Problematik Stellenplan: Beförderung mögich?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
MeDi68
Beiträge: 1
Registriert: 30. Aug 2014, 10:29
Behörde:

Problematik Stellenplan: Beförderung mögich?

Beitrag von MeDi68 »

Hallo und einen wunderschönen Sonntag wünsche ich Euch allen!

Folgernder Sachverhalt:
Die Stelle eines Beamten wurde im Stellenplan von A 11 nach A 12 angehoben. Der Vollzug des Stellenplanes steht im Oktober an. Der Stelleninhaber nimmt aber seit einem halben Jahr die Aufgaben, die mit dieser Stelle verbunden sind, nicht mehr wahr. Er wurde von diesen Aufgaben entbunden und mit der kommissarischen Wahrnehmung von Aufgaben eines anderen Dienstpostens (A 13) beauftragt.
Es sieht derzeit danach aus, dass diese A 13-Stelle, entgegen der Absicht des Bürgermeisters, sehr wahrscheinlich aufgrund eines Konkurrentenstreites mit einem anderen Bewerber dauerhaft besetzt werden wird. Auf jeden Fall nicht mit dem vom Bürgermeister vorgesehen Bewerber.

Der Bürgermeister möchte nun "seinen" Beamten, den er mit der kommissarische Wahrnehmung der Aufgaben der A 13-Stelle beauftragt hat, zum 01.10.2014 gerne zum Amtsrat (A 12) befördern.

Frage 1:
Ist die Beförderung nach A 12 möglich, mit der Begründung, dass seine "ursprüngliche" Stelle angehoben worden ist, er ja noch im Stellenplan auf dieser Stelle ausgewiesen wird, obwohl er diese Tätigkeiten nicht mehr wahrnimmt?

Frage 2:
Kann er aufgrund der kommissarischen Wahrnehmung seiner neuen Aufgaben aus der A 13-Stelle heraus befördert werden?

Frage 3:
Falls beide Alternativen nicht zum gewünschten Ergebnis des Bürgermeistes führen sollten, welche andere Möglichkeit (Begründung) wäre denkbar?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, da ich in dieser Sache nicht mehr weiterkomme.

LG und einen schönen Tag noch.
Melanie
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Problematik Stellenplan: Beförderung mögich?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Frage 1. Ja, ist mit genau dieser Begründung möglich. Das ist eben der Nebeneffekt der Trennung von statusrechtlichem und konkret-funktionellen Amt.

Frage 2: Nein, dafür müsste er in diese Stelle eingewiesen werden, was aber augenscheinlich wegen des Konkurrentenkonflikts z.Zt. nicht möglich sein dürfte.
Antworten