Anwärter mit einem Problem

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Torquemada
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von Torquemada »

Anwärter2015 hat geschrieben:Guten Tag, ich werde Anfang 2015 eine Beamtenanwärterstelle antreten.
Leider habe ich seit gestern eine Anzeige bekommen.
Der Polizeibeamte meinte heute, dass die Anzeige vermutlich eingestellt wird.
Ist die Anzeige ein Problem für mich?
Mfg

Im Moment ist erstmal gar nichts los. Deine unklaren Formulierungen lassen auch keine weitere Interpretation zu.
Anzeige bekommen ? Anzeige vermutlich eingestellt ?
El Pocho
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von El Pocho »

Eine Anzeige an sich ist kein Problem. Heutzutage kann man ja alles und jeden anzeigen.
Du dürftest übrigens selber wissen ob die Anzeige berechtigt ist oder nicht.
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tiefenseer
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von tiefenseer »

Hallo,
Anwärter2015 hat geschrieben:Ich bin leider in eine kleine Rangelei geraten und habe nun eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung am Hals. :roll:
Mfg
Anwärter2015 <-- Du hast m.E. 3 Fehler gemacht!

1. Dich in eine körperliche Auseinandersetzung eingelassen, wo Sinn und Unsinn sich vereinen!
2. Dieses strafrechtliche Problem in die Öffentlichkeit gebracht, wo es jeder lesen kann!
3. Anstatt sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt zu holen, holst Du Dir hier im Forum lediglich Meinungen, die ohne Wert in Deiner Sache sind.

Übrigens...wie "leicht" oder "schwer" solch eine KV ist, ist völlig unrelevant. Letztlich wird Dein Handeln, Deine Motivation auf dem Prüfstand stehen und sich daran eine Strafe bemessen. Du versuchst eine Sache zu relativieren anstatt zu dem Getanen zu stehen.

Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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tiefenseer
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von tiefenseer »

Hallo,

wenn ich Deine Kommentierung lese, dann frage ich mich schon, mit welcher Erwartungshaltung Du hier in das Forum gekommen bist
Anwärter2015 hat geschrieben:Danke für deine Antwort. (auch wenn sie mir nicht wirklich was bringt)
Es ist doch nicht zu verleugnen, dass Du selbst eine begangene Straftat beschreibst, die Du selbst begangen hast.
Klärt man Probleme immer mit körperlicher Gewalt oder gehört das gar zum guten Ton in der heutigen Zeit?

Du möchest eine Laufbahn als Beamter im Öfentlichen Dienst beginnen und gibst solch einen Einstand !?!

Welche Reaktion erhoffst Du Dir mit Deinem Beitrag?

Die Scherben, die Du durch Dein TUN begangen hast, mußt Du ganz allein "aufräumen".
Du solltet Dir zu aller erst mal Gedanken darüber machen, wie Du den Schaden begrenzen könntest. Vielleicht dadurch, dass Du Dich beim Opfer entschuldigst...bei der Polizei "reinen Wein" einschenkst...ggü. der StA und dem Richter Reue zeigst....
Das erscheint mir wichtiger als der Gedanke darüber ...ob mein zukünftiger Job gefährdet sein könnte...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
herr b
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von herr b »

dibedupp hat geschrieben:Eine Anzeige interessiert niemanden. Die steht auch in keinem Führungszeugnis.
Erst bei einer Veruteilung steht die Strafe im Führungszeugnis. Ab welcher Höhe weiss ich nicht.
So ganz stimmt deine Aussage ja nicht.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Anwaerter
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von Anwaerter »

Also bei uns gilt ja immer noch die Unschuldsvermutung!

Wenn eine Anzeige allein schon ausreicht, um nicht Beamter werden zu können,
kann dich ja einfach jemand anzeigen, der nicht will, dass du Beamter wirst.
Falls das so ist, dann ist in unserem Staat was gewaltig faul.

