Grad der Behinderung 30./.

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hustinettschen
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Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von hustinettschen »

Habe heute in der Post endlich nach einem halben Jahr meinen bescheid bzgl. Schwerbehinderung bekommen. Ich habe 30./. Bekommen.
Allerdings weiß ich nicht ob die 30 Prozent für mein schweres Asthma ausreichend sind. Werde Evtl. Widerspruch einlegen.
Mit den 30 ./. Kann ich ja nichts anfangen, oder????
Wie schaut es aus, wenn ich Widerspruch einlege, dann kann ich ja nicht unter 30 fallen, wenn wieder neu geprüft wird, oder???

Macht es Sinn, als landesbeamtin die Gleichstellung zu beantragen?? Und wo beantrage ich sie. Muss ich meinen Dienststellenleiter über meine 30./. Informieren?? Ich war von Nov. 2012 bis März 2014 arbeitsunfähig.

1000 Fragen und keine Ahnung. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen
Fleure
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Fleure »

die 30 GdB wirken sich auf deinen Urlaub aus, du bekommst 3 Tage zusätzlich aufgrund deinem Grad der Behinderung.
hustinettschen
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von hustinettschen »

Echt, ich dachte, erst ab 50./. Kannst du mir sagen,bei das steht????

Aber muss ich meinen arbeitgeber jetzt schon informieren, auch wenn ich widerspruch und die Gleichstellung beantragen will.
Fleure
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Fleure »

schau mal in das für dich zuständige Landesbeamtengesetz (kannst ja mal bei google eingeben + Beamter+schwerbehinderung+urlaub)
Du muss deinem Arbeitgeber hiervon in Kenntniss setzten (Kopie des Bescheides über die Schwerbehindertengrade aber nur die erste Seite, die Diagnose geht die nix an)
Widerspruch oder Gleichstellung sind momentan für den Arbeitsgeber, hintergründig.
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Ruheständler
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Ruheständler »

Hallo,
nach meinen Erfahrungen (GDB 50) als Bundesbeamter und unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX hat man bei GDB 30 keinen weiteren Urlaubsanspruch und was die Gleichstellung betrifft ,kommt es bei Beamten eher nicht zum tragen, da mit dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zu rechnen ist.
siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstel ... n_Menschen
Gruß Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Torquemada »

Ruheständler hat geschrieben:Hallo,
nach meinen Erfahrungen (GDB 50) als Bundesbeamter und unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX hat man bei GDB 30 keinen weiteren Urlaubsanspruch und was die Gleichstellung betrifft ,kommt es bei Beamten eher nicht zum tragen, da mit dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zu rechnen ist.
siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstel ... n_Menschen
Gruß Ruheständler
Im Bereich der Deutschen Telekom wurde die Gleichstellung allerdings vom zuständigen Ämtchen regelmäßig auf Protest der Betroffenen dann doch gewährt....man weiss inzwischen über die Arbeitsplatzsicherheit bei diesem Weltkonzern doch ab und an Bescheid.
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tiefenseer
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von tiefenseer »

hustinettschen hat geschrieben:Allerdings weiß ich nicht ob die 30 Prozent für mein schweres Asthma ausreichend sind. Werde Evtl. Widerspruch einlegen.
Mit den 30 ./. Kann ich ja nichts anfangen, oder????
Wie schaut es aus, wenn ich Widerspruch einlege, dann kann ich ja nicht unter 30 fallen, wenn wieder neu geprüft wird, oder???

Macht es Sinn, als landesbeamtin die Gleichstellung zu beantragen?? Und wo beantrage ich sie. Muss ich meinen Dienststellenleiter über meine 30./. Informieren?? Ich war von Nov. 2012 bis März 2014 arbeitsunfähig.
hier mal 2 Links, wo Du umfangreiche Infos zu Deinem Problem erfährst:

1. Asthma...http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... g-162.html

Eine Anmerkung von mir.
Vielfach wird der Fehler gemacht, sich auf irgend welche Diagnosen zu stützen - in der Hoffnung dadurch eine hohe Einstufung der GdB zu erhalten. Der Gedanke an sich ist nicht verkehrt. Doch darum geht es bei der GdB nicht grundsätzlich. Es geht darum, welche körperlichen ... funktionellen Einschränkungen habe ich durch meine Erkrankung, was kann ich noch im Alltag allein machen und was geht grundsätzlich nicht mehr. Welchen Einfluss haben Medikamente auf mein Befinden?

