Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft bewerb

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
ipanemas
Beiträge: 2
Registriert: 17. Mär 2015, 09:31
Behörde:

Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft bewerb

Beitrag von ipanemas »

Hallo zusammen,

bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium.... Wäre theoretisch ein Laufbahnwechsel weil dieser im gehobenen Dienst wäre und ich aktuell im mittleren Dienst bin.

Danke schon mal für Hilfe

Gruß
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be

Beitrag von Torquemada »

ipanemas hat geschrieben:
bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium....
Da du Beamter auf Lebenszeit bist, würdest du (was ist für dich eine "Anwärter Schaft" ? ) nur im derzeitigen Beamtenverhältnis bleiben können, wenn du einen Reglaufstieg machen kannst.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... 2&max=true

Ansonsten wäre eine Berufung in ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Entlassung als Lebenszeitbeamter verbunden.
ipanemas
Beiträge: 2
Registriert: 17. Mär 2015, 09:31
Behörde:

Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be

Beitrag von ipanemas »

Also ich bin aktuell eben in einem Amt und würde dann etwas anderes machen wollen. Und da ist eben Einstellung auf Widerruf. Aber hast es mir ja dann beantwortet. Würde für mich die Entlassung aus der Lebzeit heißen....

Danke mal
Florek
Beiträge: 100
Registriert: 15. Feb 2013, 08:25
Behörde:

Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be

Beitrag von Florek »

Torquemada hat geschrieben:
ipanemas hat geschrieben:
bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium....
Da du Beamter auf Lebenszeit bist, würdest du (was ist für dich eine "Anwärter Schaft" ? ) nur im derzeitigen Beamtenverhältnis bleiben können, wenn du einen Reglaufstieg machen kannst.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... 2&max=true

Ansonsten wäre eine Berufung in ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Entlassung als Lebenszeitbeamter verbunden.

Das stimmt so nicht ganz! Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit grundsätzlich unschädlich, allerdings ist eine Kollision von Rechten und Pflichten aus den Beamtenverhältnissen zu vermeiden, das könnte man erreichen, indem man eine Beurlaubung ohne Bezüge für das bestehende Beamtenverhältnis beantragt und sich danach erst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen läßt, die Fälle sind auch praxiserprobt, zwar nicht alltäglich aber auch nicht völlig exotisch! Diese Vorgehensweise müßte die bisherige Dienststelle natürlich mitmachen, hängt also letztlich von der Dienststelle ab, daher müßte man zunächst einmal mit den dortigen Verantwortlichen das Gespräch suchen und sehen, wie die sich dazu stellen.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be

Beitrag von Torquemada »

Torquemada hat geschrieben:
ipanemas hat geschrieben:
bin Landesbeamter auf Lebzeit in Baden Württemberg. Nun hätte ich eine Frage, wenn ich mich in Baden-Württemberg auf eine neue Anwärter Schaft bewerbe, verliere ich dann meinen Lebzeit Status? Die Anwärter Schaft wäre bei einem neuen Ministerium....
Da du Beamter auf Lebenszeit bist, würdest du (was ist für dich eine "Anwärter Schaft" ? ) nur im derzeitigen Beamtenverhältnis bleiben können, wenn du einen Reglaufstieg machen kannst.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... 2&max=true

Ansonsten wäre eine Berufung in ein neues Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Entlassung als Lebenszeitbeamter verbunden.
Wie der wichtige Hinweis von Florek richtigerweise ausführt, kommt auch ein Urlaub ohne Bezüge theoretisch in Frage, wobei du dann logischerweise nur die Anwärterbezüge bekämst. Du hättest dann für das eventuelle Nichtbestehen der Laufbahnprüfung noch den mittleren Dienst in der Rückhand. Ob das das Land Baden-Württemberg mitmacht, musst du erfragen.
El Pocho
Beiträge: 233
Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
Behörde:

Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be

Beitrag von El Pocho »

Entlassen musst du nicht werden. Es besteht die Möglichkeit der Umwandlung (8 Beamtenstatusgesetz oder so). Die Folgen sind aber wahrscheinlich gleich...
Bei Nichtbestehen könnte bestimmt nochmals umgewandelt werden.
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Als Landesbeamter mit Lebzeit auf neue Anwärterschaft be

Beitrag von herr b »

In NRW ist es so das du abgeordnet wirst, jedenfalls hat man mir das so gesagt als
ich kurz davor gewesen bin in die DU "abserviert zu werden".
Bin ebenfalls BaL.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Antworten