Spargesetz zur Beamtenbesoldung ist verfassungswidrig
Besoldungsgesetz von NRW ist verfassungswidrig.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den höher besoldeten Beamten zu Unrecht finanzielle Opfer abverlangt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster verwarf das Besoldungsgesetz für die Jahre 2013 und 2014. Es verstoße gegen die Verfassung des Landes, urteilten die obersten NRW-Richter am Dienstag. Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte neue Berechnungen und einen Nachtragshaushalt an.
Das Land habe bei der Gesetzgebung zwar einen großen Spielraum, betonte Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts in der Urteilsbegründung. Das Gesetz verstoße aber «evident» gegen die in der Landesverfassung und im Grundgesetz verankerten Grundsätze.
Anhebung nur der unteren Besoldungsgruppen führte zur Verletzung des Abstandsgebots
Der Gesetzgeber habe die Anhebung der Grundgehälter der unteren Besoldungsgruppen für sachgerecht gehalten. Dann hätten die etwas darüber liegenden Gruppen A 11 und A 12 (Grundgehalt 2.732 bzw. 3.084 EUR) aber nicht auf ein Plus von 2 Prozent beschränkt werden dürfen. Völligen Nullrunden erteilten die sieben Richter ebenfalls eine Absage (VGH NRW. Urteil v. 1.7.2014, VerfGH 21/13).
Auch sei das Abstandsgebot - also ein spürbarer Unterschied - zwischen den Besoldungsgruppen verletzt worden. «Die Abstände sind durch das Gesetz signifikant verringert worden. Allerdings ohne, dass sich die Aufgabe der Beamten in den betroffenen Besoldungsgruppen geändert haben», kritisierte Präsidentin Brandts.
Der Gesetzgeber könne die deutlich geringere oder gar vollständig ausgebliebene Anpassung der Bezüge nicht mit den unterschiedlichen Auswirkungen einer allgemeinen Teuerung rechtfertigen. Es sei nicht ersichtlich, dass die Sprünge zwischen den Besoldungsgruppen dem Ausmaß der jeweiligen Belastung entsprächen. Zwar sei der Gesetzgeber auch befugt, die Haushaltslage und die Vorwirkungen der "Schuldenbremse" bei der Festsetzung der Bezüge zu berücksichtigen. Dies entbinde ihn jedoch nicht von der Beachtung des Alimentationsprinzips, so die Richter.
Das Gesetz war von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne im Landtag durchgesetzt worden. Dagegen geklagt hatten 92 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten.
Gesetzgeber muss Beamtengehälter neu regeln
Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs bedeutet die Entscheidung allerdings keine rückwirkende und automatische Erhöhung der Beamtengehälter. Der Gesetzgeber muss jetzt erneut über die Anpassung der Bezüge entscheiden. Der Tarifvertrag für die nicht beamteten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müsse «nicht 1:1 übernommen werden», betonte Brandts.
Nullrunden, die ab der Besoldungsgruppe A 13 (Grundgehalt 3.549 EUR) vorgesehen waren, dürfe es aber nicht geben. Begründung: Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Beamten- und Richterbezüge an eine positive Entwicklung der Wirtschafts- und Finanz-Verhältnisse anzupassen.
Finanzminister kündigt Gesetzentwurf an.
Nach der Niederlage will Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) bis Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen. Dazu werde er nach der Sommerpause auch mit den Betroffenen verhandeln, kündigte der SPD-Politiker in Münster an. Die Vorgaben des Gerichts werde man jetzt genau prüfen.
Die unmittelbaren finanziellen Folgen des Urteils für den Landeshaushalt könne er noch nicht genau erkennen, sagte Walter-Borjans. Er gehe aber davon aus, dass ein Nachtragshaushalt fällig werde.
Haushaltssperre verhängt
Walter-Borjans verhängte mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre. Die Ausgaben des Landes würden «auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt». «Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist eine Haushaltssperre als Sofortmaßnahme notwendig, um vorsorglich Finanzierungsspielräume zu sichern», sagte der Finanzminister. In den Schulen werde die Unterrichtsversorgung trotz der Haushaltssperre sichergestellt. Dies gelte auch für die Übernahme von Beamtenanwärtern.
Reaktionen auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs
CDU-Landes- und Fraktions-Chef Armin Laschet sagte, das Vorgehen der Landesregierung verursache Millionenschäden. Die CDU und die anderen Oppositionsfraktionen hatten die erfolgreiche Klage gegen das Gesetz eingebracht.
FDP-Chef und Kläger Christian Lindner kritisierte die rot-grüne Landesregierung scharf: «Hannelore Kraft und Norbert Walter-Borjans sind als Verfassungsbrecher Wiederholungstäter», sagte er. «Die Landesregierung hat versucht, ihren mangelnden Sparwillen einseitig bei Lehrern und Polizeibeamten abzuladen.» Der Landtagsabgeordnete Dietmar Schulz von der Piratenfraktion, der ebenfalls geklagt hatte, zeigte sich zufrieden. Das Gericht habe die Bedenken der Kläger bestätigt.
Der Beamten-Bund DBB lobte das Urteil des Verfassungsgerichts. «Das ist ein guter Tag für die Beamten in NRW», sagte der DBB-Landesvorsitzende Roland Staude in Münster. «Das ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung.»
dpa / Pressemitteilung VGH / Haufe Online Redaktion
siehe: http://www.haufe.de/oeffentlicher-diens ... ungswidrig
NRW - Spargesetz zur Beamtenbesoldung ist verfassungswidrig!
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Re: NRW - Spargesetz zur Beamtenbesoldung ist verfassungswid
Richter entscheiden also, dass ihnen keine Nullrunde verordnet werden dürfe.Steinbock hat geschrieben:
Völligen Nullrunden erteilten die sieben Richter ebenfalls eine Absage (VGH NRW. Urteil v. 1.7.2014, VerfGH 21/13).
Ich hätte Richter werden sollen! Die einzige Berufsgruppe, die entscheiden kann, dass ihnen keine Nullrunde zuzumuten ist.
Re: NRW - Spargesetz zur Beamtenbesoldung ist verfassungswid
Nö.... Du hättest was anständiges lernen sollen, denn dann hättes Du keine Zeit solche Texte zu texten.Michael1990 hat geschrieben:Richter entscheiden also, dass ihnen keine Nullrunde verordnet werden dürfe.Steinbock hat geschrieben:
Völligen Nullrunden erteilten die sieben Richter ebenfalls eine Absage (VGH NRW. Urteil v. 1.7.2014, VerfGH 21/13).
Ich hätte Richter werden sollen! Die einzige Berufsgruppe, die entscheiden kann, dass ihnen keine Nullrunde zuzumuten ist.