2. Gleichstellung (Beamte) ... Dein Link habe ich entfernen müssen !!! Hier drin standen sämtliche Klardaten der beteiligten Personen. Das geht garnicht! Wer den Link dennoch haben will wendet sich bitte per PN an tiefenseer; Mod

Hier findest Du neben Urteilen viele hilfreiche Informationen zum Schwerbehindertenrecht

Wenn Du glaubst, dass 30% zu wenig sind, dann besprich das in aller erster Linie mit dem behandelnden Arzt. Er/sie kann dir sagen, ob da mehr raus zu holen ist. Erst dann würde ich in den Widerspruch gehen. Fordere in diesem Fall zu allererst die Unterlagen des Gutachters ein und dann gibst du eine Begründung für deinen Widerspruch ab.
Prüfe die Unterlagen des Gutachters mit deinem Arzt und berate dich mit ihm/ihr.
Beachte die Einhaltung von Fristen!!!!

Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
arme Sau
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von arme Sau »

Fleure hat geschrieben:die 30 GdB wirken sich auf deinen Urlaub aus, du bekommst 3 Tage zusätzlich aufgrund deinem Grad der Behinderung.
Soweit mir bekannt ist, gibt es unter 50 GAR NICHTS !

Aber, sofern sich die Rechtssprechung (die Gesetzteslage) geändert hat. Bitte,
einfach Posten :)
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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ich bins
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von ich bins »

Ruheständler hat geschrieben:Hallo,
nach meinen Erfahrungen (GDB 50) als Bundesbeamter und unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX hat man bei GDB 30 keinen weiteren Urlaubsanspruch und was die Gleichstellung betrifft ,kommt es bei Beamten eher nicht zum tragen, da mit dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zu rechnen ist.
siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstel ... n_Menschen
Gruß Ruheständler
Der Verlust des Arbeitsplatzes geht schneller als man denkt...bei mir waren es erst 20 GDB....nun nach Gutachten für Dienstunfallausgleich sogar 30 GDB...Urkunde mit Zuruhesetzung habe ich...hat nur keine Rechtskraft weil ich klage.... nichts ist unmöglich....
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Ruheständler
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Ruheständler »

ich bins hat geschrieben:
Der Verlust des Arbeitsplatzes geht schneller als man denkt...bei mir waren es erst 20 GDB....nun nach Gutachten für Dienstunfallausgleich sogar 30 GDB...Urkunde mit Zuruhesetzung habe ich...hat nur keine Rechtskraft weil ich klage.... nichts ist unmöglich....
glaube ich auch, aber mein Betrag bezog sich auf meine eigenen Erfahrungen als Bundesbeamter, von erstmals 25 GDB mit Widerspruch auf 30 GDB gekommen,dann Gleichstellungsantrag gestellt, der wurde abgelehnt mit der Begründung das ich durch meinen Beamtenstatus nicht um einen Verlust meines Arbeitsplatzes rechnen muss :shock: ,dann Erhöhungsantrag nach einer Wartezeit gestellt, 40 GDB bekommen, wieder Widerspruch eingelegt mit anschließender Klage vor dem Sozialgericht,das mir den GDB von 50 zugesprochen hat,somit mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand ohne Abzüge gegangen bin. :mrgreen:
Es war ein harter Weg mit viel Geduld und der letztlichen Erkenntnis,das die Behörde immer schnell mit einer Ablehnung des GDB 50 zur Hand ist, trotz amtsärzlichem Gutachten und Empfehlung von GDB 50, nach dem Motto erst mal ablehnen ,der Antragsteller kann ja klagen und wenn er dann gewinnt werden wird den Bescheid eben nach oben korrigieren.Damit lassen sich viele Antragsteller einschüchtern und verfolgen ihre Ansprüche nicht mehr.
Gruß Ruheständler
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tiefenseer
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von tiefenseer »

Hallo hustinettschen.

ich möchte meinen letzten >Beitrag gerne um eine Sache erweitern und Ruheständlers Beitrag zum "Aufhänger" nehmen.
Ruheständler hat geschrieben:
ich bins hat geschrieben: Es war ein harter Weg mit viel Geduld und der letztlichen Erkenntnis,das die Behörde immer schnell mit einer Ablehnung des GDB 50 zur Hand ist, trotz amtsärzlichem Gutachten und Empfehlung von GDB 50, nach dem Motto erst mal ablehnen ,der Antragsteller kann ja klagenGruß Ruheständler
Entscheidest du dich für den Widerspruch, so teile dem Versorgungsamt lediglich mit, dass du dem Bescheid widersprichst. Eine Begründung erfolgt erst, wenn dir die Unterlagen des Amtsarztes übersandt worden sind- heißt du bittest um Akteneinsicht in Deiner Sache!
Hier ein Hinweis:Auch wenn Behörden immer wieder behaupten, der Widerspruch könne erst bearbeitet werden, wenn eine Begründung vorliege und hierzu sogar Fristen setzen, besteht keinerlei Verpflichtung zur Begründung des Widerspruchs.

