Ich möchte mich für einen längeren Zeitraum (3-5 Jahre) aus familiären Gründen (Kind unter 18 Jahre aber älter als 3 Jahre, daher keine Elternzeit) beurlauben lassen. Während dieser Zeit würde ich gerne eine Nebentätigkeit ausüben, das monatliche Bruttoeinkommen würde bei ca. 600,-- EUR liegen. Nach meiner Information ist man ab 450,01 EUR monatlichem Einkommen in der GKV pflichtversichert. Da ich keinen Anspruch auf Bezüge und Beihilfe habe, bin ich auch nicht "versicherungsfrei" in Sinne des SGB. Eine Krankenversicherung in der GKV für mich und meine Familie (Familienversicherung) müsste demnach möglich sein.
Liege ich richtig? Wo kann man das nachlesen?
Danke im Voraus für alle Antworten.
Gesetzlich krankenversichert während Beurlaubung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 554
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Gesetzlich krankenversichert während Beurlaubung
Hallo. So sehe ich es. Du kannst nur in die GKV wechseln wenn Deine neue Nebentätigkeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist. Keine Selbstständige Tätigkeit. Wenn Du keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst mußt Du in der PKV bleiben ohne Beihilfetarif. Wenn Du später in die PKV zurück willst solltest Du an die Anwartschaftsbeiträge denken ob groß oder klein, damit Deine Alterungsrückstellungen nicht verfallen. Wenn Du eine Tätigkeit aufnimmst kannst Du sofort aus der PKV in die GKV.Wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung gegeben sind In den ersten zwei Monaten auch Deine Frau und die Kinder(SGB5 §10 und Versicherungsbedingungen PKV unter Kündigung) glaub ich. Alles steht im SGB5 §5 und in den Gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen. Kann man bei Google suchen. Alles Gute.
Re: Gesetzlich krankenversichert während Beurlaubung
Es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis mit ca. 5 Stunden wöchentlich.
-
- Beiträge: 554
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Gesetzlich krankenversichert während Beurlaubung
Hallo. Du machst es nur noch unklarer. Ich glaube zu Wissen es läuft so ab. Es mus ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein damit Du in die GKV mußt. Dein neuer Arbeitgeber muß Dich bei einer GKV Deiner Wahl anmelden. Für bestimmte Grenzfälle bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wird durch die GKV ein Statusfeststellungsverfahren mit Fragebogen eingeleitet und dann entschieden ob es eins ist.