Einkommensteuer
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Einkommensteuer
Der Bund darf die Pension eines Beamten Kürzen, wenn der Beamte zusätzlich eine gesetzliche Altersrente bezieht. Kann ich das gerade noch
so akzeptieren, aber jetzt soll ich noch eine Einkommensteuererklärung auf die bereits um die Rente gekürzte Pension einreichen. Begründung
ist: Die Rente sei ein zweites Einkommen, welches mir ja zuvor von meiner eh gekürzten Pension genommen wurde!
Nun meine Frage: Ist es korrekt wenn einem das Finanzamt aufgrund einer Rente (die ja kein 2. Einkommen ist) auf Die Pension und Rente
eine Einkommensteuererklärung zuschickt?
so akzeptieren, aber jetzt soll ich noch eine Einkommensteuererklärung auf die bereits um die Rente gekürzte Pension einreichen. Begründung
ist: Die Rente sei ein zweites Einkommen, welches mir ja zuvor von meiner eh gekürzten Pension genommen wurde!
Nun meine Frage: Ist es korrekt wenn einem das Finanzamt aufgrund einer Rente (die ja kein 2. Einkommen ist) auf Die Pension und Rente
eine Einkommensteuererklärung zuschickt?
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Re: Einkommensteuer
Wo liegt denn überhaupt das Problem? Ist es eine Strafe, eine Einkommensteuer abzugeben?
Von deiner Pension wird wohl gem. deiner Steuerklasse eine Lohnsteuer einbehalten. Du zahlst eine Krankenkasse und u.U. auch Kirchensteuer. Du beziehst eine Rente. In Ordnung. Dann mache doch einfach diese Einkommensteuer.
Und ja: in deinem Fall bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
Von deiner Pension wird wohl gem. deiner Steuerklasse eine Lohnsteuer einbehalten. Du zahlst eine Krankenkasse und u.U. auch Kirchensteuer. Du beziehst eine Rente. In Ordnung. Dann mache doch einfach diese Einkommensteuer.
Und ja: in deinem Fall bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
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Re: Einkommensteuer
Das FA kann jeden Menschen in Deutschland dazu auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Steht auch so in der Abgabenordnung (§ 149 (1) S. 2). Pech gehabt.
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Re: Einkommensteuer
Das ist zum Glück relativ, bei mir wird es wohl so aussehen das wenn ich meine Rente in diesem Jahr zur Pension bekomme trotzdem noch eine Zahlung vom FA zu erwarten habe... also nur mutig ran an die EinkommenssteuererklärungCarrington hat geschrieben: Steht auch so in der Abgabenordnung (§ 149 (1) S. 2). Pech gehabt.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Einkommensteuer
Ich bin jetzt etwas von der Rolle! Mir ist das so bekannt:
Auch Beamte müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Es gelten hier ebenso die gesetzlichen Abgabefristen wie bei gewerblichen Arbeitnehmern mit anderen Jobs.
Ein pensionierter Beamter ist lebenslang Beamter! Er muss eine Steuererklärung abgegen! Auch wenn er keine Steuern bezahlt hat. Ich habe schon einige Male, wenn auch nur geringe Steuerbeträge nachzahlen müssen. Besoldungsgruppe A 7, Steuerklasse 3.
Das hat nichts mit der auf die Pension angerechneten Rente zu tun. Die hat mir sogar ca. 20,00 € monatlich als Ausgleich für die Krankenkassenbeiträge zusätzlich eingebracht.
Auch Beamte müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Es gelten hier ebenso die gesetzlichen Abgabefristen wie bei gewerblichen Arbeitnehmern mit anderen Jobs.
Ein pensionierter Beamter ist lebenslang Beamter! Er muss eine Steuererklärung abgegen! Auch wenn er keine Steuern bezahlt hat. Ich habe schon einige Male, wenn auch nur geringe Steuerbeträge nachzahlen müssen. Besoldungsgruppe A 7, Steuerklasse 3.
Das hat nichts mit der auf die Pension angerechneten Rente zu tun. Die hat mir sogar ca. 20,00 € monatlich als Ausgleich für die Krankenkassenbeiträge zusätzlich eingebracht.
