Hallo zusammen,
ich bin derzeitig Landerbeamter in Bayern (m.D) und möchte wieder Richtung Heimat nach NRW. Habe mir bis jetzt paar Stellen angeschaut und bin dabei auf ein Stellenangebot vom Bundesamt für Verfassungsschutz gestoßen, bei dem man bis A8 besoldet werden kann. Hat jemand von euch schon Erfahrungen bzgl. den Bewerbungen dort und kann mir davon berichten?
Hier die Stelle: http://www.verfassungsschutz.de/de/das- ... 14-103.job
Mfg kicker86
Erfahrungen mit Bewerbungen beim BfV
Moderator: Moderatoren
Re: Erfahrungen mit Bewerbungen beim BfV
In der Stellenanzeige steht
Rückwärts aufgedröselt heißt das: § 32 SÜG verweist auf § 9 bzw. 10 = erweiterte Sicherheitsüberprüfung.
Am besten du liest dir das SÜG durch, insbesondere §§ 5, 10,11,12,13,14.
Deine Frage hier könnte schon das KO für dich bedeutet haben. Anhand deiner IP-Adresse ist zumindest dein Internet-Anschluss identifizierbar. Und glaube mal nicht, dass sich keiner die Mühe macht dem nachzugehen bzw. auf die Daten kann das BfV sicher leichter zugreifen als ein Abmahnanwalt.
Also einfach online bewerben (Link siehe Stellenanzeige) und schon kommst du in das große Sieb mit kleinen Maschen.
Nachtrag:
In diesem Link wird es ab Seite 43 unten interessant:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Es wird die Bereitschaft erwartet, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
Rückwärts aufgedröselt heißt das: § 32 SÜG verweist auf § 9 bzw. 10 = erweiterte Sicherheitsüberprüfung.
Am besten du liest dir das SÜG durch, insbesondere §§ 5, 10,11,12,13,14.
Deine Frage hier könnte schon das KO für dich bedeutet haben. Anhand deiner IP-Adresse ist zumindest dein Internet-Anschluss identifizierbar. Und glaube mal nicht, dass sich keiner die Mühe macht dem nachzugehen bzw. auf die Daten kann das BfV sicher leichter zugreifen als ein Abmahnanwalt.
Also einfach online bewerben (Link siehe Stellenanzeige) und schon kommst du in das große Sieb mit kleinen Maschen.
Nachtrag:
In diesem Link wird es ab Seite 43 unten interessant:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
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