Hallo an alle Spezialisten. Meine Frau ist seit über 30 Jahren beim mir beihilfeberechtigt. Sie arbeitet Teilzeit und liegt immer bei 15.000-16.000 Einkommen/Jahr. Sie ist inzwischen auch
61 Jahre alt und wird angeblich von keiner GKV mehr genommen, auch nicht wenn sie arbeitslos wäre. Was passiert, wenn sie dauerhaft über 17.000 Euro/Jahr zu versteuerndes Einkommen hat?
Die Privatversicherung liegt ja locker bei weit über 600 Euro/Monat. Gibt es Basis-Tarife um keine teure Krankenversicherung zahlen zu müssen oder eine andere Möglichkeit?
Was können wir tun?
Erscheint es sinnvoll sicherheitshalber ihre Stelle zu kündigen um nicht über 17.000 zu kommen oder sich evtl. 1-2 Monate unbezahlten Urlaub zu nehmen? Was meinen die Kenner?
Danke für Antworten
Einkommen der Ehefrau auf Dauer zu hoch
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Re: Einkommen der Ehefrau auf Dauer zu hoch
Hallo,
Deine Frage wird hier teilweise sicher beantwortet schau mal rein:http://www.beamtentalk.de/gesamteinkunf ... t6088.html
ansonsten auf spezielle Antworten der Fachleute hier im Forum warten.
Gruß Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Einkommen der Ehefrau auf Dauer zu hoch
Wie ist sie denn bisher krankenversichert ? Offensichtlich ist sie doch abhängig beschäftigt.
Re: Einkommen der Ehefrau auf Dauer zu hoch
Sie ist nur zu 30% bei der PKV für die Beihilfe versichert, ansonsten keine Versicherung beim jetzigen AG.
Re: Einkommen der Ehefrau auf Dauer zu hoch
...und Danke an den Ruheständler. Hatte ich schon gelesen. Da ging es aber nur um eine 1- oder
2-j. Überziehung der Obergrenze, aber nicht darum, was passiert, wenn man ständig darüber liegt.
Und was passiert, wenn der Einkommensbetrag auf vielleicht 12.000 Euro gesetzlich in 3 Jahren oder später festgelegt wird?
2-j. Überziehung der Obergrenze, aber nicht darum, was passiert, wenn man ständig darüber liegt.
Und was passiert, wenn der Einkommensbetrag auf vielleicht 12.000 Euro gesetzlich in 3 Jahren oder später festgelegt wird?
Re: Einkommen der Ehefrau auf Dauer zu hoch
Du musst den Tatsachen ins Auge sehen, die da lauten:
Also, wenn die Beihilfe nicht mehr greift, muss sie schnell ihren PKV-Tarif auf 100% ummelden. Das kann sie nur innerhalb
einer kurzen Zeitspanne tun, ohne dass eine erneuete Gesundheitsprüfung verlangt werden kann.
Bei der PKV gibt
Basistarif (derzeit ca. 630 EUR/Monat) und Selbstbeteiligung bis 5000 EUR/a um die Prämien zu drücken.
Ab dem 55. Lebenjahr kann man einen Tarifwechsel beim selben Versicherer verlangen, ohne verlust der Ältersrückstellung.
In § 12 Abs. 4a VAG steht auch, dass der 10%ige Altersrückstellungsbetrag nur bis zum 60. Lebensjahr erhoben werden darf.
D.h. also, ab dem 60. Lj sinken die Versicherungsprämien (eigentlich).
In § 12a Abs. 2a VAG steht, dass die Altersrückstellungen ab dem 80. Lebensjahr zur Prämiensenkungen verwendet werden.
Makaber: Am günstigsten ist es aber für deine Frau, wenn du stirbst. Dann hat sie als Witwengeldempfängerin Beihilfeanspruch (70%) ohne dass Einkommensgrenzen gelten.
Bezieht deine Frau später eine Altersrente, dann kann sie von der Rentnerversicherung einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen
beantragen.
Der Zuschuss beträgt derzeit 7,3 % von der bezogenen Altersrente; höchstens aber in Höhe des halben PKV-Betrages.