Re: Einkommensteuer
Eieiei...der Status des Beamten hat nichts mit einer Steuererklärungspflicht zu tun. Die anwendbaren Rechtsvorschriften wurden in den vorherigen Beiträgen schon genannt.
Bei dir führt die Steuerklassenkonstellation 3/5 zu einer Pflichtveranlagung und nicht weil du ein Beamter bist!
Bei dir führt die Steuerklassenkonstellation 3/5 zu einer Pflichtveranlagung und nicht weil du ein Beamter bist!
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Re: Einkommensteuer
Stimmt. Sollte die holde Gattin mit Lohnsteuermerkmal arbeiten, empfiehlt sich ohnehin die Steuerklasse 4 mit Faktor.El Pocho hat geschrieben:Eieiei...der Status des Beamten hat nichts mit einer Steuererklärungspflicht zu tun. Die anwendbaren Rechtsvorschriften wurden in den vorherigen Beiträgen schon genannt.
Bei dir führt die Steuerklassenkonstellation 3/5 zu einer Pflichtveranlagung und nicht weil du ein Beamter bist!
Re: Einkommensteuer
Meine holde Gattin hat keine eigene "Lohnsteuerkarte", sie bezieht eine kleine Rente unter 400,00 €, genau so wie ich zu meiner Pension.
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Re: Einkommensteuer
Vielen Dank für die Antwort. Ich glaube, mich irgendwie nicht richtig ausgedrückt zu haben. Ich weiß noch, daß meine Mutter immer schon zu mir sagte, hilf dir selbst dann hilft dir Gott! Ich wollte nur nicht ohne mich zuvor erkundigt zu haben auf die Schlachtbank geführt werden! Was ich nicht
verstehen kann, ist: daß mein zuständiges Finanzamt mir (als schon damaligen Pensionär mit einer kleinen Rente meiner Frau) zugesichert hat,
keine Enkpmmensteuer mehr enchtrichten zu müssen! Doch als ich 2005 65 Jahre auf dem Buckel hatte und dadurch auch eine kleine Rente zu meiner Pension erhielt, war ich auf einmal wieder Einkommemsteuerplflichtig obwohl sich ja mein Einkommen uim o,oo € geändert hatte
verstehen kann, ist: daß mein zuständiges Finanzamt mir (als schon damaligen Pensionär mit einer kleinen Rente meiner Frau) zugesichert hat,
keine Enkpmmensteuer mehr enchtrichten zu müssen! Doch als ich 2005 65 Jahre auf dem Buckel hatte und dadurch auch eine kleine Rente zu meiner Pension erhielt, war ich auf einmal wieder Einkommemsteuerplflichtig obwohl sich ja mein Einkommen uim o,oo € geändert hatte
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Re: Einkommensteuer
Leider kann man da nichts machen, wenn die Herrschaften vom Finanzamt darauf bestehen.Bergepanzer hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort. Ich glaube, mich irgendwie nicht richtig ausgedrückt zu haben. Ich weiß noch, daß meine Mutter immer schon zu mir sagte, hilf dir selbst dann hilft dir Gott! Ich wollte nur nicht ohne mich zuvor erkundigt zu haben auf die Schlachtbank geführt werden! Was ich nicht
verstehen kann, ist: daß mein zuständiges Finanzamt mir (als schon damaligen Pensionär mit einer kleinen Rente meiner Frau) zugesichert hat,
keine Enkpmmensteuer mehr enchtrichten zu müssen! Doch als ich 2005 65 Jahre auf dem Buckel hatte und dadurch auch eine kleine Rente zu meiner Pension erhielt, war ich auf einmal wieder Einkommemsteuerplflichtig obwohl sich ja mein Einkommen uim o,oo € geändert hatte
Ich würde dir in diesem Fall empfehlen, die Einkommensteuer mit ELSTER zu machen und dann ganz simpel alle Angaben vom Vorjahr immer zu übernehmen bzw. die realen Zahlen zu überschreiben.