Vorladung Amtsarzt, die zweite...

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Jolande
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Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von Jolande »

Ich hatte Ende Januar schon mal gepostet wegen Amtsarzt und dauernder Dienstunfähigkeit.
Damals meinte die Amtsärztin, dass ich bestimmt innerhalb des nächsten halben Jahres gesund werde.
Sollte dazu erwähnen, dass die Probleme seit mehreren Jahren bestehen und seit zwei Jahren immer schlimmer werden und keine Therapie anschlägt. Bin jetzt seit Ende November durchgängig krank geschrieben und werde voraussichtlich auch weiterhin nicht arbeiten gehen können.
Nun habe ich bereits jetzt im Juni wieder eine Vorladung zum Amtsarzt bekommen, also vor Ablauf eines halben Jahres.
Wie stehen die Chancen auf dauernde Dienstunfähigkeit (ich bin 37)? Bin mittlerweile soweit, dass ich dem zustimmen würde.
Kann einfach körperlich nicht mehr und an die Psyche gehen die ständigen Schmerzen auch. :(
Danke für eure Antworten.
Torquemada
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von Torquemada »

Jolande hat geschrieben: Wie stehen die Chancen auf dauernde Dienstunfähigkeit (ich bin 37)? Bin mittlerweile soweit, dass ich dem zustimmen würde.
Kann einfach körperlich nicht mehr und an die Psyche gehen die ständigen Schmerzen auch. :(
Danke für eure Antworten.
Das entscheidet dein Dienstherr. Mache dir erstmal keine Gedanken, weil du doch dein volles Gehalt kassierst. Wenn sie dich in die Dienstunfähigkeit schicken wollen, ist es dir eben auch egal. Ansonsten bist du weiterhin krank. Lass dir vom Arzt eine Krankschreibung geben, die immer so ca. 3 Monate abdeckt. Das dürfte im Zweifelsfall schneller zur Diesntunfähigkeit führen, wenn du das willst.
Jolande
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von Jolande »

Schneller wäre momentan besser. Bevor meine Scheidung durch ist und mir was abgezogen wird von der Pension. :wink:
Torquemada
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von Torquemada »

Jolande hat geschrieben:Schneller wäre momentan besser. Bevor meine Scheidung durch ist und mir was abgezogen wird von der Pension. :wink:
Da wird immer was abgezogen....egal wann du gehst. Es sei denn ihr habt die Möglichkeit auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.
Jolande
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von Jolande »

Also laut Landesbeamtenversorgungsgesetz wird ein bereits bezogenes Ruhegehalt erst gekürzt, wenn der Ehepartner in Rente geht.
egyptwoman
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von egyptwoman »

Jolande hat geschrieben:Also laut Landesbeamtenversorgungsgesetz wird ein bereits bezogenes Ruhegehalt erst gekürzt, wenn der Ehepartner in Rente geht.

Wenn ein Ehepartner bzw Ex-Partner in Rente geht wird der Versorgungsausgleich automatisch abgezogen von der Rente, auch wenn der andere Partner noch nicht in Rente ist. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

egyptwoman
rechtratlos
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von rechtratlos »

egyptwoman hat geschrieben:
Jolande hat geschrieben:Also laut Landesbeamtenversorgungsgesetz wird ein bereits bezogenes Ruhegehalt erst gekürzt, wenn der Ehepartner in Rente geht.

Wenn ein Ehepartner bzw Ex-Partner in Rente geht wird der Versorgungsausgleich automatisch abgezogen von der Rente, auch wenn der andere Partner noch nicht in Rente ist. Weiß ich aus eigener Erfahrung.

egyptwoman
Das sog. "Pensionistenprivileg" gibt es seit 2009 nicht mehr. Damals war tatsächlich möglich, dass die Kürzung ausgesetzt wurde, wenn der geschiedene Ehegatte noch keine Rente erhalten konnte. Diese Regelung gilt nur noch für Versorgungsempfänger, die bereits vor dem 01.09.2009 im Ruhestand waren und wo das Versorgungsausgleichsverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt eingeleitet war. Daher wird aktuell die Pension ab Rechtskraft Versorgungsausgleich gekürzt. Man kann allerdings einen Antrag auf Aussetzung der Kürzung beim zuständigen Amtsgericht stellen. Voraussetzung ist aber z.B., dass man aus dem selbst zustehenden Versorgungsausgleichsanspruch noch keine Rente beziehen kann oder man dem geschiedenen Gatten unterhaltspflichtig ist.
honeybee58
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von honeybee58 »

IN DIESEM Zusammenhang muss ich gleich auch mal was fragen. ANGENOMMEN, Ich gehe mit 57 in Frühpension wegen DDU und bin laut Scheidungsbeschluss zum Versorgungsausgleich verpflichtet,der bei mir monatlich bei Ca 700 Euro liegt,den Versorgungs Ausgleich des Exmannes schon gegengerechnet.Er würde in 3 Jahren in Rente gehen,ich ,wie gesagt,mit57. Die Höhe der Frühpension würde bei Ca 1000 Euro liegen, dann700 abziehen,mir bleiben also3oo EUR für mich selbst???? DA MUSS ES DOCH EINE Grenze geben.Also ich fände das äußerst un gerecht.Der Ausgleichsverpflichtete hat dann ja bedeutend weniger als derBegünstigste.?????????Das nur mal so zum Sachverhalt.
rechtratlos
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von rechtratlos »

Da sollte man auf jeden Fall mal die Versorgungsdienststelle befragen. Was wann in welcher Höhe gekürzt wird, hängt immer von den "Besonderheiten des Einzelfalles". Eine Grenze für die Kürzung gibt es aber nicht. Ich gehe aber davon aus, dass seinerzeit die Auskunft im Versorgungsausgleichsverfahren auf der Grundlage der "normalen" Pension gerechnet wurde. Da müsste man einen Fachmann (Rechtsanwalt) befragen, ob nicht ein sog. Abänderungsverfahren angestoßen werden kann.
Jolande
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Re: Vorladung Amtsarzt, die zweite...

Beitrag von Jolande »

Heute war der Termin bei der gleichen Amtsärztin wie beim letzten Mal.
Sie hat gefragt wie es mir momentan geht und nach Erläuterung gefragt, wie ich die Zukunft sehe.
Habe gesagt, dass es bis jetzt nicht besser geworden ist und ich nicht davon ausgehe, dass es sich zeitnah bessern wird.
Daraufhin meinte sie dann, dass sie die Frühpension befürworten wird und wir uns dann in 1 bis 1,5 Jahren wiedersehen.
Sie war sehr freundlich und verständnisvoll.
Bin gespannt, wann da jetzt was vom Dienstherren kommt. Hat jemand Erfahrungswerte für Berlin?
:-)
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