Ablehnung durch die PKV

Forum für Beamte und Angestellte der Finanzämter.

Moderator: Moderatoren

Antworten
franz84
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2014, 12:51
Behörde:

Ablehnung durch die PKV

Beitrag von franz84 »

Hallo Zusammen,

da es für mich ab September auch ernst wird mit der Ausbildung habe ich mich vorab etwas umgehört zwecks Krankenversicherung.

Meine Entscheidung viel recht schnell auf eine private Krankenversicherung.

Die Versicherungsvertreterin war auch schon hier und ist mit mir den Antrag inkl. der ganzen Gesundheitsfragen für PKV und PPV durchgegangen.

Jetzt die schlechte Nachricht. Die PKV wird mich aufgrund meiner Vorerkrankung die derzeit beschwerdefrei ist nicht nehmen. (Chronische Darmentzündung)

Nun sagte mir die Vertreterin, dass es wohl eine Alternative gäbe. Nämlich die zwei Jahre während der Ausbildung in der gesetzlichen zu bleiben (dann muss ich die derzeit 15,5% vom Bruttolohn selber zahlen oder?) und nach den 2 Jahren müsste mich die PKV aufgrund dieser Öffnungsklausel dann doch nehmen. (allerdings mit einem Risikoaufschlag von 30%) Kann mir jemand aus Erfahrung vielleicht sagen der ähnliches hatte wie hoch dann dieser Beitrag ist?

Zum anderen würde mich noch interessieren, ob es in den 2 Jahren wo ich in Ausbildung bin und den Beitrag zur gesetzlichen selber zahlen muss einen Zuschuss ähnlich wie später die Beihilfe bei der privaten gibt?

Wenn ja muss ich diesen dann im Finanzamt beantragen? Kommt irgendwie schon etwas blöd wenn ich dann noch nicht lange dort bin und schon mit Anträgen und Forderungen auffahre oder?

Danke euch im Voraus schon mal für eure Antworten.

LG
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von Steinbock »

franz84 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

da es für mich ab September auch ernst wird mit der Ausbildung habe ich mich vorab etwas umgehört zwecks Krankenversicherung.

Meine Entscheidung viel recht schnell auf eine private Krankenversicherung.

Die Versicherungsvertreterin war auch schon hier und ist mit mir den Antrag inkl. der ganzen Gesundheitsfragen für PKV und PPV durchgegangen.

Jetzt die schlechte Nachricht. Die PKV wird mich aufgrund meiner Vorerkrankung die derzeit beschwerdefrei ist nicht nehmen. (Chronische Darmentzündung)
Dies kann die Vermittlerin gar nicht beurteilen.
Dazu muss man einen Versicherungsantrag stellen.
Dann hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit den Antrag anzunehmen mit Zuschlag oder abzulehnen.
Wenn man eine Ablehnung erhält, könnte man dies ja auch noch einmal bei einem anderen Versicherer versuchen.
Nun sagte mir die Vertreterin, dass es wohl eine Alternative gäbe. Nämlich die zwei Jahre während der Ausbildung in der gesetzlichen zu bleiben (dann muss ich die derzeit 15,5% vom Bruttolohn selber zahlen oder?) und nach den 2 Jahren müsste mich die PKV aufgrund dieser Öffnungsklausel dann doch nehmen. (allerdings mit einem Risikoaufschlag von 30%) Kann mir jemand aus Erfahrung vielleicht sagen der ähnliches hatte wie hoch dann dieser Beitrag ist?
Tut mir leid - habe noch keine Hellseher-Ausbildung gemacht.
Woher sollte ich wissen, bei welchem Versicherer Du mit Statuswechsel zum B.a.P. einen Antrag stellst ?
Auch ist mir weder dein Geburtsdatum noch das entsprechende Beihilferecht, noch der Beihilfeanspruch bekannt.
Fakt ist, zu dem normalen Beitrag kommt ein Zuschlag von 30 % dazu.
Zum anderen würde mich noch interessieren, ob es in den 2 Jahren wo ich in Ausbildung bin und den Beitrag zur gesetzlichen selber zahlen muss einen Zuschuss ähnlich wie später die Beihilfe bei der privaten gibt?
Nein Du musst den vollen Beitrag in die GKV selbst zahlen (so ca. 15,5 % von dem jeweiligen Brutto-Monatseinkommen).