Anderseits habt ihr natürlich Gestaltungsspielraum um das eigene Einkommen beihilfekonfrom zu gestalten.
Da hilft kein Jammern.Bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 17 000 Euro ist davon auszugehen, dass Ehegattinnen, Ehegatten,
eingetragene Lebenspartnerinnen oder eingetragene Lebenspartner wirtschaftlich selbständig sind und ihnen zugemutet werden
kann, für einen eigenen Krankenversicherungsschutz zu sorgen.
Soweit Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und eingetragene Lebenspartner der Beihilfeberechtigten über
ein eigenes Einkommen in dieser Höhe verfügen, bedarf es der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht mehr. Ehegattinnen,
Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen oder eingetragene Lebenspartner die sich in einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung befinden, verfügen dadurch über einen eigenständigen Versicherungsschutz.
Ein Ausschluss dieses Personenkreises ab diesem Grenzbetrag von der Beihilfe ist sowohl mit der Fürsorgepflicht des
Dienstherrn als auch mit höherrangigem Recht vereinbar.
Der dem Dienstherrn bei der Beihilfegewährung eingeräumte Spielraum erlaubt es, erhebliches Einkommen, das zu einer
wirtschaftlichen Selbständigkeit von nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegattinnen, Ehegatten,
eingetragenen Lebenspartnerinnen und eingetragenen Lebenspartnern führt, bei der Beihilfegewährung einschränkend zu
berücksichtigen.
Der Ausschluss der Beihilfe im Fall wirtschaftlich selbständiger Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragener Lebenspartnerinnen
und eingetragener Lebenspartner von Beihilfeberechtigten trägt dem subsidiären Charakter der Beihilfe Rechnung.
Nach Einführung einer Versicherungspflicht und des Basistarifs mit Kontrahierungszwang bedarf es keiner
Härtefallregelung für diesen Personenkreis mehr, welche die Einkommensgrenze überschreiten und auf Grund bestehender
Erkrankungen keine private Vollversicherung abschließen können.
Also, wenn die Beihilfe nicht mehr greift, muss sie schnell ihren PKV-Tarif auf 100% ummelden. Das kann sie nur innerhalb
einer kurzen Zeitspanne tun, ohne dass eine erneuete Gesundheitsprüfung verlangt werden kann.
Bei der PKV gibt
Basistarif (derzeit ca. 630 EUR/Monat) und Selbstbeteiligung bis 5000 EUR/a um die Prämien zu drücken.
Ab dem 55. Lebenjahr kann man einen Tarifwechsel beim selben Versicherer verlangen, ohne verlust der Ältersrückstellung.
In § 12 Abs. 4a VAG steht auch, dass der 10%ige Altersrückstellungsbetrag nur bis zum 60. Lebensjahr erhoben werden darf.
D.h. also, ab dem 60. Lj sinken die Versicherungsprämien (eigentlich).
In § 12a Abs. 2a VAG steht, dass die Altersrückstellungen ab dem 80. Lebensjahr zur Prämiensenkungen verwendet werden.
Makaber: Am günstigsten ist es aber für deine Frau, wenn du stirbst. Dann hat sie als Witwengeldempfängerin Beihilfeanspruch (70%) ohne dass Einkommensgrenzen gelten.
Bezieht deine Frau später eine Altersrente, dann kann sie von der Rentnerversicherung einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen
beantragen.
Der Zuschuss beträgt derzeit 7,3 % von der bezogenen Altersrente; höchstens aber in Höhe des halben PKV-Betrages.
Anderseits habt ihr natürlich Gestaltungsspielraum um das eigene Einkommen beihilfekonfrom zu gestalten.
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Re: Einkommen der Ehefrau auf Dauer zu hoch
Das hatte mich einfach gewundert. Demnach hat sie sich irgendwann in grauer Vorzeit aus der eigentlich zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung verabschiedet. Mit ihren Gehalt hätte sie doch aber immer sozialversicherungspflichtig sein müssen.einungs8 hat geschrieben:Sie ist nur zu 30% bei der PKV für die Beihilfe versichert, ansonsten keine Versicherung beim jetzigen AG.