Informiere dich ab welchem Strafmaß man vorbestraft ist. (Ich glaube ab 80 Tagessätzen, hab aber jetzt keine Lust im Internet) zu recherchieren.
Eine Vorstrafe musst du dann natürlich angeben. (Nicht so nach dem Motto: ätsch ich hab mein polizeiliches Führungszeugnis schon eingereicht.)Dann wird es auch ein Problem mit dem Dienst beim Staat.

Ganz einfach gesagt, was du angeben musst. (Keine Garantie auf Richtigkeit, nur ein Anhaltspunkt)
Von dir wird vor Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Alles was dort drin stehen muss, musst du auch sonnst angeben.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Torquemada
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von Torquemada »

Anwärter2015 hat geschrieben: Ich werde die Stelle sehr wahrscheinlich nicht antreten und mich anderweitig umsehen.
Komische Verhaltensweise. Wolltest du zur Polizei ? Deine Überlegungen zeigen nicht besonders viel Lebenserfahrung. Wenn du in eine Prügelei geraten bist und kräftig mitgeprügelt hast, kann das bei bestimmten Beamtenlaufbahnen allein schon zur mangelnden charakterlichen Eignung führen. Befürchtest du das ? So groß scheint dein Interesse am Dienstantritt nicht zu sein.
El Pocho
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von El Pocho »

Außer Anwärter2015 weiß keiner hier um welche mögliche Tat es überhaupt geht und ob eine Verurteilung folgt steht ebenfalls in den Sternen. Aufgrund dessen sollte niemand hier irgendwelche Kompetenzen anzweifeln.

Nur mal als Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall bekommt man ganz schnell eine Anzeige wg fahrlässiger Körperverletzung. Das kann jeden passieren, der am Straßenverkehr teilnimmt.

Fakt ist, dass er einen Anwalt kontaktieren sollte. Erstens wegen der Anzeige an sich und zweitens, wie sich eine mögliche Verurteilung auf die Ausbildung auswirken kann.

Btw: Schaut euch mal an, was für Leute jetzt bei der Bundeswehr genommen werden...
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tiefenseer
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von tiefenseer »

Anwärter2015 hat geschrieben:Ich bin leider in eine kleine Rangelei geraten und habe nun eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung am Hals. :roll:
El Poche <---um allen Spekulationen aus dem Weg zu gehen, hier steht schwarz auf weiß geschrieben, was passiert ist!
Anwärter2015 hat geschrieben:An alle die meinen mich anfeinden zu müssen.
Anwärter 2015 <--- ich fühle mich mal mit dieser Äußerung angesprochen.

Du hast Dich hier im Forum mit einer begangenen Straftat, denn so ist das mit einer Körperverletzung, gemeldet.
Damit wirst Du nicht nur Streicheleinheiten erfahren.
Du wehrst Dich dagegen, dass Dir eine nicht wohlgesonnene Meinung entgegen schlägt und vergißt dabei, dass Du jemand Anderen mir körperlicher Gewalt verletzt hast. Dass Du relativierst, zeigt doch, dass Du von einer leichten Körperverletzung sprichst ABER Deine Motiation hier nicht preis gibst. Es gibt im Strafrecht keine leichte Körperverletzung
Hier mal, was das StGB dazu sagt:

§ 223
Körperverletzung.
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 224
Gefährliche Körperverletzung.
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Aus meinen bisherigen Beiträgen letztlich zu schließen, dass ich Dich anfeinden würde zeigt mir, dass Du sie nicht verstanden hast und wenn ich dann noch lese:
Anwärter2015 hat geschrieben:Denkt mal drüber nach, dass euch auch mal Mist passieren kann.
Dann hoffe ich, dass ihr bei eure Wertvorstellungen bleibt und euer Amt niederlegt.
...ups...Deine Wertevorstellungen scheinen wohl vorrangig mit den Fäusten und nicht mit dem Kopf ausgetragen werden...da kann ich nur zustimmen eine gute Entscheidung....
Anwärter2015 hat geschrieben: Ich werde die Stelle sehr wahrscheinlich nicht antreten und mich anderweitig umsehen.
Einsicht ist ein Weg zur Besserung...
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Mikesch
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Re: Anwärter mit einem Problem

Beitrag von Mikesch »

Dann mache ich hier mal dicht...
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