Hallo,
ich habe die SUFU schon genutzt aber nichts passendes gefunden.
Ich bin Beamter auf Lebenszeit bei einer Stadt und habe nebenbei ein Gewerbe angemeldet. Die Einkünfte aus dem Gewerbe übersteigen die 450€ pro Monat.
Nun meine Frage sind die die Einkünfte rentenversicherungspflichtig und kann ich mich als Beamter nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Nebeneinkünfte
Moderator: Moderatoren
Re: Nebeneinkünfte
Nun meine Frage sind die die Einkünfte rentenversicherungspflichtig und kann ich mich als Beamter nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
JA und NEIN.
Ggf. kommt die Gleitzonenregelung in Betracht. Informiere dich einfach.
JA und NEIN.
Ggf. kommt die Gleitzonenregelung in Betracht. Informiere dich einfach.
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Nebeneinkünfte
Hallo,
Du kannst im Prinzip so viel verdienen, wie du willst...also wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast...
Es gibt keine starren Regelungen zu den Zeiten die Du aufwendest, aber sie sollten nicht mehr als 20 % deiner üblichen Arbeitszeit sein - und dein Job/Gewerbe, darf natürlich
deinen Haupterwerb nicht beeinträchtigen...
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, dann brauchst du dafür keine Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung zu zahlen...
Nur wenn Du einen "richtigen" 450 €-Job hast oder auch darüber (Mini- oder Midi-Job), musst du Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen - und natürlich auch dein
Arbeitgeber...Google mal im Internet.
Von der Krankenversicherungspflicht kannst Du dich meines Wissens befreien lassen...
Du kannst im Prinzip so viel verdienen, wie du willst...also wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast...
Es gibt keine starren Regelungen zu den Zeiten die Du aufwendest, aber sie sollten nicht mehr als 20 % deiner üblichen Arbeitszeit sein - und dein Job/Gewerbe, darf natürlich
deinen Haupterwerb nicht beeinträchtigen...
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, dann brauchst du dafür keine Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung zu zahlen...
Nur wenn Du einen "richtigen" 450 €-Job hast oder auch darüber (Mini- oder Midi-Job), musst du Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen - und natürlich auch dein
Arbeitgeber...Google mal im Internet.
Von der Krankenversicherungspflicht kannst Du dich meines Wissens befreien lassen...
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Re: Nebeneinkünfte
Die Antworten hier sind einfach nur unterirdisch. Die Frage des TE kann letztlich nur die DRV beantworten.
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Nebeneinkünfte
Stimmt. Wobei es erstaunlich ist, dass der Threadstarter nicht einfach den Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung beachtet bzw. nicht einen kurzen Termin bei einem Beratungszentrum der Rentenversicherung ausmacht.Blue Ice Ultra hat geschrieben:Die Antworten hier sind einfach nur unterirdisch. Die Frage des TE kann letztlich nur die DRV beantworten.
Hier steht eigentlich alles, was man wissen muss.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Nebeneinkünfte
Hallo Blue Ice Ulta,Blue Ice Ultra hat geschrieben:Die Antworten hier sind einfach nur unterirdisch. Die Frage des TE kann letztlich nur die DRV beantworten.
was ist denn an der Antwort unterirdisch ???
Re: Nebeneinkünfte
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Die Antworten hier sind einfach nur unterirdisch. Die Frage des TE kann letztlich nur die DRV beantworten.
Recht hast du Blue Ice Ultra,
soll er sich doch beim Der Deutsche ReiseVerband drv.de erkundigen

Kein Glas mehr im Glashaus wie

JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html