Mein Ehemann ist schon mehrfach durch die MPU gefallen, es sieht nicht so aus, als wenn er jemals seinen Führerschein wieder bekommt.
Das schränkt ihn als Post Beamter bei seinen Dienstgeschäften sehr ein. Er empfindet es als im höchsten Maße als ungerecht ein, dass er nicht einen EU Führerschein in Tschechien machen darf, wie sonst alle anderen. Dazu muß er seinen Wohnsitz aber dort anmelden.
http://www.rawarnack.de/index.php?optio ... &Itemid=13Gegenwärtig ist ausgesprochen fragwürdig, ob Deutschland mit seinem „Zuerkennungsmechanismus“ gestützt auf die Fahrerlaubnisverordnung in der derzeitigen Fassung, die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in Europa tatsächlich einschränken kann. § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 dieser zum 19.01.2009 neu gefassten Fahrerlaubnisverordnung ist europarechtswidrig. Als untergesetzliche Norm darf er nicht mehr angewandt werden und wäre in neuer Form zu erlassen, was ist bislang nicht erfolgte. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Entscheidung vom 22.09.2012 eindeutig Stellung genommen und erklärt, § 28 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 sei mit Europarecht unvereinbar. Es liege sowohl ein Verstoß gegen die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie als auch gegen das in den Grundfreiheiten von EU-Bürgern enthaltene Diskriminierungsverbot vor.
Ich glaube, dass mein Mann auch nicht als Briefträger in Tschechien arbeiten will. Und den Führerschein könnte er in anderen EU Ländern bekommen, außer Deutschland und Österreich.
Tschechien: Zu gefährlich für den Briefträger
http://www.youtube.com/watch?v=TwWo0oJXZyY