Liebe Forumsgemeinde,
man stelle sich folgenden Sachverhalt vor der sich in einer Landesbehörde in NRW abspielen könnte!
Beamtenanwärter im mittleren Dienst bei der Justiz absolviert erfolgreich seine Ausbildung und wird am 28.06.2014 zum Beamten auf Probe ernannt. Da er regelmäßig auch im Schichtdienst eingesetzt wurde berechnet die Dienststelle seinen Urlaubsanspruch wie folgt:
Januar - Juni = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage /// 28/12*6 = 14
Juli - Dezember = Beamter auf Probe Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*6= 15
Jahresurlaubsanspruch = 29 Tage
Die Frage ist nun ist die Dienststelle damit im Recht oder könnte man es auch so berechnen wie die folgende Berechnung aussieht:
Januar - Mai = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage //// 28/12*5 = 11,66 aufgerundet 12 Tage
Juni - Dezember = Beamter auf Probe (mit Wirkung zum 28.06.2014 heißt für mich Anspruch auch auf 2,5 Tage Urlaub im Monat Juni) Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*7 = 17,5 aufgerundet 18 Tage
Jahresurlaubsanspruch = 30 Tage
Die entscheidende Frage wird sein: Muss man die Zahl 11,66 und 17,5 addieren, kommt man auf 29,1 was bedeuten würde 29 Tage
oder muss ich jeden Urlaubsanspruch aus den verschiedensten Beschäftigungsverhältnissen vorher aufrunden und dann addieren, was bedeuten würde 30 Tage Urlaub
Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Urlaubsberechnung
Moderator: Moderatoren
Re: Urlaubsberechnung
Die Antwort zu Deiner Frage findest Du in § 18 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.
§ 18 Abs. 3 S. 2 regelt, dass Du bereits für den Juni den vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen als Grundlage für die Berechnung nehmen musst:
"Für Fälle, in welchen das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im laufenden Monat endet und das Beamtenverhältnis auf Probe beginnt, besteht bereits ab diesem Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs nach § 18 Abs. 2 Satz 1."
Die korrekte Berechnung lautet demnach:
Januar - Mai = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage //// 28/12*5 = 11,66 Tage
Juni - Dezember = Beamter auf Probe Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*7 = 17,5 Tage
In deiner Berechnung hast du den Fehler gemacht, dass du direkt aufgerundet hast. Gem. § 18 Abs. 8 sind die Bruchteile allerdings erst zusammenzurechnen.
Es ergibt sich demnach ein Anspruch von 29,16 Tagen. Dieser ist in jedem Fall aufzurunden (s. auch Abs. 8 ), so dass man auf einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen kommt.
§ 18 Abs. 3 S. 2 regelt, dass Du bereits für den Juni den vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen als Grundlage für die Berechnung nehmen musst:
"Für Fälle, in welchen das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im laufenden Monat endet und das Beamtenverhältnis auf Probe beginnt, besteht bereits ab diesem Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs nach § 18 Abs. 2 Satz 1."
Die korrekte Berechnung lautet demnach:
Januar - Mai = Anwärter mit Schichtdienst Jahresurlaubsanspruch 28 Tage //// 28/12*5 = 11,66 Tage
Juni - Dezember = Beamter auf Probe Jahresurlaubsanspruch 30 Tage /// 30/12*7 = 17,5 Tage
In deiner Berechnung hast du den Fehler gemacht, dass du direkt aufgerundet hast. Gem. § 18 Abs. 8 sind die Bruchteile allerdings erst zusammenzurechnen.
Es ergibt sich demnach ein Anspruch von 29,16 Tagen. Dieser ist in jedem Fall aufzurunden (s. auch Abs. 8 ), so dass man auf einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen kommt.
Re: Urlaubsberechnung
Hallo,
aber ist es nicht § 5 Bundesurlaubsgesetz der greift wobei Bruchteile von Urlaubstagen mindestens 0,5 Tage sein müssen um aufgerundet zu werden?
Im besagtem Abs. 8 steht etwas von Arbeitstagen und nicht von Urlaubstagen. Im TV-L steht übrigens auch das Teile die unter 0,5 bleiben unberücksichtigt bleiben müssen.
Viele Grüße
aber ist es nicht § 5 Bundesurlaubsgesetz der greift wobei Bruchteile von Urlaubstagen mindestens 0,5 Tage sein müssen um aufgerundet zu werden?
Im besagtem Abs. 8 steht etwas von Arbeitstagen und nicht von Urlaubstagen. Im TV-L steht übrigens auch das Teile die unter 0,5 bleiben unberücksichtigt bleiben müssen.
Viele Grüße