Nach diesem formellen Widerspruch hat man keinen unmittelbaren Zeitdruck mehr - du solltest aber zügig weiter daran arbeiten. Besonders dann, wenn dir die Unterlagen des AA vorliegen.
In der Regel bekommst du innerhalb von 4 Wochen Kopie der Unterlagen zugesandt, die auch dem Amtsarzt zur Verfügung standen. Darüber hinaus sollte auch die schriftliche Stellungnahme des AA an das VA dabei sein.

Ruheständler hat auf einen Umstand hingewiesen, der regelmäßig praktiziert wird. Der AA stellt einen GdB von 50% fest und das VA legt in seinem Bescheid ledilgich nur 40% fest. Darüber hinaus kann es passieren, dass Unterlagen der behandelnden Ärzte nicht eingefordert wurden.
Folgende Fragen (die nicht abschließend sind) sind zu klären:

Sind alle geltend gemachten Behinderungen anerkannt worden?
Sind die anerkannten Behinderungen korrekt beschrieben?
Sind bestehende Funktionsbeeinträchtigungen nicht berücksichtigt?
Liegen korrekte und nachvollziehbare Begründungen vor?
Sind Krankheiten, die unterschiedliche Körperbereiche und Organsysteme betreffen, zusammengefasst und zusammen bewertet worden?
Sind alle benannten Stellen und Ärzte im Rahmen des Feststellungsverfahrens befragt worden?
Sind die geltenden Zusatzmerkmale anerkannt oder wenn nicht - ist deren Ablehnung entsprechend begründet worden?
Ist das Wirksamkeitsdatum des Bescheides korrekt?

Weitere Anmerkungen halte ich an dieser Stelle für unnütz und führen nur zu unnötigen nachfragen.

hustinettschen - ich hoffe und wünsche für Dich, dass du für dich die richtige Entscheidung triffst, mit der du letztlich auch leben kannst....
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Ruheständler
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Ruheständler »

Hallo hustinettschen,
bei aller Sorgfalt der Formulierung und Aufzählung der medizinischen Werte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte ist es von enormer Wichtigkeit in einem Widerspruchsschreiben auch auf die allgemeinen menschlichen Probleme im privaten sowie im beruflichen Umfeld die Du mit einer Krankheit hast hinzuweisen es muss deutlich angeführt werden das Du mit Deiner Krankheit nicht an einer normalen Lebensführung teilnehmen kannst.Die Richtlinien für die Erteilung einer Schwerbehinderung ab GDB 50 haben sich vor einiger Zeit dahingehend verändert,so daß es nicht mehr ausreicht ,,nur,, die medizinischen Werte und Unterlagen einzureichen ,sondern das durch die Krankheit Dir die normale Lebensführung eben nicht mehr möglich ist.
- - -Eine Formulierungshilfe schicke ich Dir per PN.- - -
Gruß Ruheständler
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Ron110 »

Hallo, ich hab mir die ganzen Ausführungen eben mal durchgelesen. Es gibt doch viele Betroffene in diesem Bereich. Leider auch ich, nach Antragstellung im Frühjahr 2014 wegen Bandscheibenvorfall LWS und Tinitus wegen OP am Ohr wurde der Bescheid mit 20 % Bandscheibenvorfall und Tinitus abgelehnt. Ich habe auch leider keinen Widerspruch eingelegt, weil ich von Freunden gesagt bekam, es bringt sowieso nichts. Am 1.8.14 hatte ich dann einen schweren Fahrradsturz mit der Diagnose Oberarmkopfabriss und bin bis heute krank geschrieben (Beamter). Antrag habe ich gestellt und gestern Antwort bekommen, es bleibt bei 20 % obwohl meine Knochen nicht richtig zusammen gewachsen sind und immer noch Schmerzen da sind. Ich denke, ich muss einen Widerspruch einlegen.....kann mir jemand sagen wie? Ich habe was von einer Formulierungshilfe gelesen......Danke schon mal....

Gruß Ron
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Ruheständler
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Ruheständler »

Hallo Ron110,
Sieh mal in Deinen Posteingang !
Gruß vom Ruheständler
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Re: Grad der Behinderung 30./.

Beitrag von Fleure »

So hier habe ich ein Link für den zusätzlichen Urlaub ab 30 ./. Grad der Behinderung. Bin Kommunalbeamtin in Baden-Württemberg http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... W2005V6P23
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