Gruß vom Steinbock
franz84
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2014, 12:51
Behörde:

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von franz84 »

Hallo,

der Antrag wurde ja bereits bei der PKV eingereicht und deshalb kam eben die Absage dass ich nicht genommen werde. Also kann dies die Vermittlerin schon so beurteilen. Sie hat mir ja eben die Absage durch die PKV nochmal erklärt.

Selbst wenn ich mich bei einer anderen PKV bewerbe haben diese Zugang auf meine Daten und auf die Begründung warum mich die Debeka nicht genommen hat. Macht also wenig Sinn.

Das mit der HellSeher-Ausbildung finde ich hier etwas unpassend. Aber egal. Ich habe ja keine direkte Anfrage an Sie gestellt. Ich bitte deshalb die fehlende Angaben zu entschuldigen. Ich sprach hier ja auch all diejenigen an die evtl. auch schon solch eine Situation hatten! Und das mit den 30 Prozent wusste ich ja bereits selbst.

Um "hilfreiche" Antworten sehr dankbar.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von Steinbock »

franz84 hat geschrieben:Hallo,

der Antrag wurde ja bereits bei der PKV eingereicht und deshalb kam eben die Absage dass ich nicht genommen werde. Also kann dies die Vermittlerin schon so beurteilen. Sie hat mir ja eben die Absage durch die PKV nochmal erklärt.

Selbst wenn ich mich bei einer anderen PKV bewerbe haben diese Zugang auf meine Daten und auf die Begründung warum mich die Debeka nicht genommen hat. Macht also wenig Sinn. .
Also hält es die Debeka mit dem Datenschutz nicht so genau und verrät deine Daten an andere Versicherungsunternehmen weiter ???
Dann sofort zum Anwalt und Klage gegen die Debeka einreichen !
Das mit der HellSeher-Ausbildung finde ich hier etwas unpassend. Aber egal. Ich habe ja keine direkte Anfrage an Sie gestellt. Ich bitte deshalb die fehlende Angaben zu entschuldigen. Ich sprach hier ja auch all diejenigen an die evtl. auch schon solch eine Situation hatten! Und das mit den 30 Prozent wusste ich ja bereits selbst. .
Du bist ein Spassvogel!
Wer soll dir deine Frage beantworten, wenn Du die erforderlichen Informationen nicht raus rückst ?
Dazu wären hellseherische Fähigkeiten notwendig !

Aber scheinbar bist Du der Meinung, dass alle Beamten (egal welches Alter, egal welcher Beihilfe, egal welches Familienstandes, egal welcher Versicherungstarif) -
den gleichen Beitrag zahlen müssen !!!

Gruß vom Steinbock!
Anwaerter
Beiträge: 198
Registriert: 26. Sep 2012, 20:12
Behörde:

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von Anwaerter »

Also mein (für PKV Vertreter wohl zweifelhafter) Rat ist folgender.

Bleib in deiner Zeit als Anwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es ist ja möglich, dass du die Qualifikationsprüfung nicht bestehst, und kraft Gesetz entlassen wirst.
Dann ist es Krankenversicherung technisch wesentlich einfacher, dir was anderes zu suchen, wenn du in der gesetzlichen warst.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von Steinbock »

Anwaerter hat geschrieben:Also mein (für PKV Vertreter wohl zweifelhafter) Rat ist folgender.
Na dann muss ich ja auch antworten!
Bleib in deiner Zeit als Anwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es ist ja möglich, dass du die Qualifikationsprüfung nicht bestehst, und kraft Gesetz entlassen wirst.
Dann ist es Krankenversicherung technisch wesentlich einfacher, dir was anderes zu suchen, wenn du in der gesetzlichen warst.
Wenn Du die Texte hier gelesen hättest, würdest Du wissen, dass er auch keine andere Möglichkeit hat.

Ansonsten muss man sich diesen Schritt wohl gut überlegen, denn dein Rat könnte auch nach hinten los gehen.

Dazu ein Beispiel: Eine Polizeibeamtin B.a.W. war der gleichen Meinung wie Du und ist in der GKV geblieben.
Beim Training während ihrer Ausbildung zog sie sich eine bleibende Verletzung zu und darf deshalb nach Abschluss der PKV beim Wechsel zum B.a.P einen Zuschlag von 25 % zahlen und dies dann lebenslang.

Und eine Anwartschaftsversicherung war nicht möglich, denn diese kann nur dann abgeschlossen werden, wenn eine GKV-Pflichtversicherung vorliegt.

Gruß vom Steinbock
franz84
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2014, 12:51
Behörde:

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von franz84 »

Herr Steinbock,

danke für die Antworten. Nur leider finde ich diese äusserst grenzwertig und unqualifiziert.

Natürlich werde ich jetzt gegen die DEBEKA klagen hahahaha. Wer hier der Spaßvogel ist.

Es ist durchaus rechtens dass wenn ich mich jetzt bei einer anderen PKV bewerben würde diese genauso meine Krankengeschichte wissen möchten und auch nachfragen werden ob ich bereits wonanders angefragt habe. Und da muss ich das angeben bzw. ist das rechtens wenn eine PKV einen ablehnt, dass dies in einer zentralen Datei gespeichert wird. Das hat nichts mit Datenschutz der nicht genau genommen wird zu tun. Vielleicht hier vorher auch mal informieren anstatt hier mit solch sinnfreien Vorschlägen wie Klage zu kommen.

Zum anderen stellte sich meine Frage an evtl. Betroffene die auch Anwärter sind. Soweit ich sehe sind sie das nicht. Warum nerven Sie dann hier Hilfe-Suchende mit ihren ach so schlauen Sprüchen die trotzdem nichts helfen.

Vielleicht mal darüber nachdenken.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von Steinbock »

@Franz84,

solche Äußerungen sollte man nur von sich geben,
wenn man sie auch begründen kann.
franz84 hat geschrieben:Herr Steinbock,

danke für die Antworten. Nur leider finde ich diese äusserst grenzwertig und unqualifiziert.
Ach ja - diesen Blödsinn hast doch Du geschrieben - ich zitiere:
Selbst wenn ich mich bei einer anderen PKV bewerbe haben diese Zugang auf meine Daten und auf die Begründung warum mich die Debeka nicht genommen hat. Macht also wenig Sinn. .
Was steht denn im Antrag zu einer PKV bzüglich Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesunheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung?

In Kurzform: der Versicherungsnehmer muss eine Schweigepflichtsentbindung abgeben, damit die Daten weitergegeben werden dürfen,
bzw. bei Ärzten und sonstigen Dienstleister Anfragen gestellt werden dürfen.

Es ist durchaus rechtens dass wenn ich mich jetzt bei einer anderen PKV bewerben würde diese genauso meine Krankengeschichte wissen möchten und auch nachfragen werden ob ich bereits wonanders angefragt habe. Und da muss ich das angeben bzw. ist das rechtens wenn eine PKV einen ablehnt, dass dies in einer zentralen Datei gespeichert wird.
Warum sollte man so etwas angeben, nach dem überhaupt nicht gefragt wird.

Die Frage nach Ablehnung eines Versicherungsschutzes eines anderen Versicherers gibt es noch bei der Dienstunfähigkeitsabsicherung, aber nicht in den Gesundheitsfragen zur Krankenversicherung.
Das hat nichts mit Datenschutz der nicht genau genommen wird zu tun. Vielleicht hier vorher auch mal informieren anstatt hier mit solch sinnfreien Vorschlägen wie Klage zu kommen.
Und noch einmal - Du hast doch diesen Blödsinn geschrieben (siehe oben).
Zum anderen stellte sich meine Frage an evtl. Betroffene die auch Anwärter sind. Soweit ich sehe sind sie das nicht. Warum nerven Sie dann hier Hilfe-Suchende mit ihren ach so schlauen Sprüchen die trotzdem nichts helfen.
Vielleicht mal darüber nachdenken.
Wie oft soll ich deine Sprüche noch als Blödsinn bezeichnen ?

Akzeptiere es einfach, dass ich solch einen Mist nicht stehen lassen kann - ohne ihn zu berichtigen.
Denn auf Grund solch unsinniger Texte könnten andere evt. einem Versicherungs-Fuzzy :lol: ins Messer laufen.

Gruß vom Steinbock
Versicherungsfachmann
tommek
Beiträge: 59
Registriert: 3. Jul 2014, 11:51
Behörde:

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von tommek »

In jedem Antrag auf Krankenversicherung bei der PKV wird nach Vorerkrankungen gefragt, ebenfalls wird gefragt, ob man schon einmal bei einem anderen Unternehmen einen Antrag gestellt hat. Ebenso kenne ich kein Versicherungsunternehmen, dass auf einen Passus bzgl. der Genehmigung des Informationseinholens bei anderen Versicherungen oderAuskunfteien verzichtet. Dass hier die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen, ist schon klar. Aber Schufa, Creditreform und andere Auskunfteien sind etabliert.. und auch wenn es immer wieder Bedenken und Einsprüche geben mag, an Informationen über Vorversicherungen und Ablehnungen eines PKV Antrages kommen die Versicherungen durch ihre Antragsbedingungen problemlos ran.. Der Interessent, der das nicht unterschreibt, wird dann eben nicht genommen.

Keine PKV in Deutschland ist verpflichtet, den Antrag auf Neuabschluss eines Versicherungsnehmers anzunehmen.

In ureigenem Interesse sind die Angaben zum Gesundheitszustand richtig und vollständig anzugeben. Auch Jahrzehnte nach einer verschwiegenen Erkrankung kann es sein, dass die Versicherung die Leistung im Krankheitsfall verweigert - und dass dann gfls. sogar zurecht..

Lieber user Steinbock--- ich würde mir sehr wünschen, wenn Sie andere Forenteilnehmer nicht von oben herab behandelt würden- die Agression so mancher Forenteilnehmer/innen gegenüber Ihren postings beruht nach meiner Einschätzung darauf. Allwissend ist halt niemand und es ist erlaubt, auch dann Fragen zu stellen, wenn andere, erfahrene Forenteilnehmer, dieses vielleicht als "zu einfach" oder "blöd" empfinden.
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Ablehnung durch die PKV

Beitrag von Baumschubser »

franz84 hat geschrieben:
Nun sagte mir die Vertreterin, dass es wohl eine Alternative gäbe. Nämlich die zwei Jahre während der Ausbildung in der gesetzlichen zu bleiben (dann muss ich die derzeit 15,5% vom Bruttolohn selber zahlen oder?) und nach den 2 Jahren müsste mich die PKV aufgrund dieser Öffnungsklausel dann doch nehmen. (allerdings mit einem Risikoaufschlag von 30%) Kann mir jemand aus Erfahrung vielleicht sagen der ähnliches hatte wie hoch dann dieser Beitrag ist?

Zum anderen würde mich noch interessieren, ob es in den 2 Jahren wo ich in Ausbildung bin und den Beitrag zur gesetzlichen selber zahlen muss einen Zuschuss ähnlich wie später die Beihilfe bei der privaten gibt?

Wenn ja muss ich diesen dann im Finanzamt beantragen? Kommt irgendwie schon etwas blöd wenn ich dann noch nicht lange dort bin und schon mit Anträgen und Forderungen auffahre oder?

Danke euch im Voraus schon mal für eure Antworten.

LG
Gehe ich recht in der Annahme, dass die 84 dein "Baujahr" ist, du also jetzt 30 bist oder wirst? Beihilfe bei 50%?

Dann rechne ohne Aufschläge als Anwärter mit rund 100€ im Monat und wenn du fertig bist mit knapp 200€. So Pi x Daumen kannst du diese Werte nehmen. Damit kannst du dir auch ausrechnen, was 30% Aufschlag bedeuten. Das ist nämlich noch recht wenig, ich kenne Kollegen, die 50% und mehr Risikoaufschläge haben.

In der gesetzlichen gibts auch bei freiwillig Versicherten diese Aufschläge IMHO nicht.

In jedem Fall ist die PKV, wenn man mit 30 oder jünger einsteigt, auf lange Sicht die billigere Variante. Zumindest ist das meine Meinung. Ich bin jetzt 44, bin 1998 mit damals 28 Beamter geworden. Ich bin auch bei der bösen, bösen Debeka versichert. Fakt ist aber, dass die unterm Strich noch sehr preiswert ist und wenig Stress macht. Aktuell zahle ich mit 70% Beihilfe 144€ im Monat und bekomme jedes Jahr noch 480€ Rückerstattung, wenn ich nichts einreiche. Und das habe ich seit Anfang an jedes Jahr bekommen, macht also einen Nettobeitrag von rund 115€ monatlich, wobei ich auf der anderen Seite rund 800-1000€ Arztrechnungen und Rezepte habe, wo ich die 30% selber trage, weils günstiger kommt.
Antworten