Hallo zusammen!
Ich habe eine rechtliche Frage!
Vor vielen Jahren habe ich den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst vollzogen.
Ist es rechtlich möglich, dass ich auf eigenen Wunsch von A11 wieder in das letzte Amt des m.D. (A8) gesetzt werden kann?
Kann der Diestnherr das verweigern, wenn es keine zwingenden dienstlichen Gründe gibt, die gegen die Umsetzung sprechen würden?
Wenn ja, was gibts dabei ggf. noch zu beachten?
Herzliche Grüße
Sporti
Zurück in den mittleren Dienst?
Moderator: Moderatoren
Re: Zurück in den mittleren Dienst?
hallo Sporti,
ich habe etwas im Internet gefunden, schau mal hier.
Vor allem der Absatz " Antwort der Bundesregierung".
http://www.wahlumfrage.de/bundesregieru ... -entgehen/
Gruß, Linus
ich habe etwas im Internet gefunden, schau mal hier.
Vor allem der Absatz " Antwort der Bundesregierung".
http://www.wahlumfrage.de/bundesregieru ... -entgehen/
Gruß, Linus
Re: Zurück in den mittleren Dienst?
.... und dann hab ich das hier noch in diesem Forum gefunden :
http://www.beamtentalk.de/freiwillige-r ... t2959.html
http://www.beamtentalk.de/freiwillige-r ... t2959.html
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- Behörde:
Re: Zurück in den mittleren Dienst?
Die Frage hatte sich mir letztens auch gestellt, wobei es da "nur" um die Frage A9->A8 ging. Im Ergebniss gibt es zwei Varianten:
- Disziplinarrecht: Wenn sich der Beamte etwas zu schulden hat kommen lassen
- eingeschränkte Dienstfähigkeit: Wenn auf dem höheren Dienstposten dienstunfähigkeit vorliegt kann ein Dienstposten niedriger Wertigkeit übertragen bekommen. Der Beamte bekommt entweder das reguläre Gehalt des niedrigeren Dienstpostens oder die Versorgungsbezüge aus dem höherwertigen - was mehr ist
Hoffe weitergeholfen zu haben, wenn es noch eine Dritte Variante gibt -> würde mich freune.
bYe
- Disziplinarrecht: Wenn sich der Beamte etwas zu schulden hat kommen lassen
- eingeschränkte Dienstfähigkeit: Wenn auf dem höheren Dienstposten dienstunfähigkeit vorliegt kann ein Dienstposten niedriger Wertigkeit übertragen bekommen. Der Beamte bekommt entweder das reguläre Gehalt des niedrigeren Dienstpostens oder die Versorgungsbezüge aus dem höherwertigen - was mehr ist
Hoffe weitergeholfen zu haben, wenn es noch eine Dritte Variante gibt -> würde mich freune.
bYe
Re: Zurück in den mittleren Dienst?
Hallo zusammen,
ich habe noch nie gehört das sich jemand freiwillig zurückstufen lässt
Könnt ihr mir mal eure Gründe nennen, warum man das beantragt?
VG
noexite
ich habe noch nie gehört das sich jemand freiwillig zurückstufen lässt

Könnt ihr mir mal eure Gründe nennen, warum man das beantragt?
VG
noexite
Re: Zurück in den mittleren Dienst?
Rechtliche Auskünfte sind hier eh verboten ! MoD
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Totale Überwachung stoppen
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