fachhochschule
Benutzeravatar
Nette73
Beiträge: 15
Registriert: 01.12.2010 11:44
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Nette73 »

Regelstudienzeit mindestens 4 Jahre dann sind es 2 Jahre

Regelstudienzeit mindestnes 3 Jahre dann sind es 3 Jahre

wir mit unserer Ausbildung erfüllen nicht diese Mindeststudienzeit, da wir auch einen praktischen Teil haben und der wird meines Erachtens hier nicht angerechnet.
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 306
Registriert: 19.06.2014 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Bananen-Willi »

Auch ein FH-Studium ist ein Hochschulstudium.
Ein Studium an einer Finanzverwaltungsfachhochschule ist eben KEIN Hochschulstudium im Sinne dieses Gesetzes. Darüberhinaus ebensowenig ein wirtschaftswissenschaftlicher noch rechtswissenschaftlicher Studiengang. Deswegen kommen auch für einen Beamten im gehobenen Finanzdienst die Zulassungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 StBerG nicht in Frage. Er kann seine Zulassung zur Steuerberaterprüfung ausschließlich auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 StBerG begründen, und die Voraussetzungen und Frist ist hier doch eindeutig formuliert.

Mit "aber ich hab gehört" und " es soll schon gegeben haben" kommst du hier nicht weiter, dafür gibt es Gesetze.
MBerlin2015
Beiträge: 25
Registriert: 21.01.2015 11:45
Behörde:
Wohnort: Berlin

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von MBerlin2015 »

An alle interessierten Diploma da draußen, lasst euch nicht von irgendwelchen Forumunwissenden abschrecken oder verunsichern. Es ist unstrittig, dass man nach dem DF nach drei Jahren Tätigkeit zum Examen zugelassen wird.

Es ist wirklich faszinierend wie Nichtrechtswissenschaftler Gesetze interpretieren bzw was sie meinen zu wissen was von diesen umfasst ist. Selbst ein Diplom Agrarwirt ist ein Hochschulabschluss iSd Gesetzes. Hier werden nachvollziehbare Fragen gestellt und als Antwort kommt nur Gepollter was auch noch völlig falsch ist!

Auf Antworten bin ich sehr gespannt ;)
Benutzeravatar
Bananen-Willi
Beiträge: 306
Registriert: 19.06.2014 10:10
Behörde:
Wohnort: Bayern

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Bananen-Willi »

Ums kurz zu machen, MBerlin2015 hat natürlich recht. Mein Wissensstand war gestern nacht schon etwas obsolet. Hätte ich etwas recherchiert, wäre ich darauf gekommen, dass die Landesfinanzschulen, bzw. besser die Hochschulen für Finanzen, den vollen Status einer Fachhochschule erhalten haben, und nicht nur den Namen. Infolgedessen hat der Abs. 2 des § 36 StBerG keine Auswirkungen für Diplom-Finanzwirte, da diese natürlich die besseren Bedingungen des § 36 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StBerG für sich in Anspruch nehmen können. Der Abs. 2 ist nur für Finanzverwaltungsbeamte ohne Diplom gedacht.
Also alles paletti, ein Glück dass wir hier nur Meinungen äußern und keine Rechtsberatung :roll:
Carrington
Beiträge: 288
Registriert: 05.04.2013 00:42
Behörde:

Re: Steuerberaterprüfung nach Studium

Beitrag von Carrington »

Nette73 hat geschrieben:Carrington, dann lies mal hier: http://www.steuerberaterkammer-muenchen ... ng-68.html, da stehen 7 Jahre für Beamte im gehobenen Dienst und die haben ja auch ihre Fachhochschule
Da steht doch sogar schwarz auf weiß: OHNE FH-Abschluss. Sowas gibt es heute nicht mehr. Auch Aufsteiger landen an der FH.

So schwer verständlich ist das StBerG doch wirklich nicht. Das ist noch der einfache Teil des deutschen Steuerrechts...
Bananen-Willi hat geschrieben:Mit "aber ich hab gehört" und " es soll schon gegeben haben" kommst du hier nicht weiter, dafür gibt es Gesetze.
Ja, aber anscheinend versteht die ja nicht jeder. :wink: